Staatstrojaner, digitalcourage
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Digitalcourage: Mit Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner

Auf ihrer Info- und Aktionsseite ruft Digitalcourage aktuell dazu auf, sie darin zu unterstützen, den Staatstrojaner zu stoppen.

Auf ihrer Info- und Aktionsseite ruft Digitalcourage aktuell dazu auf, sie darin zu unterstützen, den Staatstrojaner zu stoppen. Mit einer Verfassungsbeschwerde lassen sie selbst ihren Worten: „Der Bundestrojaner ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die an unsere parlamentarische Demokratie glauben“, wie padeluun am Donnerstag, 22. Juni 2017 im ZDF-Morgenmagazin, sagte, Taten folgen.

Digitalcourage legt Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner ein

Geplant ist es für Digitalcourage, am 7. August in Karlsruhe am Bundesverfassungsgericht die Klageschrift einzureichen und sich dort auf einer Pressekonferenz den Fragen der Presse zu stellen mit dem Ziel, noch mehr Druck auf die Politik auszuüben für eine sichere und vertrauenswürdige IT. Digitalcourage kritisiert die Folgen der Staatstrojaner für Grundrechte und IT-Sicherheit und klärt gleichzeitig darüber auf.

Gemäß einer im Juni 2017 von der Großen Koaliton beschlossenen Gesetzesänderung, dürfen Ermittlungsbehörden nun die Telekommunikation Verdächtiger überwachen (Paragraf 100a Strafprozessordnung). Allerdings nutzen Dienste, wie WhatsApp, Signal, Telegram und Threema standardmäßig Verschlüsselungen, an denen das BKA bisher gescheitert ist. Um die Verschlüsselung zu umgehen, wird bei der nun eingesetzten Quellen-TKÜ auf dem Handy oder Tablet vom Nutzer unbemerkt ein Programm, der Staatstrojaner, aufs Handy gespielt, das Bildschirmfotos („Screenshots“) von geschriebenen Nachrichten anfertigt und direkt an die Ermittler schickt.

Eigentlich war nur Einsatz gegen Terrorismus geplant

Ursprünglich war der Staatstrojaner noch zur Verwendung nur für das BKA gegen internationalen Terrorismus vorgesehen. Mit der Änderung von § 100a StPO jedoch steht es nun auch der Polizei offen, bei Alltagskriminalität zu hacken, „ohne Wissen der Betroffenen“, sobald „bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer“ eine der gelisteten Straftaten begangen hat, versucht hat zu begehen oder vorbereitet hat, im Zweifel auch gegen Unverdächtige. Somit geht das Problem alle an, die elektronisch kommunizieren. Mit dem Mitlesen von privaten Nachrichten „dringt der Staat (laut DigitalCourage) in unser Innerstes vor, denn unsere technischen Geräte wissen heute schon viel mehr als jedes Tagebuch.

Zudem problematisch beim Einsatz von Staatstrojanern ist, dass Behörden Sicherheitslücken eines Betriebssystems ausnutzen, die der Öffentlichkeit unbekannt sind und die ebenso von Kriminellen zum Ausspionieren von Daten missbraucht werden könnten. Eine Sicherheitslücke in einem Smartphone betrifft alle Geräte, nicht ausschließlich die krimineller Verdächtiger.

Staat schafft zusätzliche Sicherheitslücken, statt sie zu schließen

“Die Große Koalition schlägt mit den Staatstrojanern gefährliche Sicherheitslücken in all unsere Smartphones und Computer. Der Plan: Jedes Gerät bekommt eine Hintertür, durch die staatliche Hacker und Kriminelle nach Lust und Laune einsteigen können. Kommunikation wird mitgehört, Verschlüsselung wird gebrochen, Daten werden gesammelt und Geräte, Netzwerke und ganze Clouds werden manipuliert.

Das ist katastrophal für Zivilgesellschaft, Behörden und Unternehmen. Der Staat missachtet seine Pflicht, Bürgerinnen und Bürger zu schützen, wenn er Sicherheitslücken gezielt offen hält, anstatt sie zu schließen. Mit einer Verfahrenslist wurde das Gesetz ohne große öffentliche Diskussion durch den Bundestag gedrückt. Doch es kollidiert klar mit Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Darum gibt es gute Chancen, das Gesetz zu kippen – wir müssen es nur tun! Helfen Sie uns, die Staatstrojaner mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu stoppen!”, so Digitalcourage.

Bildquelle: Digitalcourage, thx! (CC0 1.0 PD)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.