Nach einigen merkwürdigen Gerüchten, die aufgetaucht sind, teilte uns Perfect Privacy mit, sie seien vom Crimemarket-Bust nicht betroffen.
Am vergangenen Donnerstag wurde bekannt, dass der Untergrund-Marktplatz CrimeMarket von den Behörden in NRW übernommen wurde. In der Folge entstanden wilde Spekulationen in Bezug auf den VPN-Anbieter Perfect Privacy (PP). Einzelne User glaubten, sie seien von der Razzia auch betroffen.
Viele User vom CrimeMarket nutzten Perfect Privacy
In einem Thread des Forums von Perfect Privacy, den man kürzlich komplett gelöscht hat, hatten verschiedene User gemunkelt, die Beschlagnahmung könnte auch den VPN-Anbieter selbst betreffen. Dazu kam eine von einem PP-Nutzer erstellte Status-Seite des Anbieters, ppstatus.de, die angeblich vom LKA Rheinland Pfalz übernommen wurde. Zumindest erschien dort beim Aufruf das Logo der Behörde. Mittlerweile ist die inoffizielle Status-Seite von PP gar nicht mehr erreichbar. Auch der Quellcode ist nicht mehr zugänglich unter zipline.qmmc.eu.
Betraf der Bust auch VPN-Anbieter?
Zudem klingt der Text vom Warant Canary Status etwas verwirrend, weswegen wir bei Perfect Privacy selbst angefragt haben. Dort steht lediglich, dass man bis zum 26. Februar 2024 keine außergewöhnlichen behördlichen Anfragen erhalten hat. Doch der Bust vom CrimeMarket war natürlich danach. Wahrscheinlich kochen die Gerüchte unter anderem deswegen so hoch, weil die Betreibergesellschaft mittlerweile offiziell ihren Sitz in Deutschland hat. Von daher würde sich der Zugriff der Behörden auf die betrieblichen Räumlichkeiten deutlich einfacher gestalten.
Warrant Canary noch fast bis Ende März gültig
Auf Anfrage teilte man uns heute mit, man habe den Warrant Canary am 26. Februar erneuert und sei einen Monat lang gültig. Unser Kontakt fügte an: „Auf die inoffizielle Seite (ppstatus.de) haben wir keinen Einfluss. Wer weiß, was die Person angestellt hat.“ Die eigene Statusseite von Perfect Privacy sei ja weiterhin erreichbar.
Perfect Privacy ist als diskreter Anbieter bekannt
Wie viele Nutzer vom CrimeMarket tatsächlich Perfect Privacy genutzt haben, um ihre Aktivitäten im Internet zu verbergen, ist nicht bekannt. Allerdings dürfte der Anteil recht hoch sein, weil PP dafür bekannt ist, gegenüber den Behörden keinerlei Auskunft zu geben*. Zwar ist PP nicht gerade günstig, dafür stellt das Unternehmen seinen Nutzern stets die neueste Hardware und viele Optionen zur Verschleierung ihrer IP-Adresse zur Verfügung. Das ist auch in der Fraud-Szene bekannt. Die wissen genau, dass Qualität halt ihren Preis hat*.
Wem es nur darum geht, seine P2P-Transfers gegen Abmahnungen abzusichern, kann dafür ja durchaus eine Firma auswählen, dessen Preis weniger als halb so hoch ist. Dafür leisten solche Anbieter halt auch nicht viel mehr, als die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen.
Einen Maulkorberlass gibt es in Deutschland nicht
Im Forum von Perfect Privacy hat man nun auch klargestellt, dass die deutsche Polizei keinen Honeypot aufstellen darf. Das dürfte aber beispielsweise eine niederländische Polizeieinheit. Außerdem könne niemand das Unternehmen dazu zwingen, über Durchsuchungs- oder Beschlagnahmungsaktivitäten nicht zu berichten. Einen so genannten Maulkorberlass für betroffene Firmen oder Privatpersonen, wie in den USA, gibt es hierzulande nämlich nicht.
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