bullet proof hoster
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Bullet Proof Hoster gegen BREIN recht gut gewappnet

Die Antipiracy-Organisation BREIN hat mehrere illegale Radiostationen abgeschaltet. Ein Bullet Proof Hoster stellt sich allerdings quer.

Die Antipiracy-Organisation BREIN hat kürzlich mehrere illegale Radiostationen im Internet abgeschaltet. Ein Bullet Proof Hoster stellt sich dabei allerdings quer.

Die Stiftung BREIN (ähnlich der GVU in Deutschland) schrieb kürzlich mehrere Sender an, die ihr Radioprogramm im Internet ohne jegliche Abgaben an die Plattenlabels ausstrahlen. BREIN geht es darum, dass die dortigen Verwertungsgesellschaften Sena bzw. Buma/Stemra (vergleichbar mit der GEMA in Deutschland) ihre Abgaben für die im Internet ausgestrahlten Musikstücke erhalten sollen.

BREIN scheitert an sturem Bullet Proof Hoster

microglo llcDrei der von BREIN kontaktierten Radiostationen haben nach Erhalt des Schreibens die notwendigen Lizenzen arrangiert. Ein viertes Portal für Webcasting wurde nach der empfangenen E-Mail eingestellt. Die anderen Portale bezeichnen die Firma IDF Private Hosting bzw. die Microglo LLC als den formalen Eigentümer der Stationen. Der entsprechende Webhoster hat sich in der Szene laut BREIN den Namen gemacht, auf keine Löschaufforderungen einzugehen. Man ist auch dafür  bekannt, den Behörden auf Anfrage keine Identitäten der Betreiber illegaler Angebote preiszugeben. Auf der Webseite werden neben Cloudlösungen und normalem Webhosting auch Seedboxen für’s P2P-Filesharing angeboten. An der Stelle dürfte auch dem letzten Besucher klar sein, worauf das Webhosting-Unternehmen seinen Schwerpunkt gelegt hat.

Für die Juristen von BREIN kommt erschwerend hinzu, dass der Bullet Proof Hoster über ein Impressum bzw. über einen Hauptsitz der Gesellschaft auf den Seychellen verfügt. Von daher kommen juristische Maßnahmen grundsätzlich nicht infrage. BREIN verlangt in seiner Pressemitteilung, dass man sich der EU-Gesetzgebung unterwerfen müsse. Offensichtlich richtet sich das Radioprogramm an niederländisches Publikum. Von daher dürfe man sich nicht für jegliche Vollstreckungsmaßnahmen unverwundbar machen, heißt es.

BREINAuch fordert die Antipiracy-Vereinigung, dass keine legalen Webcaster mehr derartige Anbieter für ihr Streaming in Anspruch nehmen sollen. „Lizenzgeber könnten es zur Bedingung machen, dass Lizenznehmer keine Hosts verwenden dürfen, die absichtlich nicht autorisierte Sender hosten. Schließlich verdienen solche Gastgeber Geld aus der Illegalität und sollten keine Unterstützung von den legalen Anbietern erhalten.“ In dem Fall wären die Verwertungsgesellschaften am Zug, derartige Regeln im Kampf gegen Bullet Proof Hoster einzuführen und durchzusetzen, sofern dies rechtlich überhaupt möglich ist.

Beitragsbild Vusal Ibadzade, thx! (unsplash licence)

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.