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Bildquelle: Lars Sobiraj

IPTV-Händler in New York haftet für Urheberrechtsverletzungen – Millionenstrafe droht trotz geringer Einnahmen

US-Gericht verurteilt einen IPTV-Händler. Trotz nur 5.000 Dollar Umsatz drohen Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe und ein Konkurs.

Ein kleines Elektronikgeschäft im New Yorker Stadtteil Queens steht vor einer existenzbedrohenden Niederlage vor Gericht. Obwohl der Betreiber nach eigenen Angaben lediglich rund 5.000 US-Dollar mit dem Verkauf von IPTV-Boxen verdient haben will, drohen ihm nun Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe. Das US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von New York stellte fest, dass der Angeklagte wissentlich zur Verbreitung von Urheberrechtsverletzungen beigetragen hat. Offenbar will man mit dem IPTV-Händler ein Exempel statuieren.

DISH geht gezielt gegen IPTV-Vertriebskette vor

Bereits Ende 2023 reichte der US-Satellitenanbieter DISH Network Klage gegen den IPTV-Dienst Glo TV sowie mehrere Beteiligte ein. Im Fokus stand unter anderem Massive Wireless, ein Elektronikgeschäft in Jackson Heights, Queens.

Nach Angaben von DISH verkaufte das Geschäft IPTV-Boxen, die der Händler bereits mit den Diensten „Glo TV“ beziehungsweise „Rays IPTV“ ausgestattet hatte. Die Geräte ermöglichten den Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Fernsehinhalte ohne entsprechende Lizenz.

Zur Untermauerung der Vorwürfe setzte DISH einen privaten Ermittler ein, der erfolgreich eine entsprechende Box im Laden erwarb. Die Hardware bezog der Händler nach eigenen Angaben vom Großhändler Rays IPTV LLC aus Kalifornien.

IPTV-Händler

Richterin sieht klare Mitverantwortung

Am 9. Juni 2026 entschied die Bundesrichterin Orelia Merchant zugunsten von DISH. Das Gericht stellte fest, dass Massive Wireless und dessen Betreiber Khaled Akhtar durch den Verkauf der IPTV-Boxen aktiv zur Urheberrechtsverletzung ihrer Kunden beigetragen hätten.

Die Richterin argumentierte, dass die Geräte samt Jahresabonnement verkauft wurden, um Kunden gezielt den Zugriff auf die illegal angebotenen Inhalte zu ermöglichen. Damit habe das Ladenlokal die notwendige Infrastruktur für die Rechtsverletzungen bereitgestellt.

Neben der Feststellung der Haftung erließ das Gericht eine dauerhafte Unterlassungsverfügung. Sämtliche noch vorhandenen IPTV-Boxen müssen vernichtet werden. Darüber hinaus muss der IPTV-Händler unter Eid aussagen, wann, wie und welche Geräte er zerstört hat.

glo tv

IPTV-Händler hat sechs Abmahnungen ignoriert

Besonders schwer wog für das Gericht die Tatsache, dass DISH dem Händler insgesamt sechs Abmahnungen zugestellt hatte. Dennoch hat er die IPTV-Boxen weiterhin verkauft. Akhtar verteidigte sich mit dem Hinweis, sein Lieferant habe ihm versichert, die Schreiben seien lediglich ein Betrugsversuch. Er habe deshalb keinen Anlass gesehen, den Verkauf einzustellen.

Diese Argumentation ließ das Gericht jedoch nicht gelten. Die Richterin stellte klar, dass die behauptete Irreführung durch den Lieferanten rechtlich unerheblich sei. Wer wiederholt eindeutige Warnungen ignoriere, handle zumindest in „vorsätzlicher Blindheit“ („willful blindness“) und erfülle damit die Voraussetzungen für eine Haftung wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen.

DISH Network

Millionenforderung trotz Mini-Umsatz

Besonders bemerkenswert ist das Missverhältnis zwischen den erzielten Einnahmen und den drohenden Konsequenzen. Nach Angaben des Ladenbesitzers belief sich sein gesamter Umsatz aus dem Verkauf der IPTV-Boxen auf lediglich 5.000 US-Dollar.

Der Pay-TV-Anbieter DISH macht jedoch Ansprüche wegen der Verletzung von 170 registrierten Werken geltend. Das US-amerikanische Copyright sieht hierfür gesetzliche Schadensersatzansprüche von bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk vor. Rein theoretisch könnte sich die Forderung des Rechteinhabers somit auf bis zu 25,5 Millionen US-Dollar summieren.

Ob das Gericht tatsächlich einen derart hohen Betrag zusprechen wird, bleibt allerdings offen. Über die konkrete Schadenshöhe sowie die Erstattung von Anwalts- und Verfahrenskosten soll erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Signalwirkung für IPTV-Reseller

Der Fall zeigt erneut, dass Rechteinhaber längst nicht mehr nur gegen die Betreiber illegaler IPTV-Dienste vorgehen. Zunehmend geraten auch Wiederverkäufer und kleinere Zwischenhändler ins Visier der Kläger.

Für IPTV-Reseller dürfte das Urteil eine deutliche Warnung sein: Wer trotz wiederholter Hinweise und Abmahnungen weiterhin entsprechende Geräte oder Zugänge verkauft, den kann man auch dann haftbar machen, wenn die eigentlichen Gewinne vergleichsweise gering ausfallen.

Während der mutmaßliche Großhändler Rays IPTV bislang nicht vor Gericht erschienen ist und noch mit einem Versäumnisurteil rechnen muss, hat das Gericht bereits jetzt deutlich gemacht, dass auch die kleineren Glieder der Vertriebskette mit empfindlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.