Ulrich Kelber: Strafverfolgung ohne Grundrechte zu verletzen


Kommentare zu folgendem Beitrag: Ulrich Kelber: Strafverfolgung ohne Grundrechte zu verletzen

Aber auch hier bestätigen Ausnahmen wieder einmal die Regel und so sollen zumindest IP-Adressen künftig weiterhin gespeichert werden dürfen.

Das wurde ja bislang auch schon von den Providern so gehalten. Je nach eingesetzter Technik, ein paar Tage bis zu mehreren Wochen. Schlimmer finde ich die Ausnahmen, die das Urteil wieder begünstigt, zum Beispiel um Terrorgefahren usw. aufklären zu können. Dahingehend ist mir das Urteil noch zu schwammig ausgelegt!

Wozu das ganze Theater, wenn IP’s sowieso weiterhin gespeichert werden ?

Ja, schon, aber sie müssen nicht herausgegeben werden, das ist ein Unterschied.