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Foto Robert Anasch, thx!

Hobbyfotograf verlangte über 25.000 EUR für ein einziges Foto

Ein Regensburger Hobbyfotograf wollte große Kasse machen. Seine Kanzlei verschickte eine Abmahnung über 25000 € an einen kleinen Sportverein.

Ein Hobbyfotograf aus Regensburg wollte große Kasse machen. Die Kanzlei Weidner & Rößler Rechtsanwälte verlangte in seinem Namen über 25.000 EUR von einem kleinen Sportverein. Sie hatten ein lizenzfreies Foto auf ihrer Webseite eingebaut. Alleine der Schadenersatz für zehn Jahre sollte 23.951,25 € betragen.

Hobbyfotograf wollte mit einem uralten Foto so richtig Kasse machen!

Der Kölner Medienanwalt Markus Kompa berichtet auf seinem Blog von einer wahrlich rekordverdächtigen Abmahnung. Bei verschiedenen kostenlosen Bilderdiensten wie Wallpaper Abyss, Deviantart etc. hatte der Nutzer TheWanderingSoul das Foto eines Waldweges eingestellt. In der Bildbeschreibung forderte der Hobbyfotograf die Nutzer vor zehn Jahren dazu auf, ihn lediglich als Autor zu benennen. Eine kommerzielle Nutzung schloss er ebenfalls aus. Unter dem Foto hatte der Hobbyfotograf damals vermerkt: „You are free to use/share the wallpapers but you are not allowed to edit them or to use them for commercial purposes. Don’t forget to mention my copyright, too.“

Ein kleiner Sportverein, den Kompa vertritt, hatte die Erwähnung des Fotografen auf ihrer Webseite dummerweise vergessen. In der Folge trudelte beim Vorstand dann kürzlich für die zehnjährige Nutzung die Forderung von sagenhaften 23.951,25 € Schadensersatz ein. Zudem verlangte die Regensburger Kanzlei Weidner & Rößler Rechtsanwälte PartG mbB ein Honorar in Höhe von 1.564,26 €.

Markus Kompa erwirkte negative Feststellungsklage

Markus Kompa erwirkte vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eine negative Feststellungsklage ( Urteil vom 12.10.2020, Az.: 19 O 73/20). Er forderte vom Hobbyfotografen wegen der unberechtigten Abmahnung eines frei zu benutzenden Bildes den Ersatz der eigenen Kostennote.

Da der Abmahner keine berufliche Tätigkeit als Fotograf nachweisen konnte, das Bild grundsätzlich kostenfrei lizenzierbar war und es auch der Verein nicht kommerziell genutzt hatte, kam das Landgericht zu dem Schluss, „dass der objektive Wert der nicht-kommerziellen Nutzung des Bildes mit Null anzusetzen ist“.

Laut Gerichtsurteil war die Höhe der Abmahnung zu 90% nicht gerechtfertigt. Die unterlegene Partei muss nun die Prozesskosten und Kompas vorgerichtliche Anwaltskosten tragen. Der ursprünglichen Forderung in Höhe von 25.515,50 € stehen aufzubringende Unkosten in Höhe von ca. 7.600 EUR entgegen. Es ist wohl eher fraglich, ob der Hobbyfotograf eine derartige Abmahnung nochmals verschicken wird. Hoffentlich hat er aus der Sache gelernt.

Fazit: Statt der vielen Kohle gab’s vor Gericht die große Klatsche!

Tarnkappe.info

 

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.