Fingerabdruck
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Bildquelle: Meg Jenson, Lizenz

Biometrie-Austausch zwischen EU und USA geplant

Vorgestern gaben die EU-Minister grünes Licht für die Eröffnung der Verhandlungen über den von der USA geforderten Biometrie-Austausch.

Vergangenen Mittwoch autorisierten die EU-Minister hinter verschlossenen Türen und ohne weitere Besprechung der Vor- und Nachteile den Start der Verhandlungen mit den USA. Es geht um ein Rahmenabkommen über den Biometrie-Austausch. Diverse US-Behörden wollen laut dem Enhanced Border Security Partnership (EBSP) einen sowohl direkten als auch weitreichenden Zugriff auf biometrische Daten von EU-Bürgern erhalten, die in den Polizeidatenbanken der EU-Mitgliedstaaten gespeichert sind.

Besteht ein Risiko für die öffentliche Sicherheit?

Weitere Details dazu hat die NGO Statewatch veröffentlicht. Ein geleaktes Dokument vom dänischen Ratsvorsitz beschreibt die Strategie, die man bei den Verhandlungen mit den USA anstreben will. Laut dem geplanten Rahmenabkommen soll dies die Regeln zum Austausch der Informationen festlegen. Dazu gehören auch die biometrischen Daten von Reisenden zum „Screening und zur Überprüfung der Identität von Reisenden, die erforderlich sind, um festzustellen, ob ihre Einreise oder ihr Aufenthalt ein Risiko für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen würde“.

Biometrie-Austausch soll auch die illegale Migration bekämpfen

Die Informationen könnten dann aber auch „zur Bekämpfung irregulärer Migration und zur Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung schwerer Straftaten und terroristischer Handlungen verwendet werden, sofern diese Maßnahmen im Rahmen der Grenzverwaltung und Grenzkontrolle erfolgen“. Wie Statewatch berichtet, gibt es Pläne mit namentlich nicht genannten Drittländern, mit denen man ebenfalls einen Biometrie-Austausch plant. Das Ganze soll zwar regelkonform ablaufen, doch die EU ist sowieso dabei, Schutzbestimmungen des AI-Acts (KI-Verordnung) als auch der DSGVO merklich aufzuweichen. Laut Statewatch gebe es zudem mehrere Klagen, bei denen die Gerichte darüber urteilen sollen, ob der bereits bestehende Datenaustausch legal ist.

Die US-Behörden sollen aber keinen direkten und vollen Zugriff auf die europäischen Datenbanken erhalten. Über die Bedingungen werden die einzelnen EU-Staaten noch separat verhandeln. Da die hiesigen Behörden an den Informationen aus den USA interessiert sind, gibt man sich diesbezüglich sehr kooperativ.

Nicht nur Biometrie: US-Behörden wollen sehr viel mehr speichern

Die Verhandlungen zwischen der EU und den USA finden zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde plant, die Erfassung personenbezogener Daten sehr stark auszudehnen. Das gilt auch für Daten, die mit dem Reisenden selbst gar nichts zu tun haben. Bei der Einreise müsse man dann folgende Daten angeben:

  • biometrische Daten vom Gesicht, den Fingerabdruck, die DNA und Iris durch die Installation und Nutzung einer Closed-Source-Smartphone-App der US-Einwanderungsbehörde, die Zugriff auf WLAN-Scans und Netzwerkdaten, das Aufnehmen von Fotos und Videos, den Zugriff auf Fingerabdruck-, Iris-Scan- oder andere biometrische Sensoren und sogar das Ein- und Ausschalten Ihrer Taschenlampe erfordert. Wer das nicht will, wird sein Smartphone bei der Einreise in die USA daheim lassen müssen.

US-Behörden wollen auch Zugriff auf Social Media-Aktivitäten

Doch das ist noch nicht alles. Hinzu kommen Anforderungen an Reisende, Informationen zu allen in den letzten fünf Jahren genutzten Social-Media-Konten sowie „hochwertige Datenelemente“ anzugeben. Dazu gehört:

  • alle in den letzten fünf Jahren verwendete Telefonnummern, auch geschäftliche;
  • in den letzten zehn Jahren verwendete E-Mail-Adressen, auch geschäftliche;
  • IP-Adressen und Metadaten von elektronisch übermittelten Fotos;
  • Namen von Familienmitgliedern (Eltern, Ehepartner, Geschwister, Kinder);
  • Telefonnummern von Familienmitgliedern, die man in den letzten fünf Jahren verwendet hat;
  • Geburtsdaten von Familienmitgliedern;
  • Geburtsorte von Familienmitgliedern;
  • Wohnorte von Familienmitgliedern.
Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.