Die Kanzlei Plutte berichtet von neuen Abmahnungen, die durch den falschen Gebrauch von Fotos bei Pixelio entstanden sind. Wir zeigen Alternativen auf.
Die Kanzlei Plutte berichtet von neuen Abmahnungen, die durch den falschen Gebrauch von Fotos der Bilddatenbank Pixelio entstanden sind. Den Empfängern der Abmahnung wird vorgeworfen, das Bild in der eigenen Webseite in einem kommerziellen Kontext und ohne korrekte Urheberkennzeichnung verwendet zu haben.
Die deutschsprachige Bilddatenbank Pixelio sorgt immer wieder ungewollt für Aufsehen. Nun tauchten Abmahnungen des Düsseldorfer Rechtsanwalts Andreas Erlenhardt für Jutta Jenning auf. In denen rügt er die unerlaubte Verwendung eines Pixelio Bildes. Die Fotografin Jutta M. Jenning aus Flösheim – Falkenberg ist schon häufiger von Anwälten mit in Verbindung gebracht worden.
Pixelio – „Deine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos“ ?
Das Problem: Die Fotos von Frau Jenning dürfen nur in redaktioneller und nicht in einer kommerziellen Umgebung veröffentlicht werden. Wer die Seitenbeschreibung „Deine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos“ liest, könnte glauben, er könne bei pixelio.de wirklich alles benutzen, das ist aber nicht der Fall. Im Hilfebereich führt man aus, dass man Bilder mit einer rein redaktionellen Freigabe nicht auf einer Firmenwebseite verwenden darf.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt fordert für seine Mandantin Jenning die Unterlassung der Bildnutzung, Vernichtung aller hergestellten Vervielfältigungsstücke sowie eine lückenlose Auskunft über den Umfang der bisherigen Bildnutzung. Umso häufiger das Foto verwendet wurde, umso höher wird der Schadensersatzanspruch ausfallen. Auch die Kostennote von RA Erlenhardt wird aller Wahrscheinlichkeit nach vom Gegenstand der Abmahnung, ergo der Häufigkeit der Nutzung abhängen.
Neben den Nutzungsbedingungen gibt es bei Pixelio auch in einigen Fällen ein sogenanntes eingeschränktes Bearbeitungsrecht. Das Recht zu manchen Änderungen am Bildmaterial verbleibt beim Urheber. Man muss es gegebenenfalls bei ihm anfragen. Lizenzfreie Fotos bedeutet auch hier leider nicht, dass einem alle Freiheiten eingeräumt werden.
Alternativen zu Pixelio
Leider macht es einem Pixelio nicht so einfach, wie man es sich wünschen könnte. Wir empfehlen deswegen die Nutzung von Pixabay, Piqs.de oder Pexels, um das Abmahnrisiko auf null zu drücken. Unsplash bietet seinen Nutzern viele traumhafte Fotos zum Nulltarif an, leider gibt es dort keine Suchfunktion. Viele Werke bietet auch die erweiterte Suche bei Flickr oder die Google Bildersuche an. Wichtig: Stellen Sie bei beiden Anbietern unbedingt die Nutzungsrechte so ein, das man Ihnen nur die Bilder anzeigt, die man zur kommerziellen Nutzung freigegeben hat. Die Einstellungen muss man auf beiden Seiten ganz unten vornehmen. Flikr: Nach Inhalten zur kommerziellen Nutzung suchen. Google Bildersuche: Nutzungsrechte: frei zu nutzen, weiterzugeben oder zu verändern – auch für kommerzielle Zwecke.
In der Zwischenzeit läuft das Geschäft mit den Abmahnungen munter weiter. Wer bei einer Suchmaschine „Pixelio Abmahnungen“ eingibt, erhält unzählige Meldungen von Anwälten, die über neue Abmahnungen berichten. Wahrscheinlich könnte man jede Woche einen Beitrag über neuartige Pixelio-Abmahnungen bringen. All diese Abmahnungen sind aufgrund von angeblichen Urheberrechtsverletzungen entstanden.
Blogger ändern ihr Verhalten
Der Langenfelder Blogger und Podcaster Pascal Kurschildgen kündigte schon vor einigen Wochen an, er habe alle Fotos nach dem Urteil des LG Köln bei sich auf den Webseiten gelöscht, die er bei fotolia oder pixelio gefunden hatte. Glücklicherweise kassierte das OLG Köln das Urteil wieder ein.
Tarnkappe.info