Rechteinhaber DISH Network nebst der Anti-Piracy-Organisation IBCAP nehmen den Betreiber und alle Wiederverkäufer von Glo TV in die Mangel.
DISH Network hat gegen die Betreiber des Glo TV-Dienstes, den CEO und den Direktor des in New York ansässigen Vertriebsunternehmens Massive Wireless, Inc. sowie gegen Rays IPTV LLC, einen kalifornischen Vertriebs- und Einzelhändler, deren Management und andere Personen Klage wegen des Betriebs, der Verwaltung und der Verbreitung von TV-Kanälen eingereicht, die für die exklusive Verbreitung durch DISH lizenziert sind oder waren.
Angebot von Glo TV richtet sich Zuschauer ausländischer Programme
Die illegal verbreiteten Programme stammen aus Pakistan, Indien, Ägypten, dem Libanon und Saudi-Arabien. Sie sind Teil des internationalen Programmangebots von DISH. Die Klage hat die International Broadcaster Coalition Against Piracy (IBCAP) koordiniert. Zuvor hatte Glo TV & Co. den Betrieb des illegalen IPTV-Dienstes trotz mehrfacher Abmahnungen im Namen von IBCAP-Mitglieder fortgesetzt. Man unterscheidet dabei im Rahmen der Klage zwischen direkten und indirekten Rechtsverletzern. Letztere haben die illegalen IPTV-Abos an ihre Kunden weiterverkauft.
Geforderter Schadenersatz
Die Kläger fordern einen gesetzlichen Schadensersatz von bis zu 150.000 Dollar pro Werk für 170 registrierte Werke. Das macht schon alleine bis zu 25,5 Millionen Dollar aus. Man fordert auch alle Gewinne, die auf die vorgeworfene Rechtsverletzung zurückzuführen sind.
Außerdem soll Glo TV die entstandenen Anwaltskosten bezahlen. Zudem beantragen sie eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber. Sie und die Vertriebshändler und alle mit ihnen verbundenen Personen sollen so ein dauerhaftes Vertriebsverbot erhalten.
Vertikale Integration
„Der Verkauf von Piratendiensten wird nicht toleriert, angefangen bei den Betreibern von Piratendiensten über die Vertreiber, die Piratenabonnements auf Großhandelsebene anbieten, bis hin zu den Einzelhändlern, die Piratenabonnements kaufen und an Verbraucher weiterverkaufen„, so Chris Kuelling, Geschäftsführer von IBCAP. Die Klage richtet sich nicht gegen einen einzelnen Dienst, Vertreiber, ISP oder VPN, sondern gegen ein ganzes Ökosystem von Urhebern und Vertreibern. Glo TV ist dabei nur ein Name von vielen.
Die verletzenden Dienste werden von Rays TV weiterverkauft. Die statten damit ihre eigenen Set-Top-Boxen der Marke „Rays TV“ aus. Rays verkauft diese Set-Top-Boxen an Endkunden aber auch an andere Händler zum Weiterverkauf.
Im Gegenzug hat Rays TV Zugang zu einem Online-Wiederverkäufer-Panel, das es ihm ermöglicht, Abonnements für den rechtsverletzenden Dienst zu aktivieren und zu deaktivieren.
Nach Erhalt des Namens des Käufers und der Media Access Control-Adresse (MAC-Adresse), die sich auf der Unterseite der Set-Top-Box befindet, aktiviert Rays TV den illegalen Dienst für diesen Nutzer. Mal sehen, wie lange noch, zumal der ISP bzw. Fernsehsatellitenbetreiber DISH in der Branche als regelrechter Klage-Weltmeister gilt.