Das AG München will gegen einen System-Admin wegen schweren Computerbetruges Anklage erheben. Er hat Bitcoin im Wert von 180.000 EUR geklaut.
Beim Amtsgericht München wird gegen einen früheren Angestellten eines Unternehmers wegen schweren Computerbetruges Anklage erhoben. Der 30-Jährige hatte von Firmenkonten Bitcoin im Gesamtwert von 180.000 Euro entwendet. Sein Arbeitgeber handelt mit Kryptowährungen. Zur Verschleierung hatte der System-Administrator unter anderem Bitcoin Mixer eingesetzt.
Wie die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in einer aktuellen Pressemitteilung mitteilt, will die Zentralstelle Cybercrime Bayern Anklage gegen einen 30-jährigen Tatverdächtigen aus München erheben. Das Amtsgericht München muss aber noch vorher über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Bitcoin vom Server des Arbeitgebers entwendet
Im Sommer letzten Jahres war der Tatverdächtige als Administrator eines süddeutschen Unternehmens tätig. Die Firma befasst sich mit dem Betrieb von Servern und der Software für den Handel mit Kryptowährungen. Dem Mann konnte nachgewiesen werden, damals unrechtmäßige Transaktionen von insgesamt 29,6 Bitcoin durchgeführt zu haben. Im Sommer letzten Jahres hatten die BTC einen Wert von rund 180.000 Euro. Nach der Transaktion auf das eigene Konto wurde das Guthaben durch zahlreiche Teilbeträge auf diverse Wallets aufgeteilt. Mit anderen Bitcoin-Eigentümern tauschte der Verdächtige Teile des Guthabens aus. Er nutzte zur weiteren Verschleierung zudem Bitcoin-Mixer. Seine IP-Adresse hat er dabei jeweils mittels eines VPN-Anbieters verborgen.
Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren
Durch umfangreiche technische Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Spezialisten des Kriminalfachdezernats 12 für Cybercrime des Polizeipräsidiums München konnte mit Unterstützung des bayerischen LKA ein 30-jähriger Münchner als tatverdächtig identifiziert werden. Danach nahm man den Mann kurz vor Weihnachten letzten Jahres wegen dem Bitcoin Diebstahl in Untersuchungshaft. Nach einem umfangreichen Geständnis und seinen Bemühungen, das entwendete Guthaben zurückzuerlangen, wurde der Haftbefehl Mitte Januar dieses Jahres aufgehoben. Der Mann konnte gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt werden.
Der Tatverdächtige muss sich bald vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München verantworten. Man legt ihm einen besonders schweren Fall des Computerbetrugs zur Last. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.
Beitragsbild Dmitry Moraine, thx! (unsplash licence)
Tarnkappe.info