Heute feiern wir alle einen wichtigen Sieg für die Neutralität des Internets und die Unabhängigkeit von DNS-Anbietern wie Quad9.
Der gestrige Tag brachte einen entscheidenden Sieg für Quad9 im Rechtsstreit gegen Sony Entertainment (Deutschland) um die Sperrung der umstrittenen „Queen of Music Warez“ CannaPower. Das Oberlandesgericht Dresden entschied klar und eindeutig zugunsten von Quad9.
Quad9 siegt vor Gericht: Hintergrund des Rechtsstreits mit Sony
Vor mehr als zwei Jahren leitete Sony Entertainment (Deutschland) ein Gerichtsverfahren gegen Quad9 ein, um die Sperrung bestimmter Domainnamen zu erzwingen, die angeblich an Urheberrechtsverletzungen beteiligt waren. Quad9 wurde zuletzt unter Androhung einer Strafe von 10.000 Euro gezwungen, die beliebte Warez-Website CannaPower weltweit zu sperren.
Die Klage war ein Versuch, einen Präzedenzfall zu schaffen, der es kommerziellen Rechteinhabern ermöglicht, die Unzugänglichkeit von Websites zu verlangen. Der Standpunkt von Quad9 war klar. DNS-Resolver stehen in keiner direkten Beziehung zu den Rechtsverletzern, und Sonys Antrag auf Sperrung war unwirksam und unzureichend spezifiziert.
Erschwerend kam hinzu, dass sich die Server, die Gegenstand der Klage waren, nicht in Deutschland befanden und der Domainname (canna.to) unter der Top-Level-Domain der Nation Tonga registriert war. Dies berichtet Quad9 in einem aktuellen Blogbeitrag.
Einzelheiten des Urteils und rechtliche Unsicherheiten
Das Oberlandesgericht Dresden hat die vorherige Entscheidung des Landgerichts Leipzig revidiert. Man hat entschieden, dass der Fall nicht an ein höheres Gericht verwiesen werden kann. Sony kann zwar Berufung einlegen, das Urteil des Oberlandesgerichts ist jedoch vorerst rechtskräftig.
Quad9 ist zu Recht davon überzeugt, dass die Löschung eines Domainnamens keine Maßnahme ist, die aus kommerziellen Gründen angeordnet werden sollte. Diese Auffassung wird auch durch jüngste Entscheidungen deutscher Gerichte wie im Fall Cloudflare gestützt.
Maßnahmen von Quad9
Quad9 siegt vor Gericht und hat umgehend die Sperrung aller von Sony identifizierten URLs aufgehoben. Derzeit sind keine Domains in Deutschland oder anderswo im Zusammenhang mit diesem Fall gesperrt.
Liste der nun entsperrten Domains: canna.to, www.canna.to, uu.canna.to, www.uu.canna.to, canna-power.to, www.canna-power.to.
Heute feiern wir alle einen wichtigen Sieg für die Neutralität des Internets und die Unabhängigkeit von DNS-Anbietern wie Quad9. Aber nicht nur Quad9 hat allen Grund, sich zu freuen. Auch der „Queen of Music Warez“ CannaPower dürfte es ein Lächeln ins Gesicht zaubern.