Die EU verhängt eine Rekordstrafe von 1,8 Milliarden Euro gegen Apple wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das EU-Kartellrecht.
Die Europäische Union hat gegen Apple ein Bußgeld in Höhe von 1,8 Milliarden Euro verhängt. Grund dafür ist der Vorwurf, das Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung im Bereich des Musikstreaming missbraucht. Die Entscheidung der EU-Kommission geht auf ein Verfahren von Spotify zurück.
Milliardenstrafe für Apple: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte, dass Apple seine marktbeherrschende Stellung beim Musikstreaming jahrelang missbraucht habe. Durch Beschränkungen für App-Entwickler habe das Unternehmen verhindert, dass Nutzer auf günstigere Angebote außerhalb des App Stores aufmerksam gemacht wurden. Dieser Verstoß gegen das EU-Kartellrecht habe zu potenziellen finanziellen Schäden für Verbraucher geführt.
Die langwierigen Ermittlungen der EU-Behörden wurden maßgeblich von Spotify vorangetrieben. Neben den Beschränkungen bei der Vermarktung außerhalb des Apple-Ökosystems kritisierte Spotify auch die hohen Gebühren, die Apple von App-Entwicklern verlangte. Denn bis zu 30 Prozent des Umsatzes blieben beim Vertrieb im App Store bei Apple hängen.
Rechtliche Grundlage und Kritik
Apple weist die Entscheidung der EU-Kommission zurück und kündigt rechtliche Schritte an. Das Unternehmen argumentiert, die Kommission habe keine überzeugenden Beweise für eine Schädigung der Verbraucher vorgelegt. Zudem sei der Markt für Musikstreaming weiterhin florierend, wovon auch Spotify profitiere, nicht zuletzt durch seine Präsenz im App Store. Das berichtet Zeit Online in einem aktuellen Artikel.
In Apples „Newsroom“ heißt es dazu unter anderem: „Die Europäische Kommission hat heute eine Entscheidung bekannt gegeben, in der sie feststellt, dass der App Store ein Wettbewerbshindernis für den digitalen Musikmarkt darstellt. Die Entscheidung wurde getroffen, obwohl die Kommission keine stichhaltigen Beweise für eine Schädigung der Verbraucher:innen finden konnte, und sie ignoriert die Realität eines florierenden, wettbewerbsfähigen und schnell wachsenden Marktes„.
Grundlage für die Strafe ist der Digital Markets Act (DMA), der Technologiekonzerne einer strengeren Regulierung unterwirft. Die EU-Kommission betont ausdrücklich die abschreckende Wirkung der Milliardenstrafe für Apple und die Wichtigkeit der Einhaltung der Wettbewerbsregeln im digitalen Markt.