Illegales Cardsharing, Hollywood & Fußball daheim, keine gute Idee!
Illegales Cardsharing, Hollywood & Fußball daheim, keine gute Idee!
Bildquelle: Jonas Leupe, Lizenz

Vorladung wegen Cardsharing: Wenn es teuer wird!

Kurz nach der Razzia eines illegalen Anbieters wird eine Vorladung wegen Cardsharing an die ganzen Nutzer verschickt. Womit muss ich rechnen?

Der Versand der zuständigen Staatsanwaltschaft für die Vorladung wegen Cardsharing wird oft wenige Wochen nach Bekanntwerden einer Razzia eines illegalen IPTV-Anbieters verschickt. Der Vorwurf in der Vorladung lautet unter anderem auf das Ausspähen von Daten nach dem § 202a StGB.

Oftmals wird in den polizeilichen Schreiben auch der Name des genutzten, aber nicht bezahlten Pay-TV-Anbieters genannt. Hierzulande dürfte dies aufgrund seiner Popularität zumeist Sky Deutschland sein.

Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, beraten dürfen nämlich nur Anwälte.

Vorladung wegen Cardsharing: Wie hat man mich erwischt?

Wir berichten alle paar Wochen von neuen Busts illegaler Anbieter, die das Programm von gleich mehreren teuren Pay-TV-Sendern abgreifen, um es zu deutlich günstigeren Preisen an ihre eigenen Kunden auszustrahlen und somit zu Geld zu machen.

Wer bei der Registrierung auf einem Weg bezahlt hat, den man zurückverfolgen kann und mit Deinem tatsächlichen Namen verknüpft ist, dann haben die Ermittler leichtes Spiel. Die Bezahlung per Girokonto, Kreditkarte oder PayPal ist auch in diesem Bereich nicht unüblich, sie beinhaltet aber große Risiken. Selbst die Nutzung einer Kryptowährung verzögert die Aufdeckung des Kunden zwar. Doch sofern man seine Coins nicht hat mischen lassen und im schlimmsten Fall eine Online-Krypto-Handelsbörse genutzt hat, die zur Auskunft gegenüber Strafermittlungsbehörden verpflichtet ist, wie beispielsweise Bitcoin.de, Coinbase etc., so wird es auch dann nicht ewig dauern, bis der Brief bei euch daheim eintrudelt.

§ 202 StGB – Was hat es mit dem Ausspähen von Daten auf sich?

dazn, preisliste
DAZN hat hohe Kosten, der Preis ist aber nicht ohne!

Ich bin doch gar kein Hacker, wieso wirft man mir vor, ich hätte Daten Dritter ausgespäht, fragen sich so manche Betroffene. Ja, das ist wahr. Man selbst hat nicht versucht, einen Hack durchzuführen. Allerdings hat der illegale Dienstleister, der hochgenommen wurde, die Daten von Sky Deutschland, DAZN & Co. ausgespäht. Und ja, die Live-Übertragungen und Programme sind mit einer „Zugangssicherung“ versehen, wie es im Paragrafen 202 Strafgesetzbuch so schön heißt. Soll heißen, ohne weiteres kommt man an das Signal gar nicht heran.

Und selbst wenn man eigenhändig nur den „Dealer“ der Daten für die Überwindung der technischen Schutzmaßnahmen bezahlt hat, so macht man sich trotzdem nach dem § 202 StGB strafbar. So kommt es zur Vorladung wegen Cardsharing.

Dazu kommt der Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Pay-TV-Anbieter und die Tatsache, dass illegales Cardsharing vor dem Gesetz weit verwerflicher ist, also mit einer höheren kriminellen Energie verbunden ist, als das Teilen eines Accounts von Disney+, Netflix & Co. über mehrere Haushalte hinweg. Meine Freunde in anderen Hausständen bezahlen zumeist nicht für das Account-Sharing, ich als Angeklagter habe das aber nachweislich getan.

Bei den Ermittlungen folgen die Polizeibeamten einfach der Spur des Geldes, soweit ihnen das möglich ist. Deswegen bezahlen vorsichtige Zeitgenossen immer nur komplett anonym, damit es sie möglichst nicht treffen kann.

Strafrecht: Meistens läuft es auf eine Geldstrafe hinaus

Wem man nachweisen konnte, als Endverbraucher illegales Cardsharing betrieben zu haben, dem droht rein theoretisch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In der Praxis muss man lediglich mit einer Geldstrafe rechnen, die jedoch abhängig von meinem Einkommen mehrere Netto-Monatsgehälter hoch ist. Das gilt allerdings nur, sofern man zuvor noch nicht negativ aufgefallen ist. Ansonsten drohen empfindlichere Strafen.

Vorladung wegen Cardsharing: Muss ich dort wirklich erscheinen?

Nein! Den Begriff Vorladung müsste die Polizei eigentlich abändern. Das ist im Prinzip nichts weiter als eine Einladung. Es ist eine Chance, sich beim nahe gelegenen Polizeipräsidium oder der Polizeidienststelle zum vereinbarten Termin zu den Vorwürfen zu äußern. Es gibt aber keine Pflicht, das zu tun. Einfach nichts zu tun, ist aber auch keine Option.

Vorladung wegen Cardsharing
Beispiel einer Vorladung wegen Cardsharing. Quelle, thx!

Was tun nach Erhalt der Vorladung?

