Kommentare zu folgendem Beitrag: Hobbyfotograf verlangte über 25.000 EUR für ein einziges Foto
An welchen, erst kürzlich hier besprochenen Fall, erinnert mich das wohl ?!?
Hey, wenn es für die „Rechteinhaber“ funktioniert, aus dem Vorwurf, einen einzelnen Filmtitel für 20 Sekunden zum Upload in einer Tauschbörse angeboten zu haben, einen Streitwert von mehfreren tausend Euro zu „errechnen“…
Die Gesetze sucht man sich als Hobbyfotograf halt nicht aus, da muss man für seine Urheberrechte schon kämpen!!112
Du wirfste aber zwei Sachen in einen Topf. Beim P2P-Filesharing wird das Werk ja gleichzeitig an diverse Personen verbreitet. Und das Werk (also der Kinofilm) ist auch was wert.
Das vor 10 Jahren verschenkte Foto ist 0 Euro wert, das sagt ja auch das Gericht.
Ne, mein Punkt war, dass man mit einem handelsüblichen Internetanschluss in 20 Sekunden das Werk wohl nicht im Ganzen hochgeladen kriegt…
Und wenn es also nur teilweise hochgeladen wurde, dann ist das doch wohl Fair Use?
Nein, das sehen die Gerichte leider anders. Da ist nix mit Privatkopie, fair use etc. Auch nicht sofern Du nur kleine Bestandteile des gesamten Archivs übertragen hast und niemand alleine damit etwas anfangen könnte. Muss man nicht verstehen, tue ich auch nicht. Aber es ist einfach so.
Also ich finde das sieht schon sehr angreifbar aus. Woher wollen die wissen, daass der böse Filesharer nicht einen modifizierten Client benutzt hat, der ähnlich wie die poison seeds von der MAFIAA immer ein paar chunks schickt und dann plötzlich, oh so ein zufall… checksum error → retry → ad infiitum
IMO müssten die schon nen kompletten upload nachweisen um zweifelsfrei belegen zu können dass der pöse Pirat überhaupt die Absicht hatte, den Film „ordnungsgemäß“ zu teilen…
Und könne ja z.B. auch sein, dass der von Ihnen beobachtete Teilnehmer den echten bzw. gesamten Film gar nicht hatte, weil er einem poison seed aufhgessen ist…
„Fair Use“ war natürlich als joke gemeint
Letztlich bist Du auf das Urteil des Richters angewiesen. Leider kannst Du nur in den seltensten Fällen hoffen, dass der auch nur ansatzweise Ahnung von der Technik hat. Von daher halten sich viele Urteile exakt an das, was ihnen von den Klägern (Kanzleien der Rechteinhaber) vorgeschlagen wurden. Ist leider so.
Fakt ist aber nun mal, dass es hier um die reine Nutzung eines Fotos geht, welches angeblich ohne Berücksichtigung des Urheberrechts, öffentlich auf einem anderen Internetauftritt verwendet wurde!!
Da hat doch p2p genauso wenig mit zu schaffen, wie Butterbrote schmieren in der Dunkelheit einer Küche!!!