Die Berliner Kanzlei Nimrod mahnt derzeit fleißig die unerlaubte Verbreitung des Echtzeit-Strategiespiels Sudden Strike 5 via P2P ab.
Wahrlich, es ist eine never ending Story! Noch immer nutzen viele Menschen öffentliche P2P-Tauschbörsen ohne VPN. Und das obwohl überall davor gewarnt wird. Die Kalypso Media Group GmbH aus Worms beauftragte als Rechteinhaber jüngst die Kanzlei Nimrod mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen via BitTorrent. Es geht um ihr Strategiespiel aus dem Zweiten Weltkrieg namens Sudden Strike 5.
Die Release Group Rune brachte das Windows-Game in der letzten Aprilwoche als Crack heraus. Ihr Programmierer musste sich dabei aber lediglich um den Schutz von Steam kümmern. Zudem gibt es in diversen P2P-Indexern auch die Repacks von Riddick, ElAmigos etc.
Peitsche und Brot von Nimrod?
Die Kanzlei Nimrod ist für ihre Aktivitäten hinlänglich bekannt. Wir haben schon häufiger über ihre verschickten Abmahnungen wegen diverser Computerspiele berichtet. Das muss man ihm lassen, der Jurist von Nimrod hat sein Schreiben clever formuliert. Zunächst droht man dem Empfänger einen Schadenersatz in Höhe von 2.500 Euro an. Dazu soll die Kostennote des Juristen in Höhe von mehr als 1.300 Euro kommen. Dem Betroffenen stehen also Forderungen in Höhe von mehr als 3.800 Euro ins Haus. Doch dann unterbreitet man dem Anschlussinhaber anschließend ein Angebot. Die Sache sei erledigt, sofern man 850 Euro bezahlt. Das dürfte einige Empfänger dazu motivieren, die Summe zeitnah zu überweisen, damit der Fall für sie erledigt ist. Doch sorry, davon können wir nur abraten.
Sudden Strike 5 – Die richtige Reaktion auf die Abmahnung
Erstmal tief durchatmen und die Ruhe bewahren. Man sollte auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren oder selbst die gegnerische Seite kontaktieren. Stattdessen ist es ratsam, direkt einen Fachanwalt für Medienrecht einzuschalten. Bitte keinen Feld-, Wald- und Wiesen-Anwalt, der nebenher alle paar Jahre auch Filesharing-Abmahnungen bearbeitet und nicht zwingend bei dem Thema auf dem neuesten Stand ist. Wer Tipps für den richtigen Anwalt benötigt, kann uns gerne kontaktieren.
Der Fachanwalt kann praktisch überall wohnen
Der beauftragte Jurist muss übrigens nicht in der Nähe wohnen, wie manche noch immer denken. Nach einem kostenlosen Erstgespräch (Telefonat) beauftragt man den Fachanwalt mit einem eingescannten Schreiben, was man unterschrieben per E-Mail verschickt. Alles weitere kann man dann auch problemlos telefonisch klären.
Haftung, Höhe der Forderung, Unterlassungserklärung
Dein Jurist klärt dann, ob man den Empfänger wirklich für die Urheberrechtsverletzung haftbar machen kann. Sofern keine Rechtsverletzung besteht, kann man die Ansprüche komplett zurückweisen, doch das muss ein Experte in unserem Namen tun. Ansonsten überprüft der beauftragte Anwalt, ob man die Forderungen von Nimrod Rechtsanwälte womöglich deutlich reduzieren kann. Man muss nicht zwingend deren Vorschlag annehmen.
Sofern der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beiliegt, kann man diese modifizieren, damit man nicht alle Rechte aufgibt. In einigen Foren zirkulieren dazu sogar vorgefertigte Schreiben. Trotzdem ist es besser, das eine Fachfrau oder einen Fachmann für uns erledigen zu lassen.


















