Autoren im Internet verwenden ein Foto von Pixelio. Hat man die Bildrechte beachtet? Allzu schnell werden Urheberrechte verletzt. Abmahnung!
Update 05.10.14 um 12:50h – Jeder Betreiber eines Blogs oder einer Homepage sowie Autoren im Internet verwenden gerne ein Foto. Glücklich ist, wer nur eigene Fotos knipst und online stellt. Oder sich unser Video der Woche anschaut. Denn allzu schnell können Urheberrechte verletzt werden. Und plötzlich flattert einem wegen eines Fotos von Pixelio oder eines anderen Portals eine Abmahnung ins Haus…
Fazit 1: Bei einem Foto immer nach dem (den) Rechten schauen!
Bilder & Bildrechte bei Pixelio & Co. beachten!
Die Nutzung von einem Foto ist nicht grundsätzlich frei. Viele Bilder haben eingeschränkte Nutzungs- und Bearbeitungsrechte: z.B. Verwendung nur für rein private Blogs – oder Verwendung nur im Original ohne Bildverkleinerung. Baut man später in seinen Blog Werbung ein, gilt dies bereits als kommerziell (selbst wenn man damit nur wenige Cents im Jahr verdient). „Vergisst“ man dabei die alten Bilder, hat man schon gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen…
Fazit 2: Bei späterer „Renovation“ der Homepage immer die Bild-Rechte überprüfen! Sonst kann es ein böses Erwachen geben, denn die nächste Abmahnwelle rollt bestimmt irgendwann an… Aber wo kann man sich informieren ob das Bild welche Nutzungsrechte hat? Denn wenn man keinerlei Hinweise findet, ist das kein Freibrief für ungeschränkte Nutzung.
Fotoportale bieten „freie“ Bilder
Viele Fotoportale bieten Bilder (& mehr: Grafiken, Videos, Musik…) zum freien Gebrauch an – auch für das Internet und erst recht die eigene Homepage. Einige verlangen dafür eine Nutzungsgebühr, andere bieten ein Bilderkontingent pro Woche/Monat, andere sind komplett gratis. Hier Beispiele aus allen Varianten (Abogebühr bis gratis):Pixelio, Pixabay oder Piqs.de. Auf diesen Portalen werden explizit die Nutzungsrechte und -bedingungen erklärt. Viele arbeiten mit CC: Creative Commons-Lizenz. Das Prinzip ist einfach und ermöglicht die rechtlich einwandfreie Nutzung von Bildern z.B. auf der eigenen Homepage.
So kann man Abmahnungen gelassen entgegensehen. Achtung: Es gibt verschiedene Creative Commons-Lizenzen mit großen Unterschieden. Einige CC-Lizenzen schränken die Nutzung stark ein, andere CC-Lizenzen verzichten auf das Urheberrecht weitestgehendst. Bei CC-Lizenzen besteht Rechtssicherheit: Nachträglich kann man das eingeräumte Recht nicht wieder entziehen. Und zum Teil darf man die Werke sogar verändern. Mittlerweile hat sich CC als weltweiter Standard etabliert, alleine das Fotoportal Flickr hat heute weit über 200 Millionen Creative-Commons-lizenzierte Fotos.
Fazit 3: Auf Nummer sicher gehen – z.B. CC-Lizenzen geben Rechtssicherheit. (Thx an
Pixelio: Fotograf klagte gegen Fotonutzung
Ein Foto aus einem Fotoportal wurde in einem Online-Artikel verwendet. Darauf wehrte sich der Fotograf im Januar 2014 gerichtlich dagegen, dass die Bildquelle nicht in der Bild-Darstellung genannt wurde, die beim Direktaufruf durch Anklicken der Bild-URL erschien.
In der Bildersuche zum Beispiel bei Google wird nur das Bild angezeigt – ohne Website und Drumherum inklusive Angabe der Bildquelle unter dem Bild. In einem 1.Urteil gab das LG Köln dem Fotografen Recht – aber im August 2014 hat das OLG Köln das Urteil wieder aufgehoben. Gut so, denn wie will man die Bildquelle sichtbar direkt im Bild (statt darunter) nennen, ohne das Bild damit zu verändern? Denn viele Bilder darf man zwar nutzen. Man darf sie aber nicht verändern.
Das nachträgliche Einfügen der Bildquelle in das Foto hinein ist nun mal ein klarer Verstoß gegen das Veränderunsgverbot. Ein Einfügen der Bildquelle in die Metadaten ist dagegen keine sichtbare Nennung im rechtlichen Sinne – das geht also auch nicht.
Tarnkappe.info