Ulrich Kelber: Strafverfolgung ohne Grundrechte zu verletzen
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Ulrich Kelber: Strafverfolgung ohne Grundrechte zu verletzen

Auch Ulrich Kelber begrüßt die Entscheidung des EuGH und wünscht sich eine Strafverfolgung, ohne die Grundrechte der Menschen zu verletzen.

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gegen geltendes EU-Recht verstößt. Nicht nur für den Datenschützer Ulrich Kelber ist dieses Urteil ein riesen Schritt in die richtige Richtung.

Die Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ist heute zu dem Schluss gekommen, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger darstellt.

Es dürfe kein Gefühl der ständigen Beobachtung entstehen, befindet der EuGH und begründet damit seine Entscheidung. Eine Überwachung darf demnach nur unter Anerkennung der Grundgesetze stattfinden.

Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität können die Mitgliedstaaten jedoch unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit insbesondere eine gezielte Vorratsspeicherung und/oder eine umgehende Sicherung solcher Daten sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen, erklärten die Richter.

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Ist die juristische Schlacht um die anlasslose VDS nun endlich vom Tisch? Das zumindest wünscht sich der Bonner Informatiker und passionierte Datenschutzbeauftragte Ulrich Kerber.

Ab heute endgültig Schluss mit Debatten!

In einem Twitter-Tweet kommentiert Ulrich Kelber die Entscheidung aus Luxemburg. Die Zeit für ewig lange Debatten dürfe endlich vorbei sein und was nun folgen sollte, sind Taten. Sein großer Wunsch: „Ab heute endgültig Schluss mit Debatten über anlasslose Vorratsdatenspeicherungen. Stattdessen: Instrumente stärken, die helfen, ob präventiv oder bei der Strafverfolgung ohne Grundrechte infrage zu stellen.

Sicherlich wird es auch künftig Sinn machen, in einigen Fällen bestimmte Daten für eine begrenzte Zeit zu speichern. Welche Hintertüren sich die Justiz versuchen wird offen zu halten, kann derzeit noch niemand ahnen.

Und so spricht derzeit auch der amtierende Bundesjustizminister Marco Buschmann von einem historischen Urteil und verkündet auf Twitter, die Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen zu wollen.

Natürlich hat er recht, wenn er sagt, es sei: „Ein guter Tag für die Bürgerrechte.“ Aber auch hier bestätigen Ausnahmen wieder einmal die Regel und so sollen zumindest IP-Adressen künftig weiterhin gespeichert werden dürfen. Das fordert zum Beispiel die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und erklärt sich noch heute zum EuGH-Urteil äußern zu wollen.

Dass aber die Vorratsdatenspeicherung weder rechtlichen noch politischen Spielraum mehr hat, erklären auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, und der Grünen-Rechtspolitiker Helge Limburg. Für sie gehört die VDS so wörtlich: „auf die Müllhalde der Geschichte„.

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Sunny schreibt seit 2019 für die Tarnkappe. Er verfasst die wöchentlichen Lesetipps und berichtet am liebsten über Themen wie Datenschutz, Hacking und Netzpolitik. Aber auch in unserer monatlichen Glosse, in Interviews und in „Unter dem Radar“ - dem Podcast von Tarnkappe.info - ist er regelmäßig zu hören.