Verlage vs. Internet Archive
Verlage vs. Internet Archive
Bildquelle: HayDmitriy, Lizenz

Internet Archive vs. Buchverlage: summarisches Urteil angestrebt

Verleger verklagen Internet Archive wegen dem kostenlosen Zurverfügungstellen von E-Books. Damit würden sie gegen das Urheberrecht verstoßen.

In einer neuen Wende bezüglich der Klage einer Gruppe großer Buchverlage gegen Internet Archive, haben Anfang Juli Mitgliedsunternehmen der Association of American Publishers (AAP) an ein Bundesgericht in Manhattan einen Antrag auf ein summarisches Urteil in der Urheberrechtsverletzungsklage gegen Internet Archive gestellt. Ebenso Anfang Juli reichte die Electronic Frontier Foundation (EFF) einen 45-seitigen Schriftsatz zur Unterstützung ihres Antrags auf ein summarisches Urteil im Namen von Internet Archive (IA) ein. Darin fordern sie das Bundesgericht in New York City auf, die Klage der Verlage abzuweisen. Sie führten das Argument an, es handele sich um einen Versuch, die Bibliotheksausleihe zu kriminalisieren. Ein summarisches Urteil ist eine Möglichkeit für eine Partei, einen Fall ohne Gerichtsverfahren zu gewinnen.

In ihrer Klage haben die Publisher 127 Titel identifiziert, von denen sie behaupten, dass sie unter Verstoß gegen Urheberrechtsgesetze digital von Internet Archive geteilt wurden. Ferner behaupten sie, dass das Internetarchiv insgesamt mehr als 33.000 ihrer Werke zum kostenlosen Download anbietet. Damit würde die Bibliothek auf unfaire Weise mit ihren autorisierten E-Book-Ausgaben konkurrieren. Zusätzlich zur Zerstörung der Bücher fordern die Verlage 19 Millionen Dollar Schadenersatz. Das Jahresbudget des Archivs beträgt 20 Millionen Dollar. Die EFF arbeitet mit der Anwaltskanzlei Durie Tangri zusammen, um das Internet Archive gegen die Verlagsklage zu verteidigen.

Historie von Internet Archive

Das Internet Archive hat Brewster Kahle im Jahre 1996 gegründet. Als gemeinnütziges Projekt hat es seit 2007 den offiziellen Status einer Bibliothek. Zu Beginn war es noch ein reines Webarchiv, bei dem man mit der sogenannten Wayback Machine archivierte Websites anschauen konnte. Bereits 1999 hat man es um zahlreiche Archive erweitert. Die aktuelle digitale Bibliothek umfasst große Sammlungen von Texten, Büchern, darunter Lehrbücher, Romane, Sachbücher und mehr sowie Audiodateien, Videos, Bilder und Software.

Bis Mai 2022 hatte das Internetarchiv über 35 Millionen Bücher und Texte, 7,9 Millionen Filme, Videos und Fernsehsendungen, 842.000 Softwareprogramme, 14 Millionen Audiodateien, 4 Millionen Bilder, 2,4 Millionen Fernsehclips und 237.000 Konzerte angesammelt. Das Internet Archive kauft E-Books nicht direkt ein, sondern digitalisiert die Versionen der physischen Bücher, die es besitzt, und schafft so eine Ressource für normale Leser und Akademiker sowie für sehbehinderte und legasthene Leser. Das Archiv nutzt bezüglich des Verleihs die Praxis des Controlled Digital Lending (CDL).

CDL ermöglicht es Bibliotheken, eine digitale Kopie einer physischen Ressource gleichzusetzen. Das heißt konkret, digitale Kopien können auf die gleiche Weise verliehen werden, wie die physische Ressource. Hierbei muss die Bibliothek ein gleiches Verhältnis von „Besitz zu Ausleihe“ aufrechterhalten. Folglich kann sie somit nicht mehr Exemplare ausleihen, als sie rechtmäßig besitzt. Dementsprechend ist die Verbreitungsmethode des Internet Archive die kontrollierte digitale Ausleihe, bei der jeweils nur ein Exemplar eines E-Books für eine bestimmte Frist ausgeliehen wird. Jedes über CDL verliehene Buch wurde dabei gekauft und bezahlt. Autoren und Verleger erhielten somit schon die volle Entschädigung für diese Bücher. Nutzer können auf die E-Books über einen Account bei Internet Archive zugreifen.

