Auf Drohnenflug folgte Hausdurchsuchung: Verstoß gegen die DSGVO

Kommentare zu folgendem Beitrag: Hausdurchsuchung nach Drohnenflug: Verstoß gegen die DSGVO

Wenn der Autor jetzt noch wüsste, dass die DSGVO sich nicht um die Belange von Privatpersonen untereinander kümmert, wäre der Artikel gar nicht so schlecht.
Hier wird mit der Verordnung nur wieder Klickbait betrieben und Unmut geschürt

So siehts nämlich aus…da kann ich @Tobias_F nur Recht geben. In dem Fall, bei dem es um Voyeurismus mit techn. Hilfsmitteln geht, fällt einzig und alleine unter das Zivilrecht und wäre somit ein Antragsdelikt, was offizielle Anzeigen bei der Behörde im Vorfeld durch die Geschädigten voraussetzt! Siehe dazu bei Punkt 18:

DSGVO Geltungsbereich

Die DSGVO unterscheidet (im Gegensatz etwa zum deutschen BDSG) nicht zwischen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen – für alle Verarbeiter gilt dasselbe Recht. Trotzdem fallen bestimmte Arten der Verarbeitung personenbezogener Daten laut Art. 2 nicht unter die Verordnung. Die Erwägungsgründe (16) und (18) erläutern dies näher:

(16) Diese Verordnung gilt nicht für Fragen des Schutzes von Grundrechten und Grundfreiheiten und des freien Verkehrs personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, wie etwa die nationale Sicherheit betreffende Tätigkeiten.

(18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.

Endlich greifen die Staatlichen Organe mal durch…wird Zeit das dieses „rumschnüffeln“ mal unter Strafe gestellt wird.
Als nächstes sollten mal die „Handynutzer“ näher unter die „Lupe“ genommen werden…es kann ja sein das auch bei „Selfies“ (im hintergrund) „Rechte am eigenen Bild“ verletzt werden…Da müsste es dann auch eine Durchsuchung geben…
Plädiere dafür das die entsprechenden fehlenden Stellen bei Polizei und Ordnungsamt mit vorerst 50000 Leuten besetzt werden. Das kann man ja in so einer Art „Schnell-Lehre“ durchführen.
Wichtig ist nur: so kann es nicht mehr weitergehen mit diesen ständigen „Rechtsverletzungen“ im Internet und auch im Privaten Umfeld…

Wie vielleicht einige gemerkt haben: es handelt sich bei meinem obigen Kommentar um IRONIE…

Im Ernst: diese ständigen Reglementierungen gehen mir langsam auf den S…

Eine Drohne hat vor dem Schlafzimmer oder direkt im Garten des Nachbarn nichts zu suchen. Aber in dem geschilderten Fall haben sich eben bestimmte „Kreise“ gestört gefühlt. Und dann gleich so eine Massnahme…von mir nicht zu verstehen.

Wo Straftaten begangen werden soll und muss der Staat handeln. Das ist Unbestritten. Aber ansonsten soll man nicht jedes „Bauchgrummeln“ gleich mit einem Gesetz regulieren.

Oder ganz einfach: in FRA und sonstwo ALLE Knoten kappen und schluss ist mit Internet. Dann kehren wir wieder ins Jahr 1960 zurück…da war eh alles besser…Oder etwa nicht???

Gruss
dampf99

Ich gebe dir völlig recht bei deinen Ausführungen!!
Mir geht allerdings noch mehr auf den Sack, dass bei solchen Artikeln (Themenartikel) immer wieder mit völliger Ahnungslosigkeit geglänzt wird vom Autor, da der Zusammenhang von DSGVO und dem vorliegenden Fall einfach faktisch / sachlich falsch ist !!
Da uns leider hier nicht der eigentliche Durchsuchungsbeschluß vorliegt, werden wir wohl nie erfahren, ob nicht vielleicht die Justiz von Anfang an einen Fehler gemacht hat, mit ihrer Durchsuchung !!

„Der mit dem Selfie tanzt!“ :wink:

Hier wird ausführlicher erläutert, wie die Durchsuchung mit der möglichen Verletzung der DSGVO zusammenhängt.

Tobias_F: Clickbait? Dann hätte der Titel ganz anders lauten müssen. Schau mal auf Bild.de oder in die Huffington Post wie ein waschechter Clickbait funktioniert.