Google von Tegernsee Bräustüberl verklagt: David gegen Goliath

Google von Tegernsee Bräustüberl verklagt: David gegen Goliath

Das Wirtshaus Bräustüberl Tegernsee hat Klage gegen Google eingereicht: trotz freier Plätze im Lokal werden da lange Wartezeiten angezeigt.

Gegen geschäftsschädigende Angaben bei Google Maps wehrt sich aktuell laut Medienberichten ein Gastwirt. Der Tegernseeer Braustübel-Wirt Peter Hubert staunte nicht schlecht, als er im Oktober 2017 durch Gäste darauf aufmerksam gemacht wurde, dass der Internetdienstanbieter Google die Info verbreitete, sein Gasthaus sei trotz freier Plätze „stark besucht“ und dass infolgedessen mit Wartezeiten von von bis zu einer Stunde zu rechnen wären, völlig unabhängig von Tageszeit, Wochentag oder Saison.

Korrektur-Bemühungen waren vergebens

Bereits seit nunmehr zwei Jahren versuchte der Wirt, auch mithilfe seines Anwalts, allerdings vergeblich, sowohl telefonisch, als auch schriftlich, diese fehlerhaften Suchergebnisse zu berichtigen. Er fragte ferner an, wie sich die Wartezeiten definieren und worauf man denn bei ihm so lange warten müsse. Etwa auf Einlass, einen Tisch, das Essen oder die Rechnung. Er lieferte Beweise und belegte, dass seine Gäste selbst in Spitzenzeiten stets zügig bedient werden, indem er Screenshots der Google-Angaben machte und zugleich Fotos mit freien Tischen dazu lieferte. Selbst seine Gäste schrieben online von einer „schnellen Bedienung“. Jedoch waren alle Bemühungen vergebens. Da Google darauf keinerlei Reaktionen zeigte, reicht es dem Wirt nun endgültig. Er reichte Klage gegen Google ein und sorgte damit für zahlreiche Schlagzeilen.

Google gibt bekannt: Schuld hat der Algorithmus

Wie der Wirt „BR24“ mitteilte, sei er von einem Google-Sprecher darüber informiert worden, dass die irrtümlich verbreiteten Angaben auf einem Algorithmus beruhen würden, der weltweit gleich zum Einsatz käme und somit unveränderbar sei. Peter Hubert kontert: „Ich lasse mir doch nicht von einem Algorithmus mein Geschäft beschädigen“.

Zwar scheiterte die Zustellung seiner Klageschriften an die Google-Zentrale in Hamburg bereits dreimal. Der Konzern verwies aufgrund des Abmahnschreibens des Bräustüberl-Anwalts in einer Standard-E-Mail lediglich auf die Supportseiten der Google-Homepage, so wird letztlich das Landgericht München I entscheiden, wohin eine Klage gegen Google zugestellt werden darf, gibt der mit dem Fall betraute Anwalt für Urheber- und Medienrecht, Thomas Glückstein, bekannt. Google vertritt die Ansicht, dass Klage nicht an Google Deutschland, sondern in die USA zugestellt werden müsse. Der Anwalt wehrt sich dagegen, auch, indem er den Fall an die Öffentlichkeit bringt: „Sie in die USA zu schicken, ist extrem aufwendig, sie muss von einem beglaubigten Übersetzer übersetzt werden, die Zustellung dauert Monate. Das kostet – und schreckt viele ab, überhaupt erst den Kampf mit dem Internetriesen aufzunehmen“, informiert Glückstein. Als Verhandlungsbeginn wurde der 28. August anberaumt.

Google reagierte auf öffentliches Bekanntwerden

Die öffentliche Berichterstattung über den Fall des „Bräustüberl“ verfehlte ihre Wirkung nicht. Google hat darauf reagiert und entfernte vergangenen Freitag zumindest die Falschmeldung. Dennoch bleibt Hubert auch weiterhin am Ball, denn: „Das kann ja übermorgen wieder drin sein.“ Zudem gab der Konzern bekannt:

„Die geschätzten Wartezeiten basieren auf anonymen Daten von Personen, die in der Vergangenheit das betreffende Restaurant besucht haben, ähnlich wie bei den Funktionen „Stoßzeiten“ und „Besuchsdauer“. Wir werden den Fall außerdem untersuchen, um Google Maps weiter zu verbessern.“

„Bräustüberl“ –Vorkommnis kein Einzelfall

googleWie weiterhin deutlich wurde, sei das „Bräustüberl“ kein Einzelfall. Frank-Ulrich John vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga teilte mit, dass nach Bekanntwerden des Falls auch zahlreiche andere Gasthäuser angaben, ebenfalls mit gleichartigen Problemen konfrontiert zu sein. Gemäß Johns Angaben haben sich beim Wirt: „auf die Berichterstattung rund 20 bis 30 weitere Unternehmer quer durch alle Branchen gemeldet, denen es ähnlich ergeht. Mein Wunsch wäre, sich auf seinen gesunden Menschenverstand zu verlassen und einfach ins Wirtshaus zu gehen, unabhängig davon, was Google meint.“

Allerdings haben sich die Betroffenen bisher nicht dagegen zur Wehr gesetzt. Sollte das Gericht entscheiden, dass eine Zustellung der Klageschrift in Deutschland gestattet ist, wäre das ein Präzedenzfall. Dies würde den Weg freiräumen für andere Mittelständler, gleichgültig, ob aus Gastronomie, Einzelhandel oder Handwerk. Sie könnten es Wirt Peter Hubert gleichtun und sich ebenso wie er gegen geschäftsschädigende Falschmeldungen von Internetdiensten zur Wehr setzen. Für Hubert steht indessen fest, er gehe: „Wenn nötig, bis zur Konzernzentrale in den USA.“

Bildquelle: whoalice-moore, thx! (Pixabay Lizenz)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.