Ein besonderes Anliegen von Internet Archive ist die Langzeitarchivierung digitaler Daten in frei zugänglicher Form. Es versteht sich als Aktivist für ein offenes und freies Internet. Zudem geht es darum, gemeinfreie Werke dauerhaft zu erhalten und zu verbreiten. Gründer des Internet Archive, Brewster Kahle, verdeutlicht:

„Das entspricht der grundlegenden Praxis von Bibliotheken. Wir kaufen Bücher, wir bewahren Bücher auf und wir leihen Bücher aus. Und wir unterstützen die Verlagsbranche und die Autoren durch diesen Prozess“.

Internet Archive: der Ideengeber für die National Emergency Library

Am 24. März 2020 richtete das Internet Archive eine Nationale Notfallbibliothek ein. Mit der National Emergency Library wollte man Schüler, Lehrer und Leser bei ihren Fernlernbemühungen unterstützen. Sie sollten in Zeiten der Corona-Pandemie kostenlos auf über 1,4 Millionen Bücher zugreifen können.

Dazu entfernte das Internet Archive vorübergehend seine Wartelisten für Tonnen von E-Books. Bisher unterlagen digitale Kopien von Büchern strengen Regeln hinsichtlich dem Verleih. Dementsprechend waren die E-Books auf die gleiche Weise mittels einer Warteliste begrenzt, wie es die Anzahl der verfügbaren physischen Kopien in einer normalen Bibliothek auch gewesen wären.

Bei Internet Archive läuft es jedoch anders als in öffentlichen Bibliotheken mit E-Book-Leihprogrammen. Herkömmliche Bibliotheken zahlen Lizenzgebühren an Verlage. Das Archiv hingegen erwirbt Kopien über gespendete oder gekaufte Bücher, die sie dann scannen und in Form von E-Books nach den Regeln von CDL verleihen.

Verlagsklage richtet sich gegen die National Emergency Library sowie das CDL-Verleihprinzip

Die Verlage Hachette Book Group, HarperCollins Publishers, John Wiley & Sons Inc und Penguin Random House verklagten das in San Francisco ansässige Internet Archive im Juni 2020 beim US-Bundesbezirksgericht in Manhattan wegen der kostenlosen Online-Ausleihe von digital gescannten Kopien ihrer gedruckten Bücher während der COVID-19-Pandemie im Rahmen der Nationalen Notfallbibliothek. Sie nannten das Programm einen Vorwand für massenhafte Urheberrechtsverletzungen.

Auch Autoren meldeten sich zu Wort

In der Klage gibt es auch eine lange Liste von Autoren, die nicht mit den Praktiken einverstanden waren. Darunter Malcolm Gladwell, John Grisham und Elizabeth Gilbert. Douglas Preston, Schriftsteller und Präsident der Authors Guild, gab in einer Erklärung bekannt, dass

“das umfassende Scannen und Veröffentlichen von urheberrechtlich geschützten Büchern ohne Zustimmung der Autoren und ohne Zahlung eines Cents Piraterie ist. Diese würde sich hinter einem scheinheiligen Schleier des Progressivismus verbergen.“

Andere Autoren, wie Barbara Fister, eine Krimi-Autorin und pensionierte akademische Bibliothekarin, begrüßten hingegen die Aktion des Internet Archive. Gegenüber Vice führte die Autorin aus, sie sei begeistert gewesen, als die „National Emergency Library“ ihre kommerziellen Belletristikbücher aufführte.

Die Klage spricht sich jedoch nicht nur gegen das Format der National Emergency Library aus, in dem E-Books uneingeschränkt ausgeliehen werden können. Man beanstandet außerdem, dass der langjährige Ansatz von Internet Archive bei der Ausleihe von Büchern „darauf abzielt, das sorgfältig kalibrierte Ökosystem zu zerstören, das Bücher ermöglicht“. Damit beanstanden die Verlage zudem das CDL-Verleihprinzip an sich.

