Eine in der Nachbarschaft herumfliegende Drohne war Anlass für den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses. Den Beschluss der Hausdurchsuchung stellte das Amtsgericht Erfurt aus. In der Wohnung des Drohnenbesitzers hat man Datenträger sichergestellt, die nun ausgewertet werden. Veranlasst hatte die Beschlagnahmung der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) aufgrund der Beschwerde von Anwohnern.
Novum: erste Hausdurchsuchung aufgrund eines Drohnenfluges
Aufgrund der Verletzung der Privatsphäre erwirkte der Landesdatenschutzbeauftragte Lutz Hasse erstmals eine Hausdurchsuchung. Das zuständige Amtsgericht befürwortete die Forderung. Durchsuchungen sind gemäß Hasse grundsätzlich auch bei Ordnungswidrigkeitsverfahren vom Gesetzgeber zugelassen. Ein betroffener Anlieger brachte den Vorfall beim TLfDI zur Anzeige. Er bekundete, dass sein Nachbar in den Abendstunden eine Drohne kreisen ließ. Er beobachtete dabei, dass nicht immer Sichtkontakt zum Flugobjekt bestand. Es sei darauf zu schließen, dass die Steuerung mittels Videomonitor erfolge.
Akuter Handlungsbedarf wegen Verletzung der Privatsphäre
Hat jemand eine Ordnungswidrigkeit begangen?
In einem Appell richtet sich Dr. Lutz Hasse (TLfDI) schließlich noch einmal an jedes Opfer. „Betroffene Bürger müssen eine unzulässige Drohnen-Videoüberwachung nicht hinnehmen. Sie können sich an den TLfDI wenden, der mit den gesetzlich vorgesehenen Instrumenten effektiv Abhilfe schaffen kann.“ Ob aber deswegen eine Hausdurchsuchung gerechtfertigt ist?
Foto Rolf Rudak, thx!
Tarnkappe.info