Und obwohl die Anti-Piraterie-Gruppe BREIN 65.000 Euro an Gerichtskosten zahlen muss, gibt es einen zweiten Verlierer: den Usenet-Provider.
Nach rund 14 Jahren fand ein Rechtsstreit zwischen dem Usenet-Provider News Service Europe und der Anti-Piraterie-Organisation BREIN endlich sein finales Urteil. Doch obwohl Ersterer den Fall gewann und Zweitere die Gerichtskosten in Höhe von 65.000 Euro zahlen muss, gehen letztendlich beide als Verlierer hervor.
Usenet-Provider stellte Betrieb ein, führte jedoch den Rechtsstreit fort
News Service Europe (NSE) war einst einer der größten europäischen Usenet-Provider. Nachdem die Anti-Piraterie-Gruppe BREIN das Unternehmen im Jahr 2009 verklagte, folgte jedoch wenige Jahre später die Einstellung des Geschäftsbetriebs.
Denn das zuständige Gericht von Amsterdam kam in 2011 zu dem Schluss, dass NSE Online-Piraterie vorsätzlich begünstige. Darauf folgte sogleich die Anweisung, der Anbieter müsse alle geschützten Inhalte von seinen Servern entfernen und künftige Uploads entsprechend filtern.
Da die verordnete Pflicht zur Einführung eines Uploadfilters jedoch zu kostspielig war, entschied sich der Usenet-Provider, seinen Dienst einzustampfen. Berufung legte das Unternehmen dennoch ein – es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit.
Im Jahr 2016 entschied das Berufungsgericht, NSE sei nicht für von Raubkopierern hochgeladene Inhalte haftbar. Die Bereitstellung eines reaktionsschnellen und wirksamen Benachrichtigungs- und Takedown-Verfahrens sei dennoch verpflichtend.
Oberster Gerichtshof lehnt Haftung von NSE ab
Da der Fall auch für Verfahren gegen andere Usenet-Provider entscheidend sein könnte, zeigte sich BREIN unzufrieden und entschied sich damit vor den Obersten Gerichtshof der Niederlande zu treten. Während sich NSE als inhaltsneutraler Vermittler sah, erkannte die Anti-Piraterie-Gruppe in Usenet-Unternehmen ein gängiges Zuhause für zahllose Raubkopierer.
Wie TorrentFreak berichtet, bestätigte der Oberste Gerichtshof nun das vorherige Urteil des Berufungsgerichts. Demnach müsse News Service Europe nicht für die von seinen Nutzern hochgeladenen Inhalte haften.
Ferner habe das Unternehmen weder Inhalte kuratiert noch Urheberrechtsverletzungen gezielt gefördert. Darauf wies unter anderem das angemessene Takedown-Verfahren hin, über das der Usenet-Provider bereits verfügte.
In gleichem Zuge verdonnerte der zuständige Richter BREIN zur Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von 65.000 Euro.
Es gibt noch einen zweiten Verlierer: der Usenet-Provider NSE
Besonders traurig daran ist, dass sich NSE aufgrund des Drucks durch die Anti-Piraterie-Gruppe im Jahr 2011 gezwungen sah, seinen Dienst einzustellen. Wierd Bonthuis, der ehemalige Finanzdirektor des Usenet-Providers, beteuerte, der 14-jährige Prozess habe erhebliche persönliche, finanzielle und geschäftliche Folgen nach sich gezogen.
Und auch Tim Kuik, der Direktor von BREIN, zeigte sich mit dem Urteil letztendlich unzufrieden. Schließlich hoffte die Organisation, das Gericht würde NSE zur Verantwortung ziehen – was jedoch nicht eintrat.
Ergo gibt es gleich zwei Verlierer in diesem Fall: Ein zerstörtes Unternehmen und einen Kläger, der sein Ziel verfehlt hat. Lediglich unbeteiligte Parteien dürfen sich darüber freuen, dass zumindest die Haftungsfrage vorerst geklärt ist.
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