Eine 55-Jährige wollte eigentlich nur ein Live-Album von Eric Clapton verkaufen, was ihr Mann 30 Jahre zuvor in einem Laden erstanden hatte.
Im Juli diesen Jahres bot die 55-jährige Gabriele P. aus Ratingen bei Düsseldorf das Album „Eric Clapton – Live USA“ bei eBay zum Kauf an. Doch statt der Anfrage eines Kaufinteressenten bekam sie Post von den Anwälten des Gitarristen inklusive einer einstweilige Verfügung. Die anschließende Klage entwickelte sich für die städtische Angestellte zu einer sehr kostspieligen Angelegenheit.
Ein Angebot bei eBay, was sehr teuer wurde
Das Landgericht Düsseldorf entschied kürzlich, dass die Angeklagte den unnutorisierten Mitschnitt eines uralten Live-Konzertes nicht zum Kauf anbieten durfte. Eric Clapton hatte eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass die Aufnahmen illegal seien. Das Album bot sie im Internet für €9.95 an. Den Konzertmitschnitt hatte sie von ihrem Mann geerbt.
Ihre ausstehenden Schulden summieren sich nun inklusive der Rechtsanwaltskosten beider Seiten und der Gerichtskosten auf insgesamt etwa 3.500 Euro.
Die CD macht auf den ersten Blick von außen einen durchaus seriösen Eindruck. Die Frau hatte in ihrer Berufung argumentiert, sie habe nicht gewusst, dass sie gegen das Urheberrecht des Gitarristen verstoße. Ihr mittlerweile verstorbener Ehemann hatte die CD im Jahr 1987 rechtmäßig in einem Kaufhaus erworben. Doch das Album war ein Bootleg und keine offizielle Aufnahme des Künstlers.
Eric Clapton lässt Frau verurteilen
Es spiele laut dem Landgericht Düsseldorf keine Rolle, ob die Frau wusste, dass die Aufnahme illegal angefertigt wurde. Sollte die Angeklagte die CD weiterhin irgendwo zum Verkauf anbieten, dann droht ihr laut der Unterlassungserklärung eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro. Sie kann sich alternativ auch für sechs Monate Freiheitsentzug entscheiden.
Anwalt will weitere Rechtsmittel einlegen
Ihr Anwalt will nochmals Rechtsmittel einlegen. Möglicherweise sei dies eine Angelegenheit für den Europäischen Gerichtshof. In der nächsten Instanz müsse man auch überprüfen, ob in diesem Fall wegen dem Brexit überhaupt noch das europäische Urheberrecht zur Anwendung kommt.
Es ist fraglich, ob Eric Clapton eine derartige Vorgehensweise bei seinem Vermögen überhaupt nötig hat. Clapton hat in den vergangenen Jahrzehnten weltweit rund 280 Millionen Tonträger verkauft. Dazu kommt: Das fragliche Album wollte die Frau nicht massenhaft, sondern nur ein einziges Mal verkaufen.