Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe urteilte, dass die Volkszählung im Jahr 2011 laut GG verfassungsgemäß abgelaufen ist.
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe urteilte kürzlich, dass die Volkszählung im Jahr 2011 verfassungsgemäß abgelaufen sei. Sie ist laut BVG gleichzeitig vereinbar mit dem Grundgesetz.
Volkszählung im Jahr 2011 verfassungsgemäß
Somit sind die Bundesländer Berlin und Hamburg, deren Einwohnerzahlen durch die Statistik sanken, mit ihrer Klage gescheitert. Als Folge bedeutet das nun, dass sie deutlich weniger Geld aus dem Länderfinanzausgleich erhalten.
Die Volkszählung findet seit dem Jahr 2011 in der gesamten Europäischen Union statt. Der Zensus wird alle zehn Jahre wiederholt und so die Ergebnisse aktualisiert. Stichtag für den Zensus 2011 war der 09. Mai 2011. In Deutschland wurden dabei unter anderem Zahlen von Einwohnern, Gebäuden und Wohnungen ermittelt. Die EU hat demgemäß für alle Mitgliedsstaaten gültige Kriterien definiert, um vergleichbare Daten zu erhalten.
Bei der Erhebungsmethode der Daten haben die Mitgliedsstaaten aber auch individuelle Freiheiten. In Deutschland fand 2011 ein Methodenwechsel zu einer weitgehend auf Registerdaten basierten Volkszählung statt: Tatsächlich wurden nur etwa zehn Prozent der Einwohner befragt, Statistiker griffen für die Erhebungen sonst auf verschiedene Datenregister von den Einwohnermeldeämtern bis zu den Geburtenregistern zurück. Die letzten offiziellen Volkszählungen fanden in der Bundesrepublik im Jahr 1987 und in der DDR im Jahr 1981 statt, beide also noch vor der Wiedervereinigung. Laut der Statistik zum Stichtag vom 9. Mai 2011 lebten offiziell rund 80,2 Millionen Menschen in Deutschland und damit rund anderthalb Millionen weniger als vorher angenommen.
Volkszählung: Länderfinanzausgleich zu Lasten von Berlin und Hamburg
Die Einwohnerzahl der beiden Millionenstädte Berlin und Hamburg als Bundesländer waren durch den Zensus 2011 offiziell gesunken. So hatte sich die Einwohnerzahl von Berlin um circa 180.000 Personen, auf rund 3,3 Mio. verringert. Aber auch die Einwohnerzahl Hamburgs wurde um 82.800 Personen, auf 1,7 Mio. nach unten korrigiert. Damit verliert das Land Berlin wegen der geringeren Einwohnerzahl jährlich in etwa 470 Millionen Euro aus dem Länderfinanzausgleich. Weil der nächste Zensus erst 2021 fällig ist, summiert sich das insgesamt auf rund 4,7 Milliarden Euro. Auf Hamburg kommen finanzielle Einbußen von rund 117 Millionen Euro pro Jahr zu. Die Einwohnerzahl ist jedoch bei den Bundesländern auch für die Anzahl der Stimmen im Bundesrat und für die Einteilung der Bundestagswahlkreise von Bedeutung. Beispielsweise hat Hamburg aufgrund des geringeren Ergebnisses der Volkszählung bei der ersten Verteilung der Gesamtsitze auf die Länder für den aktuellen Deutschen Bundestag einen Sitz verloren.
Berlin und Hamburg hatten geklagt
Sowohl Berlin, als auch Hamburg haben gegen die gesetzlichen Grundlagen der Volkszählung in Karlsruhe geklagt. Beide Städte kritisierten, dass die angewandten Methoden es nicht ermöglichen, eine präzise Ermittlung dieser so wichtigen Daten zu gewährleisten und dass die Verfahren zur Zählung bei größeren Kommunen anders sei, als bei kleineren Gemeinden, wobei in großen Städten eine Überprüfung von Ungereimtheiten nur stichprobenartig wegen des geringeren Aufwandes erfolgen würde. Darüber hinaus haben mehr als 1000 Gemeinden Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt, mit denen man die Einwohnerzahl bestimmen wollte.
Andreas Voßkuhle: beim Zensus nichts zu beanstanden
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle äußerte sich bei der Urteilsverkündung (Az. 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15) dahingehend, dass es an einem registergestützten Zensus nichts zu beanstanden gebe.
Es nutzten auch andere Staaten genau diese Methode, da sie weniger Kosten verursache und zudem „grundrechtsschonender“ wäre, da nur noch ein kleiner Teil der Bürger Daten preisgeben müssten. Mit diesem Urteil wird es bei den finanziellen Zuwendungen keine Korrekturen geben.
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