Zum Nachteil von BREIN lehnt das Landgericht Utrecht die Vollstreckung des ISPs Ziggo ihres Kunden ab, der illegal E-Books veröffentlichte.
Das Landgericht Utrecht hat kürzlich entschieden, dass der niederländische Internet-Anbieter Ziggo einem seiner Kunden, der 200 E-Books über seine eigene Ziggo-IP-Adresse zugänglich gemacht hat, keine Abmahnung von BREIN zustellen muss. Auch wird der ISP nicht dazu gezwungen, seinen Namen und seine Adresse gegenüber der Antipiracy-Organisation preiszugeben.
Ziggo weigert sich, die Kunden für BREIN unter Druck zu setzen
BREIN stößt regelmäßig auf Kunden von Internetanbietern, die E-Books, Filme oder Musik ohne Erlaubnis der Rechteinhaber öffentlich zur Verfügung stellen. In diesem Fall ging es um einen Ziggo-Kunden, der mehr als 200 populäre E-Books online veröffentlicht hat. Die Piratenjäger forderten Ziggo dazu auf, eine Abmahnung an ihren Kunden zu übermitteln. Alternativ wollte man den Namen des Online-Piraten wissen, damit BREIN mit der Person direkt Kontakt aufnehmen kann, was der Kunde jedoch ablehnte. Anders als vom Kläger behauptet, steht laut Gerichtsurteil gar nicht fest, dass der IP-Adressinhaber selbst irgendwelche Urheberrechte verletzt hat.
Das Gericht wies die Klage im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes ab und verwies auf ein kürzlich ergangenes Urteil, wonach die Forderung von BREIN rechtswidrig ist. Darüber hinaus hat das Gericht am 9. Juni entschieden, dass die Weiterleitung einer Abmahnung gegen die Datenschutzgrundverordnung (AVG) verstößt, solange Ziggo keine Lizenz dafür hat. Ziggo müsste folglich für die Weiterleitung der Daten die Genehmigung der niederländischen Datenschutzbehörde beantragen. BREIN hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und wird dies auch gegen die vorliegende Entscheidung tun.
Niederländische ISPs waren früher kooperativ
Früher haben ISPs wie Ziggo oder beispielsweise KPN Abmahnungen von Dritten an rechtsverletzende Kunden zugestellt. BREIN ist davon überzeugt, dass dies auch eine vernünftige und verhältnismäßige Maßnahme sei, die am wenigsten in die Privatsphäre der ISP-Kunden eingreift.
Für die Antipiracy-Organisation ist es daher unverständlich, dass Ziggo nicht freiwillig kooperieren will. Da die Interessen der Rechteinhaber unverhältnismäßig stark beeinträchtigt werden, hat BREIN diese Klage angestrengt. Doch bisher ohne Erfolg. Die Pressemitteilung vom Landgericht Utrecht ist hier einsehbar.
BREIN wird Berufung gegen beide Urteile einlegen
BREIN-Direktor Tim Kuik kommentiert seine gerichtliche Niederlage wie folgt:
„Es muss möglich sein, Verstöße zu bekämpfen. Die Weiterleitung von Abmahnungen ist die am wenigsten einschneidende Art der Durchsetzung. Mit dieser Ablehnung ist das Landgericht Utrecht wirklich auf dem Holzweg. Diese Entscheidung ist grundlegend falsch. Auch die Verweigerung der Aushändigung des Schreibens bzw. Übermittlung der Daten (NAW) ist falsch und steht im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung. BREIN sieht der Berufung mit Zuversicht entgegen.
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Dieses vorläufige Rechtsschutzverfahren ist das zweite Zivilverfahren innerhalb von sechs Monaten zwischen der klagenden Partei und Ziggo. Im Januar standen sich die beiden Parteien bereits vor Gericht gegenüber. Auch in diesen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes stand die Übermittlung von Mahnschreiben im Mittelpunkt. Damals wollte man erwirken, dass der ISP ein Warnschreiben an einen Kunden verschicken sollte. In dem Fall soll der Kunde illegale Downloads und Uploads per BitTorrent durchgeführt haben.
Auch damals verwies Ziggo auf den Widerspruch zu den Datenschutzbestimmungen und lehnte es ab, den Brief für BREIN zu verschicken. Das Gericht hat dann per einstweiliger Verfügung entschieden, dass Ziggo diese Briefe tatsächlich nicht versenden muss, weil dies nach dem AVG nicht zulässig ist.