Gemäß den Klägern hätte das Controlled Digital Lending-Konzept von IA keine Rechtsgrundlage. Für sie ist das Kopieren ihrer Bücher ohne Erlaubnis illegal. Währenddessen bezieht sich IA darauf, dass sie nur solche Kopien von Büchern verleihen, die sie auch physisch besitzen. Zudem behalten sie ein Eins-zu-Eins-Verhältnis von „Besitz zu Leihe“ bei. Somit würde die Ausleihe unter die Fair Use Policy fallen.

Darüber hinaus führten die Verlage aus:

„Die Aktivitäten des Beklagten sind Teil eines größeren Handelsunternehmens, das nicht nur Zugang zu Büchern bietet, sondern auch zu seinem Gewinn beiträgt. Zwischen 2011 und 2020 hat das Internetarchiv etwa 30 Millionen US-Dollar von Bibliotheken für das Scannen von Büchern in ihren Sammlungen eingenommen.“

Verlage und Autoren bezeichnen die Zurverfügungstellung von E-Books als Diebstahl

Maria A. Pallante, Präsidentin der Association of American Publishers, bringt die Reaktion der Branche zum Ausdruck:

“Es ist nichts Innovatives oder Bahnbrechendes daran, vollständige Kopien von Büchern herzustellen, an denen man keine Rechte hat und sie kostenlos zu verschenken. Sie sind in die Bereiche der Buchbranche eingedrungen und haben die intellektuellen Investitionen der Autoren und die finanziellen Investitionen der Verleger übernommen. Sie mischen sich ein und verschenken diese.”

Bibliotheksgründer verteidigte sich: Fair-Use-Regelung sei keine Piraterie

Brewster Kahle rechtfertigte sein Handeln damit, dass Lehrer während der Pandemie nach mehr Ressourcen suchten. Man wolle das Fernlernen nach der Schließung der Schulgebäude erleichtern. Autoren, die nicht wollten, dass ihre Arbeit auf der Website veröffentlicht wird, konnten sich abmelden. Diese Werke hat man dann entfernt. Einige Autoren hätten jedoch explizit darum gebeten, dass ihre Arbeiten aufgenommen würden, fügte Kahle hinzu. Nach vorzeitiger Schließung der National Emergency Library kehrte Internet Archive zu dem “Controlled Digital Lending” -Modell (CDL) zurück. Dieses Bibliotheksmodell falle ansonsten unter die Fair-Use-Regelung und stünde damit im Einklang des US-amerikanischen Urheberrechts.

Neue Aspekte des zweijährigen Rechtsfalls – Verlage vs. Internet Archive

Gemeinsam mit der kalifornischen Anwaltskanzlei Durie Tangri übernahm die Electronic Frontier Foundation (EFF) die Verteidigung von Internet Archive. Auch Creative Commons unterstützt die Bemühungen des Internetarchivs, den öffentlichen Zugang zu Büchern zu gewährleisten.

Anfang Juli trat der laufende Fall in ein neues Kapitel ein. Sowohl die Verlage, als auch Internet Archive stellten einen Antrag auf ein summarisches Urteil. Das IA forderte darin einen Bundesrichter auf, die radikale Klage einzustellen.

Demgemäß erklärte Internet Archive am Donnerstag vor Gericht, dass alle ihre Bücher legal gekauft und bezahlt worden seien und dass sie wie jede andere Bibliothek behandelt werden sollten, wie Reuters berichtet. Das Archiv erklärte dem Gericht, dass es wie die Bibliotheken vor den Klagen durch die Fair-Use-Doktrin des Urheberrechts geschützt sei.

„Niemals in der Geschichte der Vereinigten Staaten mussten Bibliotheken eine Sondergenehmigung einholen oder Lizenzgebühren zahlen, um Bücher, die sie bereits besitzen, auszuleihen“.

