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LiquidVPN: No-Log-VPN-Anbieter muss Filmstudios 14 Mio USD zahlen

Wegen Urheberrechtsverletzung und DMCA-Verletzungen muss LiquidVPN Schadensersatz an Filmstudios in Höhe von über 14 Mio USD zahlen.

Bundesrichterin Beth Bloom vom United States District Court für den südlichen Bezirk Floridas befand in einem aktuellen Versäumnisurteil LiquidVPN der Urheberrechtsverletzung und des Verstoßes gegen das DMCA für schuldig. Im Urteil sprach die Richterin demgemäß den klagenden Filmstudios einen Schadensersatz in Höhe von über 14 Millionen Dollar zu.

Daneben soll LiquidVPN zudem 42 Ventures, dem Inhaber der Marke Popcorn Time, 250.000 Dollar an Schadenersatz wegen Markenschutzverletzung zahlen. Dieses Unternehmen gehört dem Anti-Piraterie-Anwalt Kerry Culpepper, der die Marke „Popcorn Time“ registriert hatte. LiquidVPN hat der Anwalt erfolgreich beschuldigt, die Marke unbefugt verwendet zu haben. Darüber berichtete TorrentFreak.

Überschritt LiquidVPN-Werbung rechtliche Grauzone?

Das Geschäftsmodell von LiquidVPN beruhte in erster Linie auf Werbung scharf am Rande der Legalität. Das VPN-Unternehmen bezeichnete sich darin als „das beste VPN für Torrenting“, das es Kunden auch ermöglichen würde, „ISP-gesperrte Streams zu entsperren“, die ansonsten aufgrund von Anfragen zum Entfernen von Urheberrechten eingeschränkt sind.

Der VPN-Dienst stellte sich infolge als ein Werkzeug dar, mit dem man illegale Inhalte ansehen kann. Ferner könne man urheberrechtlich geschützte Inhalte raubkopieren, „ohne Gefahr zu laufen, von seinem ISP oder P2P-Tracking-Software entdeckt zu werden“. Auf einen solchen Rundum-Schutz haftete der VPN-Anbieter zudem mit einer vollen Rückerstattungsgarantie, wie ArsTechnica berichtete.

Darüber hinaus konnten sich LiquidVPN-Kunden über „High Quality Popcorn Time Streams“ freuen, die der Dienst ausdrücklich bewarb. Außerdem garantierte der VPN-Anbieter eine DMCA-freie Zone. LiquidVPN konnte, wie jeder andere No-Log-VPN-Anbieter auch, keine DMCA-Benachrichtigungen an Nutzer weiterleiten, die rechtsverletzende Inhalte heruntergeladen hatten. Liquid hat all diese Funktionen auf seiner Website ausdrücklich aufgeführt und zudem diese Möglichkeiten auch besonders hervorgehoben.

Klage schlossen sich 41 Filmstudios an

Noch im März letzten Jahres reichte eine große Gruppe von Urheberrechtsinhabern, bestehend aus 41 Filmstudios, Produzenten, Verleihern und Organisationen, die die Interessen der Rechteinhaber schützen, aufgrund solcher Ansagen von LiquidVPN beim Bezirksgericht Florida eine Klage gegen den VPN-Anbieter ein. Der Dienst verschwand daraufhin von der Bildfläche. Zwar war der Kundenbereich weiterhin zugänglich, aber deren Homepage war nicht mehr erreichbar. Der Beklagte erschien ansonsten auch nicht zur Anhörung vor Gericht, woraufhin die Kläger ein Versäumnisurteil gegen LiquidVPN anstrebten. Dem gab das Gericht schließlich letzte Woche statt.

Die Liste der Forderungen der Kläger umfasste, dass LiquidVPN die Konten von Wiederholungstätern identifiziert und dauerhaft sperrt. Zudem sollte der VPN-Anbieter seine „No-Log“-Politik aufgeben. In der Klageschrift sind Beispielen aufgeführt, in denen die Beklagten auf urheberrechtsverletzende Aktivitäten hinweisen. Dazu gehört ein Screenshot von Popcorn Time, der auf den Film Survivor hinweist. Die Filmfirmen argumentieren, dass LiquidVPN durch verschiedene öffentliche Äußerungen Benutzer dazu explizit ermutigt haben, seinen Dienst für Filmpiraterie zu nutzen.

In dem Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils forderten die Rechteinhaber schließlich für insgesamt 66 Filme 9.900.000 USD Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung. Außerdem beantragten sie Schadenersatz von 1.650.000 USD aufgrund einer „sekundären Haftung für DMCA-Verletzungen“. Schadenersatz für Markenverletzungen ergab sich aus einer zusätzlichen Forderung von Anti-Piraterie-Anwalt Kerry Culpepper. Die Liste der verletzten Filme umfasst 66 Titel, wie „After We Collided“, „Angel Has Fallen“, „Dallas Buyer’s Club“, „Hellboy“, „Hunter Killer“, „Rambo V: Last Blood“, „Survivor“, „The Hitman’s Bodyguard“ und „Wild Horses“.