Rein theoretisch könnte man sich schriftlich zu den Vorwürfen äußern, davon raten Juristen aber einstimmig ab. Wer hingeht, dem muss klar sein, es geht hier um ein Gespräch mit einem Tatverdächtigen. Es geht nicht mehr darum, über Deine mögliche Unschuld zu sprechen. Egal was Du sagst, wird man in jedem Fall gegen Dich verwenden.

Von daher: FINGER WEG von einem Besuch bei der Polizei !!!

Auch wenn es erst mal Geld kostet, nimm Dir einen Fachanwalt für IT- und Medienrecht. Am besten ist sie bzw. er sogar gleichzeitig Spezialist für Strafrecht. Den Anwalt, der alles Mögliche macht und viele Rechtsgebiete behandelt, könnte das zwar rein theoretisch auch bearbeiten. Aber davon ist abzuraten, weil der Fall viel zu speziell ist. Und da manche Juristen unter Geldmangel leiden, nehmen sie lieber auch Fälle an, die sie eigentlich überfordern. Deswegen lieber gleich zum Fachanwalt, der tagtäglich nichts anders macht!

Vorladung wegen Cardsharing: Was macht der Fachanwalt dann?

Sky Logo

Der Anwalt wird nach seiner Beauftragung Akteneinsicht beantragen. Das heißt, er bekommt Deine Ermittlungsakte zu sich in die Kanzlei geschickt und kann dann im Detail sehen, wie schwerwiegend die Vorwürfe sind. Er kann dann auch beurteilen, welche Beweise es überhaupt gegen Dich gibt.

Im ersten Schritt wird der Anwalt der Staatsanwaltschaft aber wahrscheinlich erst einmal mitteilen, dass Du gar wegen der Vorladung wegen Cardsharing nicht erscheinst, weil sie/er die Strafverteidigung für Dich übernommen hat. Dann wendet man sich künftig nur noch an den Juristen und Du bekommst den Schriftverkehr bei Bedarf mit etwas Verzögerung in Kopie vom Anwalt geschickt.

Tja, dann hängt es, wie gesagt, davon ab, ob Du schon einmal straffällig geworden bist. Besonders ungünstig wäre es, wenn Dich die Polizei schon einmal wegen des Verstoßes gegen den § 202 StGB erwischt hat. Doch die Details kann der Fachanwalt dann mit Dir klären.

Kontaktiere uns bei Bedarf, wir nennen Dir gerne einen Fachanwalt, den wir für kompetent halten. Im Regelfall antworten wir innerhalb von 24 Stunden. Doch das war noch nicht alles, zu den strafrechtlichen Konsequenzen kommen noch die zivilrechtlichen hinzu. Das aber erst, wenn das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft abgeschlossen ist.

Wieso drohen Dir auch noch zivilrechtliche Konsequenzen?

Wie auch immer Dein Verfahren ausgegangen ist. Mit einer Verurteilung vor Gericht oder außergerichtlichen Einigung ist es noch nicht vorbei. Sobald Du Dich des Vorwurfs schuldig gemacht hast, das Programm eines kostenpflichtigen Pay-TV-Anbieters illegal genutzt zu haben, droht Dir, dass Du abschließend noch Post von Sky Deutschland etc. bekommen wirst. Warum? Na, ganz einfach. Immerhin hast Du ohne einen Cent zu bezahlen, ihre Dienstleistung, also ihr Programm, in Anspruch genommen.

Die späte Forderung kommt also absolut berechtigt, auch wenn Du deren Programm schlichtweg für zu teuer hältst. Okay, hochpreisig sind die Abo-Pakete ja auch ohne Zweifel. Aber das spielt in dem Zusammenhang wirklich keine Rolle. Anhand der Zahlungen Deines hochgenommenen IPTV-Providers können sie ja ganz genau sehen, für wie viele Monate Du schwarz ihren Stream angeschaut hast. Und wenn sie an den Server im Rechenzentrum herangekommen sind, können Sie Dir natürlich nachweisen, wann Du Dich mit Deinem Account für wie lange eingeloggt hast. Da nützt es vergleichsweise wenig, ein VPN zu nutzen*.

Dein Delikt stellt schließlich einen Computerbetrug dar. Dies ist ein Vermögensdelikt und gehört zum Wirtschaftsstrafrecht, deswegen der Schadenersatz an DAZN, Sky etc. Zugleich ist es ein „Internetdelikt“, wie es so schön heißt, also ein Verstoß gegen gültiges Strafrecht.

Fazit

Bitte im Kopf behalten. Bei Erhalt einer Vorladung wegen Cardsharing einen Fachanwalt für IT- & Medienrecht als auch Strafrecht beauftragen. Der Jurist soll Dich ausführlich beraten und bitte alle Deine Fragen beantworten. Die Zeit muss sein! Nach Erhalt der Ermittlungsakte wird er aber zu Deinem Fall mehr sagen können, als am Anfang.

In unserem Interview sagte ein ehemaliger Betreiber nicht zufällig, dass viele illegale IPTV-Provider „unsicher“ sind, weil sie sich mit technischen Mitteln nicht genügend gegen eine Aufdeckung geschützt haben. In der Folge ist es beispielsweise möglich, das Rechenzentrum zu identifizieren, wo die Website gehostet wird und wo möglicherweise auch die Kundendaten lagern. Machen wir uns nichts vor, das Spielchen dürfte sich bald wiederholen…

Und nein, nach dem letzten großen Bust sind die Bildschirme der illegalen Anbieter wieder alle hell. Dazu gab es gegenteilige Aussagen. Doch das ändert nichts an der Gefahrenlage für die Nutzer!

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Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.