Am 18. September 2018 wurde der Prozess gegen den Online-Speicherdienst RapidShare abgeschlossen. Wir werfen einen Blick hinter die Kulissen.
Am Dienstag, den 18. September 2018 wurde der Prozess gegen den Online-Speicherdienst RapidShare abgeschlossen. Die Urteilsverkündung findet schriftlich in geschätzt sechs Wochen statt. Verbindlich wurde dazu jedoch keine Aussage getroffen. In den Medien konnte man darüber zwar einiges lesen. Doch es gibt auch abseits des Mainstreams viel Berichtenswertes. Ein kleiner Blick hinter die Kulissen.
RapidShare – Schauprozess oder faires Verfahren?
Beginnen wir unseren Blick jenseits des Vorhangs bei Rechtsanwalt Martin Steiger von der Zürcher Kanzlei „Steiger Legal AG“. Martin Steiger beruft sich in seinem Blogbeitrag auf den „Leser A.„. Dieser habe ihm via Facebook einen Hinweis gegeben, wofür sich der Anwalt am Ende seines Beitrages bedankt. Herr Steiger war es übrigens, der diesen Prozess schon mehrere Tage vor dessen Eröffnung im Internet angekündigt hat. Offenbar war er damit weit und breit der Einzige, weswegen Steiger von vielen Online-Portalen namentlich genannt und sein Blogeintrag verlinkt wurde. Der Fall dürfte nach den ganzen kostbaren Links der News-Magazine dafür sorgen, dass diese Kanzlei und er als Person mittelfristig besser bei den Suchmaschinen gefunden wird.
Wer hat da Werbung in eigener Sache betrieben?
Die Frage ist nun, wie Herr Steiger zum rechten Moment auf die Idee kam, in den online verfügbaren aber anonymisierten Terminkalender des Strafgerichts Zug zu schauen. Und zwar zum exakt richtigen Zeitpunkt, um die Ankündigung des Gerichtsverfahrens ausfindig zu machen. Bei den Verhandlungsterminen ist nämlich lediglich von einem „File-Hosting-Dienst“ die Rede. Weder RapidShare noch Herr Christian Schmid hat das Strafgericht Zug namentlich erwähnt. Das Rätsel lässt sich aber schnell auflösen. Im Vorfeld fanden Gespräche zwischen der Kanzlei von Herrn Steiger und mindestens einem Angeklagten statt. Im Rahmen hat man auch amtliche Unterlagen mit Aktenzeichen überreicht. Steiger wurde letztendlich offensichtlich nicht mandatiert. Ob er jetzt wirklich aus heiterem Himmel von einem völlig unbekannten „A. aus Facebook“ auf das Verfahren hingewiesen wurde, oder nicht doch einfach nur das Aktenzeichen abgelesen hat, darf der werte Leser gerne selbst entscheiden.
Schweizer Presse nur an Skandalen interessiert
Erfahrungen der besonderen Art machten die Angeklagten auch mit der lokalen Presse. Am ersten Verhandlungstag hatte die Richterin einige Verständnisfragen. Diese konnten innerhalb von zehn Minuten mit Unterstützung der Angeklagten geklärt werden. Danach durften die Kläger ihre Tatvorwürfe in einem Umfang von über 100 DIN A4-Seiten vortragen. Die Presse war am ersten Prozesstag anwesend und hat einige Argumente der Kläger mitgeschrieben, um sie in ihren Artikeln zu verwenden.
Die Angeklagten und ihre Rechtsvertretung durften nur zuhören und sich Notizen machen. Die Vorträge der Kläger erstreckten sich aufgrund ihrer epischen Länge über den gesamten ersten Prozesstag. Die Sichtweise der Klägerseite hat dann die Lokalpresse unreflektiert in ihren Berichten zitiert. Die Sichtweise der Angeklagten konnte diese an diesem Tag aufgrund der streng geregelten Prozessordnung nicht darstellen. Die Journalisten hatten ihre Story. Am zweiten Tag der Verhandlung waren genau null Redakteure anwesend, um sich die Argumente der Angeklagten anzuhören.
Liebe Kolleginnen und Kollegen: Soll diese Form der Recherche tatsächlich ergebnisoffen sein? Oder hatten Sie die Angeklagten schon im Vornherein verurteilt, um sich von den Klägern nur noch die Bestätigung zu holen? Der Lokalpresse war es die Sache nicht wert, nach Ende des ersten Prozesstages auch nur eine weitere Stunde auf der Bank des Gerichts zu sitzen.
Doch die Schuld ist nicht bei den angestellten Mitarbeitern oder Freiberuflern zu suchen. Die Verantwortung liegt bei der Geschäftsführung beziehungsweise bei der Redaktionsleitung der Medienhäuser. In Anbetracht des Bekanntheitsgrades von RapidShare und der zu erwartenden Strafe konnte man eine fette Schlagzeile erwarten. Letztlich ging es wohl nur darum, genug Futter für einen ordentlichen Skandal zusammen zu bekommen. Und was lässt sich besser verkaufen als Sex oder Crime? Es ist wirklich bedauerlich zu sehen, dass die Medienlandschaft in der Schweiz ganz ähnlich wie hier in Deutschland zu funktionieren scheint.
RapidShare: Was wird im Urteil stehen?
Der Artikel von heise online liest sich leider auch nicht viel ausgeglichener. Man könnte den Beitrag der Kollegen durchaus so interpretieren, dass die Geldstrafe für den Hauptangeklagten mit knapp 512.000 Euro schon feststehen soll. Angeblich will man die Geldstrafe zur Bewährung aussetzen. Dort steht: „Die von der Staatsanwaltschaft beantragte generelle Geldstrafe für den Hauptangeklagten soll laut Berichten von Lokalzeitungen 192 Tagessätze zu 3000 Franken betragen, insgesamt umgerechnet knapp 512.000 Euro. Die Zahlung will man aber auf Bewährung aussetzen. Zusätzlich sei eine Geldbuße in Höhe von 144.000 Franken beantragt worden.“ Die verlinkte Quelle dieser Behauptung titulierte ihren Bericht mit „Internet-Mogul vor Gericht: So reagiert er auf die Vorwürfe„. Na, bravo! Zumindest klingt der Inhalt nicht durchgängig wie nach Boulevardpresse, da kann man ja schon mal froh drüber sein.
Fakt ist, dass den Angeklagten von RapidShare das Urteil wahrscheinlich innerhalb der nächsten sechs Wochen schriftlich zugestellt wird. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch gar nichts fest. Alle Angaben bezüglich der Höhe des Strafmaßes sind bis zur Urteilsverkündung nur spekulative Schüsse ins Blaue und reflektieren nur die ultimativen Forderungen der Klägerseite. Der ehemalige Geschäftsführer Christian Schmid gab gegenüber Tarnkappe.info bekannt, dass sein Unternehmen „wirklich alles Zumutbare und selbst Unzumutbare getan hat, um keine attraktive Plattform für Urheberrechtsverletzungen zu sein„.
Hintergrund
Obwohl der Sharehoster RapidShare seinen Dienst im Frühjahr 2015 eingestellt hat, mussten sich kürzlich der Firmengründer, seine Frau und sein Jurist vor Gericht verantworten. Der Vorwurf lautete gewerbsmässige Gehilfenschaft zu mehrfachen Vergehen gegen das Urheberrecht. Im Vorfeld hatten mehrere wissenschaftliche Verlage Strafanzeige gestellt.
Tarnkappe.info