DAZNs Tochterfirma ESN erhielt die Bestätigung von einem Brüsseler Gericht, die Domains von 90 illegalen Streaming-Seiten sperren zu lassen.
DAZNs Eleven Sports Network (ESN) und 12th Player BV, ein Joint Venture zwischen ESN und dem spanischen Unternehmen Mediapro Internacional, erhielten von einem Brüsseler Gericht die Erlaubnis, die Domains von rund 90 Piraten-Sport-Streaming-Seiten sperren zu lassen. Es handelt sich wahrscheinlich um die bedeutendste Aktion dieser Art in Belgien. Die Sperrmaßnahmen fallen mit einer wachsenden Zahl ähnlicher Aktionen in ganz Europa und darüber hinaus zusammen.
Bisher war es in Belgien beim Thema Websperren eher ruhig, doch jetzt holt man offenbar die verlorene Zeit wieder auf. Laut TorrentFreak gibt es mittlerweile in Belgien eine „gut funktionierende Zusammenarbeit“ zwischen den lokalen Internet-Anbietern und den örtlichen Rechteinhabern. Die Nutzung von VPN-Anbietern* oder Proxys dürfte sich auch in Belgien als effektive Maßnahme gegen Websperren herumgesprochen haben. Von daher ist unklar, wie lange die Sperren ihre Wirkung zeigen werden.
DAZN und andere Rechteinhaber legten im März Klage ein
Mit der beim niederländischsprachigen Wirtschaftsgericht in Brüssel eingereichten Klage wollen Eleven Sports Network (ESN) von DAZN und 12th Player BV, ein Joint Venture zwischen ESN und dem spanischen Unternehmen Mediapro Internacional, lokale Internetanbieter dazu zwingen, rund 90 Piratendomains zu sperren. Den Klägern zufolge dienen die Plattformen dem Streaming von Live-Fußballspielen und verletzen damit ihre Rechte. Die Besucher dieser Piratendienste haben ihren Wohnsitz in Belgien und greifen über lokale Internetanbieter illegal auf die Spiele zu.
In dieser Angelegenheit sind die wichtigsten Internetdienstanbieter in Belgien die Beklagten. Allerdings nur, um ihrer Rolle als Vermittler. Die Internetdienstanbieter (ISPs) unterstützen die Maßnahmen zur Sperrung von Websites, weil sie selbst davon profitieren. Der ISP Telenet tut dies über seinen Dienst Play Sports, Proximus über Proximus Pickx und Voo über Voo Sports. Da Kläger und Beklagte alle dasselbe Ziel verfolgen, gab es keine kontroverse Verhandlung und ein schnelles Urteil.
Besucher werden auf Anti-Piracy-Webseite von DAZN umgeleitet
Die Kläger machten geltend, dass die zur Sperrung vorgelegten Domains „Zugang zu Websites bieten, auf denen audiovisuelle Inhalte, die auf den Kanälen von Eleven Sports Network BV ausgestrahlt werden, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“. Außerdem würden die ISPs Telenet NV, Proximus NV, Voo NV und Orange Belgium NV ihren Kunden den Zugang zu diesen Domains erleichtern. Um dieses Problem zu lösen, „empfahlen“ die Kläger, dass die Internetdienstanbieter in ihrer Rolle als Vermittler DNS-Maßnahmen ergreifen sollten, um den Zugang zu den „Piraten“-Domains zu verhindern.
Die Kläger schlugen außerdem vor, die DNS-Manipulationen für einen guten Zweck zu nutzen: Kunden, die versuchen, auf die Domains zuzugreifen, sollten auf eine Anti-Piraterie-Website von DAZN umgeleitet werden, die man eingerichtet hat, um Besucher über die Gründe für die Umleitung zu informieren. Alle Parteien haben sich außerdem darauf geeinigt, ihre eigenen Kosten zu tragen.
Nicht viel zu tun für den Gerichtshof
Da dem Gericht keine Beweise für die Unzulässigkeit der Klagen vorlagen und keine Gründe für die Unzulässigkeit genannt wurden, hat es die Klagen für zulässig erklärt. Die Internetanbieter bestritten die Ansprüche der Klägerinnen. Die ISPs brachten aber keine Argumente dagegen vor. Stattdessen überließen sie im Rahmen der vorgegebenen Richtung des Falles die Entscheidung dem Gericht.
Das Gericht stellte fest, dass die ISPs als Anbieter von Internetanschlüssen Vermittler und somit in der Störerhaftung sind. Sie sind als solche dazu in der Lage, ihren Abonnenten den Zugang zu den Piraten-Streaming-Seiten zu verwehren. Die ISPs hat man angewiesen, genau dies zu tun.
Piraten zu Kunden machen?
Der Antrag von Eleven Sports, die Abonnenten auf eine von DAZN bereitgestellte Sperrseite umzuleiten, wurde abgelehnt. In der Entscheidung wird jedoch darauf hingewiesen, dass es den Internet-Diensteanbietern freisteht, der Öffentlichkeit die Informationen über den gesperrten Zugang zur Verfügung zu stellen, die sie für angemessen halten. In Anbetracht der Tatsache, dass die Kläger und die Beklagten zusammenarbeiteten, um dem Gericht die Sperrung vorzulegen, ist es möglich, dass die Internetdienstanbieter es für angemessen halten, die Besucher doch auf die Anti-Piraterie-Seite von DAZN umzuleiten. Diese als „Sperrseite“ zu bezeichnen, ist jedoch unzureichend.
Die Seite unter dazn-antipiracy.be scheint in Anbetracht ihrer einfachen Aufgabe eine Menge hinter den Kulissen zu tun zu haben. Man könnte sogar zu dem Schluss kommen, dass das Ziel auch darin besteht, die Besucher längerfristig zu verfolgen. Und natürlich auch, um sie zu zahlenden Kunden von DAZN & Co. zu machen.
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