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LiquidVPN: Filmstudios fordern Haftstrafe für VPN-Anbieter

LiquidVPN hätte Piraterie ermöglicht und wurde zu Schadenersatz verurteilt. Da die Zahlungen ausblieben, soll nun der Betreiber in Haft.

Einer Gruppe unabhängiger Filmproduzenten erwirkte im letzten Jahr ein millionenschweres Versäumnisurteil gegen den VPN-Dienst LiquidVPN. Laut den Anschuldigungen soll er damit Piraterie ermöglicht haben. Inzwischen hat der Betreiber seinen Dienst eingestellt. Zur Zahlung sah er sich bislang jedoch nicht in der Lage. Die Filmstudios fordern indessen die Verhaftung des ehemaligen VPN-Anbieters.

Im März des vergangenen Jahres befand Bundesrichterin Beth Bloom vom United States District Court für den südlichen Bezirk Floridas in einem aktuellen Versäumnisurteil LiquidVPN der Urheberrechtsverletzung und des Verstoßes gegen das DMCA für schuldig. Im Urteil sprach die Richterin den klagenden Filmstudios einen Schadensersatz in Höhe von über 14 Millionen Dollar zu.

Daneben soll LiquidVPN zudem 42 Ventures, dem Inhaber der Marke Popcorn Time, 250.000 Dollar an Schadenersatz wegen Markenschutzverletzung zahlen. Dieses Unternehmen gehört dem Anti-Piracy-Anwalt Kerry Culpepper, der die Marke „Popcorn Time“ registriert hatte. LiquidVPN hat den Anwalt erfolgreich beschuldigt, die Marke unbefugt verwendet zu haben.

Überschritt LiquidVPN-Werbung rechtliche Grauzone?

Das Geschäftsmodell von LiquidVPN beruhte in erster Linie auf Werbung scharf am Rande der Legalität. Das VPN-Unternehmen bezeichnete sich darin als „das beste VPN für Torrenting“, das es Kunden auch ermöglichen würde, „ISP-gesperrte Streams zu entsperren“, die ansonsten aufgrund von Anfragen zum Entfernen von Urheberrechten eingeschränkt sind.

Der VPN-Dienst stellte sich infolge als ein Werkzeug dar, mit dem man illegale Inhalte ansehen kann. Ferner könne man urheberrechtlich geschützte Inhalte raubkopieren, „ohne Gefahr zu laufen, von seinem ISP oder P2P-Tracking-Software entdeckt zu werden“. Auf einen solchen Rundum-Schutz haftete der VPN-Anbieter zudem mit einer vollen Rückerstattungsgarantie.

Darüber hinaus konnten sich LiquidVPN-Kunden über „High Quality Popcorn Time Streams“ freuen, die der Dienst ausdrücklich bewarb. Außerdem garantierte der VPN-Anbieter eine DMCA-freie Zone. LiquidVPN konnte, wie jeder andere No-Log-VPN-Anbieter auch, keine DMCA-Benachrichtigungen an Nutzer weiterleiten, die rechtsverletzende Inhalte heruntergeladen hatten.

Liquid hat all diese Funktionen auf seiner Website ausdrücklich aufgeführt und zudem diese Möglichkeiten auch besonders hervorgehoben.

Wie TorrentFreak berichtete, befand sich LiquidVPN früher im Besitz von David Cox. Dieser war auch zunächst als Beklagter aufgeführt. Im Laufe des Verfahrens stellte sich allerdings heraus, dass Cox den VPN-Anbieter noch vor Einreichung der Klage verkauft hatte. Als Käufer stellte sich das Unternehmen 1701 Management aus Puerto Rico heraus.

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Werbung hart an der Grenze der Legalität.

LiquidVPN-Klage schlossen sich 41 Filmstudios an

Obwohl 1701 Management und sein vermeintlicher Eigentümer Charles Muszynski mit schwerwiegenden Anschuldigungen konfrontiert waren, haben sie es schlicht versäumt, auf die bei einem Bundesgericht in Florida eingereichten Klagen zu antworten. Geklagt hatte eine große Gruppe von Urheberrechtsinhabern, bestehend aus 41 Filmstudios, Produzenten, Verleihern und Organisationen, die die Interessen der Rechteinhaber schützten.

In dem Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils forderten die Rechteinhaber schließlich für insgesamt 66 Filme 9.900.000 USD Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung. Außerdem beantragten sie Schadenersatz von 1.650.000 USD aufgrund einer „sekundären Haftung für DMCA-Verletzungen“.

Schadenersatz für Markenverletzungen ergab sich aus einer zusätzlichen Forderung von Anti-Piracy-Anwalt Kerry Culpepper. Die Liste der verletzten Filme umfasste 66 Titel wie „After We Collided“, „Angel Has Fallen“, „Dallas Buyer’s Club“, „Hellboy“, „Hunter Killer“, „Rambo V: Last Blood“, „Survivor“, „The Hitman’s Bodyguard“ und „Wild Horses“.