Infolge entsprach Bundesrichterin Beth Bloom aus Florida den meisten Forderungen. Ohne entsprechende Verteidigung von LiquidVPN, stützte sich das Gericht ausschließlich auf die Anschuldigungen der Filmstudios. Diese wären ordnungsgemäß vorgebracht und als wahr akzeptiert worden. Richterin Beth Bloom urteilt:

„Die Beklagten von LiquidVPN haben die Nutzer von Popcorn Time absichtlich zu direkten Urheberrechtsverletzungen veranlasst und ermutigt“.

Internationale Safe-Harbor-Prinzipien zum Datenschutz finden hier keine Anwendung

Demgemäß war der VPN-Anbieter für direkte, mittelbare und stellvertretende Urheberrechtsverletzungen haftbar. Das Gericht betont, dass die Beklagten nicht in den Genuss des Safe-Harbor-Schutzes kommen, da sie weder über eine Richtlinie für bekannte Wiederholungsverletzer noch über einen registrierten DMCA-Agenten verfügten.

Gericht verhängt Schadensersatz-Zahlung in Millionenhöhe

Für alle in dem Antrag aufgeführten Filme müssen die Beklagten von LiquidVPN den maximalen gesetzlichen Schadensersatz für Urheberrechtsverletzungen zahlen. Dieser ist auf 150.000 Dollar pro Werk festgesetzt. Daraus ergibt sich die Gesamtsumme von 9,9 Millionen Dollar. Darüber hinaus müssen sie 4,9 Millionen Dollar für DMCA-Verstöße zahlen. Das Gericht bewilligte zudem den Antrag auf eine dauerhafte Verfügung. Diese verpflichtet LiquidVPN dazu, die in der Jahresübersicht der USTR aufgeführten Piraterie-Websites zu sperren. Dazu gehören The Pirate Bay, RARBG und YTS. Darüber hinaus muss LiquidVPN eine Richtlinie für Wiederholungstäter einführen.

Quadranet: Hosting-Unternehmen nicht für Urheberrechtsverletzungen für das von ihm gehostete LiquidVPN haftbar

Zuvor hatten die Filmstudio-Kläger den kalifornischen Hosting-Anbieter Quadranet verklagt, weil dieser seine Server an LiquidVPN vermietete. Quadranet beantragte allerdings die Abweisung der Klage und wies die Anschuldigungen zurück. Der Hosting-Anbieter war der Ansicht, dass die Kläger ihn „nur aus taktischen Gründen verklagt haben und nicht, weil Quadranet die Rechte der Kläger direkt verletzt hätte.“

Das Gericht in Florida stimmte zu, dass keine Verpflichtung für Quadranet dazu besteht, einen VPN-Dienst zu blockieren, den Kunden für Piraterie verwenden könnten. Es urteilte demgemäß, das Hosting-Unternehmen Quadranet könne nicht für Urheberrechtsverletzungen für das von ihm gehostete VPN haftbar gemacht werden. Darüber informierte aktuell Complete Music Update.

Filmproduzenten stützen sich auf Urteil über Cox Communications

Die Filmproduzenten, von denen viele Tochterunternehmen von Millennium Media sind, haben eine Vielzahl von Internetunternehmen mit Urheberrechtsklagen ins Visier genommen. Einige der betroffenen Unternehmen haben sich auf außergerichtliche Vergleiche geeinigt.

Die Filmproduzenten hatten argumentiert, dass das Hosting-Unternehmen IP-Adressen, die mit rechtsverletzenden Aktivitäten in Verbindung stehen, „nullrouten“ könnte, was sie unbrauchbar machen und die Rechtsverletzung stoppen würde. Laut Torrentfreak kam  das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass dies eine „unzulässig weit gefasste Maßnahme“ sei, da sie in die Beziehung zwischen dem VPN und seinen Kunden eingreifen würde und sich auch negativ auf andere Personen auswirken könnte, die die VPN-Dienste rechtmäßig nutzen.

Der Rechtsstreit von Filmproduzenten baut auf der von der Musikindustrie erfolgreich geführten Klage gegen den amerikanischen Internetdienstanbieter Cox Communications auf. Diesen hat man für die Urheberrechtsverletzung seiner Kunden haftbar gemacht, weil er aufgrund nachlässiger Richtlinien zu wiederholten Urheberrechts-Verletzern keinen Anspruch auf Schutz im Rahmen des Safe-Harbor erhalten hatte.

Tarnkappe.info

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.