Der andauernde Rechtsstreit mit dem Streamripper Yout.com wird der RIAA offenbar zu teuer. Nun fordert sie eine Deckung ihrer Anwaltskosten.
Eigentlich hatte die RIAA erst kürzlich einen Rechtsstreit gegen die Betreiber vom Streamripper yout.com gewonnen. Doch dieser gibt sich noch nicht geschlagen und geht in Berufung. Nun fordert die RIAA eine Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 250.000 US-Dollar.
Yout.com geht im Rechtsstreit gegen die RIAA in Berufung
Die Streamripping-Seite Yout.com, die es ihren Besuchern ermöglicht, Inhalte von YouTube herunterzuladen, ist weltweit zahlreichen Gerichtsverfahren ausgesetzt. Einige davon waren bereits erfolgreich, weshalb der Dienst in Ländern wie Dänemark, Spanien und Großbritannien mittlerweile gesperrt ist.
Doch wie wir erst kürzlich berichteten, versuchte yout.com den Spieß umzudrehen und verklagte die RIAA (Recording Industry Association of America). Dies geschah in der Hoffnung, dass ein Gericht feststellt, dass das Angebot der Streamripping-Plattform legal sei.
Doch der zuständige Richter Stefan Underhill folgte letztendlich der Argumentation der RIAA. Yout.com habe demzufolge nicht nachweisen können, dass der Dienst keine technischen Schutzmaßnahmen umgehe, um den Download von YouTube-Inhalten anzubieten. Das wollte die Plattform jedoch nicht auf sich sitzen lassen und reichte vor wenigen Tagen eine Berufungsschrift ein.
RIAA fordert Übernahme der Anwaltskosten
Wie TorrentFreak berichtet, ist die RIAA jedoch nicht sonderlich erfreut über eine Fortsetzung des Verfahrens. Nachdem sich die Organisation an einer außergerichtlichen Einigung mit Yout versuchte und diese fehlschlug, fordert sie nun 250.000 US-Dollar von der Streamripping-Plattform, um ihre Anwaltskosten zu decken. Sollte der zuständige Richter feststellen, dass die in der ursprünglichen Klage von yout.com geforderten Ansprüche besonders leichtfertig und unangemessen waren, könnte dieser der Kostenübernahme durchaus zustimmen.
Nutzt Yout den Rechtsstreit nur als Werbung?
Die RIAA rechtfertigt ihre Forderung damit, dass Yout die Klage aus ihrer Sicht eingereicht hat, um seinen Streamripping-Dienst zu bewerben und in sozialen Medien Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. „In Wirklichkeit scheint es, dass Yout glaubte, neue Nutzer anziehen zu können und zu versuchen, die offenkundig illegale Natur seines Dienstes zu verschleiern, indem es den Rechtsstreit publik machte„, argumentiert die Organisation. Der Betreiber von yout.com habe demnach Schlagzeilen über den Rechtsstreit in sozialen Netzwerken geteilt, um für seinen Dienst zu werben.
Weiterhin argumentiert die RIAA, Yout habe die Klage mitunter eingereicht, um letztendlich wieder in Googles Suchergebnissen aufzutauchen. Das habe schließlich ebenfalls positive Auswirkungen auf die Besucherzahlen und somit auch auf die Einnahmen der Plattform. Die Forderung der RIAA sei jedoch nicht nur dazu da, um die eigenen Kosten zu decken. Man wolle damit auch ein Signal an andere Streamripper senden und sie davon abhalten, ihre Dienste der Öffentlichkeit anzubieten.
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