Infolge entsprach Bundesrichterin Beth Bloom aus Florida den meisten Forderungen. Ohne entsprechende Verteidigung von LiquidVPN, stützte sich das Gericht ausschließlich auf die Anschuldigungen der Filmstudios. Diese wären ordnungsgemäß vorgebracht und als wahr akzeptiert worden.

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Screenshot der nicht mehr verfügbaren Webseite von LiquidVPN.

Die Jagd nach dem Geld

Zwar war dem Versäumnisurteil die Frage der Haftung von LiquidVPN geklärt, allerdings steht das geforderte Geld auch weiterhin aus. Deshalb hat der Anwalt der Filmstudios, Kerry Culpepper, mehrere Pfändungsbeschlüsse bei Gericht eingereicht. Darüber hinaus erwirkten die Filmstudios eine weltweite einstweilige Verfügung gegen das Vermögen von Herrn Muszynski und einem Drittbeklagten.

Indessen stellten die Filmproduzenten fest, dass das Unternehmen „WasteResources LLC“, ein Entsorgungsunternehmen aus New Mexico, Muszynski gehören könnte. Deswegen stellten sie einen Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils in Höhe von 15 Millionen Dollar gegen den Drittschuldner WasteResources. Auch hier hat Bezirksrichterin Beth Bloom in der vergangenen Woche das Versäumnisurteil erlassen:

„Bei der Anhörung ist WasteResources nicht erschienen. Die Kläger legten mehrere Beweisstücke vor, die belegen, dass WasteResources ein Alter Ego der Beklagten ist, und die das Gericht als Beweismittel akzeptierte. […] Aufgrund der vorgelegten Beweise […] stellt das Gericht fest, dass ein Versäumnisurteil zugunsten der Kläger und gegen WasteResources in voller Höhe des unbefriedigten Endurteils gegen die Beklagten in Höhe von 15.172.403,00 $ angemessen ist.“

Das Versäumnisurteil versetzt die Filmstudios nun in die Lage, die Vermögenswerte des Unternehmens zu beschlagnahmen. In einem weiteren Antrag forderten sie, dass Herr Muszynski verhaftet und festgehalten werden sollte, bis er den Anordnungen des Gerichts nachkommt.

Laut TorrentFreak erließ das Gericht im Januar eine Anordnung, nach der Muszynski eine Geldstrafe von 500 Dollar pro Tag zu zahlen haben, solange er den Auflagen nicht nachkommt.

Inhaftierung als einziges Mittel?

Die Filmemacher stellen in dem Antrag fest, dass alle bisherigen Maßnahmen ins Leere liefen:

„Weder ein Urteil in Höhe von mehreren Millionen Dollar noch eine Geldstrafe von 500 Dollar pro Tag haben Muszynski dazu gebracht, die Anordnungen des Gerichts zu befolgen. Dementsprechend wird die Inhaftierung von Muszynski das einzige Mittel sein, um ihn zu zwingen, die gerichtliche Anordnung zu befolgen.“

Schließlich meldete sich Muszynski letzten Monat doch noch per Brief bei Gericht. Darin machte der ehemalige VPN-Betreiber geltend, dass er nicht einmal über die Mittel verfüge, sich einen Anwalt zu leisten. Außerdem sei das Gericht nicht für ihn zuständig, da er Bürger des föderalen Instalstaats St. Kitts und Nevis sei.

Herr Muszynski betonte auch, dass er nicht der Eigentümer der Unternehmen sei, die im ursprünglichen Urteil für haftbar erklärt wurden, und dass er dies auch nie gewesen sei. Des Weiteren wies er darauf hin:

„Ich habe dieses Schreiben verfasst, um zu vermeiden, dass ich vor dem US-Gericht ‚erscheine‘ und um zu verhindern, dass eine Behauptung, ich sei jemals erschienen, legitimiert wird. Ich bin seit 2019 Staatsbürger und Einwohner von St. Kitts und Nevis. Mir wurde in dieser Angelegenheit nie etwas zugestellt und ich bin kein Eigentümer von 1701 Management, LLC oder AUH2O.“

Die Filmstudios reichten zudem noch eine separate Klage in St. Kitts & Nevis ein. Das Bundesgericht in Florida bat sie, das Ergebnis dieses Verfahrens abzuwarten, bevor sie weitere Schritte unternehmen.

TorrentFreak hat es schließlich auf den Punkt gebracht:

„Wie auch immer es ausgeht, es ist klar, dass die Filmstudios bereit sind, bis zum Äußersten zu gehen, um (von LiquidVPN & Co.) das zu bekommen, was ihnen zugesprochen wurde.“

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.