Eine Hand hält eine Google Play Geschenkkarte
Eine Hand hält eine Google Play Geschenkkarte
Bildquelle: dennzin, Lizenz

Keine Entschädigung von Google beim Geschenkkartenbetrug

Millionenschaden durch Google Play-Geschenkkartenbetrug: Gericht stärkt Tech-Giganten und lässt Verbraucher im Regen stehen.

Ein aktuelles Gerichtsurteil in den USA klärt die umstrittene Frage, ob Google verpflichtet ist, Opfer des sogenannten „Google Play Geschenkkartenbetrugs“ zu entschädigen. Die Entscheidung von Richterin Beth Freeman besagt, dass der Technologiekonzern nicht für Verluste haftet, die durch die betrügerische Verwendung von Google Play Geschenkkarten entstanden sind. Keine Entschädigung von Google also.

Keine Entschädigung von Google: Millionenschaden durch Google Play Geschenkkartenbetrug

Die Zahlen sind alarmierend. Allein zwischen 2018 und 2021 entfielen laut der US-amerikanischen Handelskommission FTC rund 20 Prozent aller gemeldeten Betrugsfälle mit Geschenkkarten auf Google Play Karten. Der finanzielle Schaden belief sich auf mehr als 17 Millionen Dollar. Die Betrüger gehen meist nach dem gleichen Muster vor. Sie geben sich als Behördenvertreter aus und versprechen hohe Zuschüsse – wenn das Opfer zuvor Google Play-Geschenkkarten kauft und die Codes preisgibt.

3 Argumente gegen Google Pay

Im Mittelpunkt des aktuellen Rechtsstreits um eine Entschädigung von Google stand die Klägerin Judy May. Sie hatte durch einen solchen Betrug 1.000 Dollar verloren und forderte das Geld von Google zurück. Ihre Argumentation: Der Konzern profitiere durch Provisionen von bis zu 30 Prozent indirekt von den Betrügereien. Richterin Beth Freeman wies diese Argumentation jedoch zurück. Google könne nicht für Betrügereien Dritter verantwortlich gemacht werden. Dies berichtet Android Authority in einem aktuellen Artikel.

Mangelnde Vorsorge trotz bekannter Risiken

Google verteidigt seine strikte Rückerstattungspolitik mit dem Verweis auf Branchenstandards. Auch andere große Einzelhändler wie Walmart oder Target lehnen Rückerstattungen bei Geschenkkartenbetrug grundsätzlich ab. Das Gericht folgte dieser Argumentation – sehr zum Ärger der Verbraucherschützer, denn es gibt keine Entschädigung von Google.

Bemerkenswert ist die passive Haltung des Tech-Konzerns gegenüber dem Google Play Geschenkkartenbetrug. Weder auf den Verpackungen noch während des Kaufprozesses finden sich eindeutige Warnhinweise. Eine bessere Aufklärung der Nutzer könnte viele vor dem Verlust ihres Geldes bewahren. Bisher sieht Google jedoch keinen Anlass, seine Politik zu überdenken – keine Entschädigung von Google.

Bei Geschenkkartenbetrug sieht Google keine eigene Schuld
Bei Geschenkkartenbetrug sieht Google keine eigene Schuld

Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen haben. Denn als Präzedenzfall stärkt es die Position großer Technologieunternehmen gegenüber geschädigten Verbrauchern. Zwar können Betroffene wie Judy May ihre Klagen in modifizierter Form erneut einreichen. Die Erfolgsaussichten bleiben aber gering, solange sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ändern.

Keine Entschädigung von Google: Der Verbraucher bleibt auf der Strecke

Der Fall des Google Play Geschenkkartenbetrug zeigt exemplarisch die Schwächen des digitalen Verbraucherschutzes. Während die Betrugsmethoden immer raffinierter werden, bleiben die Opfer auf ihrem Schaden sitzen. Eine Reform der bestehenden Gesetze wird immer notwendiger, sonst werden User weltweit weiterhin keine Entschädigungen von Google oder anderen Tech-Giganten erhalten.

Sunny

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Sunny schreibt seit 2019 für die Tarnkappe. Er verfasst die wöchentlichen Lesetipps und berichtet am liebsten über Themen wie Datenschutz, Hacking und Netzpolitik. Aber auch in unserer monatlichen Glosse, in Interviews und in „Unter dem Radar“ - dem Podcast von Tarnkappe.info - ist er regelmäßig zu hören.