Brewster Kahle bricht eine Lanze für Bibliotheken

„Sollten wir Bibliotheken daran hindern, Bücher zu besitzen und zu verleihen? Nein. Wir brauchen Bibliotheken, die unabhängig und stark sind, jetzt mehr denn je, in einer Zeit von Fehlinformationen und Herausforderungen für die Demokratie. Deshalb verteidigen wir das Recht der Bibliotheken, unseren Kunden dort zu dienen, wo sie sich befinden, online.“

In ihrem Antrag auf ein summarisches Urteil argumentierten die Anwälte des Internet Archive:

„CDL ist im Grunde dasselbe wie die traditionelle Bibliotheksausleihe; es ist nur eine bessere Möglichkeit, das Buch zu dem einen Benutzer zu bringen, der es ausgeliehen hat. Weil jedes Buch in der Drucksammlung des Internet Archive bereits gekauft und bezahlt wurde, sind sich alle einig, dass das Internet Archive diese Bücher ausleihen könnte, indem es sie einem Benutzer übergibt oder per Post zusendet. Der einzige Unterschied besteht darin, dass das Internet Archive die Bücher über das Internet ausleiht. So oder so, die Bücher weiter ausleihen stehen anderen Benutzern erst wieder zur Verfügung, wenn sie zurückgegeben wurden.“

CDL keine Bedrohung für Verlage

Sie fügten hinzu:

„CDL schadet Verlegern oder Autoren nicht. Bibliotheken gibt es seit Tausenden von Jahren; sie sind älter als das Urheberrecht selbst. Die Verlagsbranche in den Vereinigten Staaten gedeiht weiterhin neben der weit verbreiteten Bibliotheksausleihe. Niemals in der Geschichte der Vereinigten Staaten müssen Bibliotheken eine Sondergenehmigung einholen oder Lizenzgebühren zahlen, um die Bücher zu verleihen, die sie bereits besitzen. Daher erhoffen sich die Verleger, die diese Klage koordiniert haben, von diesem Gericht keinen Schutz vor Verletzung ihrer bestehenden Rechte. Stattdessen streben sie ein neues Recht an, das dem amerikanischen Urheberrecht fremd ist: das Recht zu kontrollieren, wie Bibliotheken Bücher verleihen.“

Die Verlage hingegen argumentierten, sie hätten aufgezeigt, dass das Archiv weit über normale Bibliotheken hinausgehe, indem es sich jedes urheberrechtlich geschützte Werk, das es finden kann, ohne Lizenz oder Bezahlung aneignet. In ihrer Erklärung hieß es, dass Internet Archive „die literarischen Beiträge der Autoren ausnutzt“ und „in aggressiver Weise mit den autorisierten digitalen Werken der Verleger konkurriert“.

Die Verleger bezogen sich auch auf Erklärungen von Autoren, die angaben, sie seien durch das Archiv geschädigt worden. Darunter die Autorin Sandra Cisneros, bekannt durch ihren 1983 erschienenen Roman „Das Haus in der Mangostraße“. Cisneros führt aus:

„Echte Bibliotheken tun nicht, was Internet Archive tut. Die Bibliotheken, die mich großgezogen haben, haben für ihre Bücher bezahlt, sie haben sie nie gestohlen.“

Maria Pallante, Präsidentin der Verlegervereinigung Association of American Publishers, gab in einer Erklärung vom Donnerstag an, dass das Archiv „sein großangelegtes Projekt der Rechtsverletzung in den Mantel des öffentlichen Dienstes gehüllt hat“.

Verleger streben mit Urteil Kontrolle über Bibliotheks-Ausleihe an

Die Anwältin des Archivs, Corynne McSherry, Rechtsdirektorin der gemeinnützigen Electronic Frontier Foundation, wies explizit noch einmal darauf hin, dass die Verleger

„ein neues Recht anstreben, das dem amerikanischen Urheberrecht fremd ist: das Recht zu kontrollieren, wie Bibliotheken die Bücher, die sie besitzen, ausleihen dürfen. Sie sollten keinen Erfolg haben. Das Internetarchiv und die Hunderte von Bibliotheken und Archiven, die es unterstützen, sind keine Piraten oder Diebe. Sie sind Bibliothekare, die bestrebt sind, ihren Kunden online zu dienen, so wie sie es seit Jahrhunderten in der stationären Welt tun. Das Urheberrecht steht dem Recht einer Bibliothek nicht im Wege, ihre Bücher einzeln an ihre Benutzer auszuleihen.“

Kahle ist ebenso davon überzeugt, dass der Grund für die Verlags-Klage die Kontrolle über den Zugang zu digitalem Material ist, da die Verlage bestimmen können, wer, wo, wann und welche Leser Zugang zu digitalen Büchern haben, und diese jederzeit offline nehmen können. Er führt aus:

„Es ist eine Ironie des Schicksals, dass das Internet eigentlich einen demokratischeren Zugang zu Informationen schaffen und den Menschen mehr Macht geben wollte. Aber was daraus geworden ist, ist ein Kontrollmechanismus, der es den Verlegern erlaubt, auf Ihr Gerät zuzugreifen – Ihren Kindle, Ihren Computer, Ihre Bibliothek – und Dinge verschwinden zu lassen oder zu verändern. […] Sie wollen erreichen, dass in der Online-Welt jede Leseveranstaltung eine lizenzierte und genehmigte Veranstaltung ist. Es ist ein wenig orwellsch, und sie tun es tatsächlich.“

Geforderte digitale Bücherverbrennung weckt Erinnerungen

Sollte die Klage Erfolg haben, wäre das Internet Archive möglicherweise gezwungen, einen großen Teil der Bücher des 20. Jahrhunderts zu vernichten, die anderswo nicht erhältlich sind. Kahle bekräftigt:

„Es geht um eine digitale Bücherverbrennung von Millionen von Büchern. In der Blütezeit Deutschlands im 20. Jahrhundert wurden 25.000 Bücher vernichtet. Wir haben eine neue Größenordnung, die gefordert wird. Es geht um zweistellige Millionenbeträge an Schadenersatz.“

Das Verfahren wird mit Gerichtsterminen im September und Oktober fortgesetzt. Kahle geht nicht davon aus, dass es zu einer Verhandlung kommt, sondern rechnet mit der Verkündung eines vorläufigen Urteils im Jahr 2023.

Internet-Archive-Urteil wäre richtungsweisend für alle Bibliotheken

Wie Vice schreibt, führten Urheberrechtsexperten aus, dass der Einsatz nicht höher sein könnte. Wenn der Antrag scheitert, würden die daraus resultierenden rechtlichen Folgen nicht nur die Existenz des Internetarchivs bedrohen, sondern auch die digitalen Eigentumsrechte für jedermann in astronomischem Ausmaß einschränken.

Kyle K. Courtney, ein Urheberrecht-Berater an der Harvard Library und Mitbegründer des Library Futures Institute, äußerte gegenüber Vice Motherboard:

„Ich denke, der Fall mit den Verlagen hat nicht nur Auswirkungen auf das Internetarchiv, sondern einen Angriff auf den geschützten Wert der Bibliotheken für die Gemeinschaft, einschließlich des Rechts, Materialien auszuleihen, zu erhalten und zugänglich zu machen. Es ist ein Warnschuss vor den Bug für Bibliotheken. Die Ausleihe bedeutet ein Problem für die Verlage, genug, dass sie deswegen eine Klage einreichen, obwohl wir seit Jahrhunderten verleihen.“

Auf einer Pressekonferenz in der vergangenen Woche schloss sich Brewster Kahle dem oben Zitierten an. Auch er betonte, dass es sich bei der Klage um einen Angriff auf alle Bibliotheken handeln würde:

„Diese Klage ist nicht nur ein Angriff auf das Internetarchiv – sie ist ein Angriff auf alle Bibliotheken. Die Verlage wollen den Besitz, die Ausleihe und die Bewahrung von Büchern in digitaler Form durch Bibliotheken kriminalisieren.“

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.