Hausdurchsuchung. Was darf die Polizei eigentlich alles tun? Was ist mit Zufallsfunden oder wenn der Durchsuchungsbeschluss völlig haltlos ist?
Hausdurchsuchung: Plötzlich klingelt es Sturm. Polizeibeamte drohen damit, die Wohnungstür notfalls von einem Schlüsseldienst öffnen zu lassen. Was darf die Polizei eigentlich alles? Dürfen Zufallsfunde verwertet werden? Was ist mit verschlüsselten Festplatten? Wann bekomme ich meine Hardware zurück?
Die Hausdurchsuchung ist die Stunde der Wahrheit. Exakt zum Zeitpunkt der Durchsuchung stellt sich heraus, ob der Beschuldigte seine Hausaufgaben gemacht hat. Sind alle Festplatten verschlüsselt? Wurde als Passwort der Name der Mutter oder des Pudels gewählt? Liegen vertrauliche E-Mails der „Geschäftspartner“ ausgedruckt herum? Was ist mit der Filmsammlung auf der externen 3 TB-Festplatte? Wo ist eigentlich der E-Book-Reader? Liegen im Auto unverschlüsselte USB-Sticks mit den Top 100 der aktuellen Charts herum? Steht die Bong noch immer auf dem Küchentisch oder dekorativ im Regal, wo die Beamten direkt darüber stolpern würden? Und wo ist eigentlich der Rest Cannabis von letzter Woche?
In diesem Video versuchen wir zu klären, wie eine Hausdurchsuchung abläuft, und was der Polizei so alles erlaubt ist. Muss ich den Beamten bei der Durchführung behilflich sein? Muss beziehungsweise sollte ich mich selbst belasten, indem ich die Beamten unterstütze? Sollte ich unbeteiligte Zeugen wie z.B. Nachbarn hinzuziehen? Dürfen die Polizisten Dinge in der Wohnung überprüfen (Thema: illegales Sky-Cardsharing), die nachweislich nichts mit dem Durchsuchungsbeschluss zu tun haben? Was ist, wenn der Beschluss völlig haltlos ist? Kann ich oder mein Anwalt effektiv dagegen vorgehen? Wann kriege ich meine Hardware wieder: In 21 Tagen oder eher in zwei Jahren, wenn sie völlig wertlos ist?
Sind Zufallsfunde zulässig vor Gericht?
Muss der Kriminaloberkommissar und seine Kollegen eigentlich warten, bis mein Anwalt eintrifft? Was ist mit Geräten (auch Smartphones!), die anderen Familienangehören gehören? Dies und mehr habe ich letzten Monat den Kölner Medienanwalt Christian S. gefragt. Das Thema ist sehr komplex. Auf viele Fragen kann man leider nicht mit einem einfachen Ja oder Nein antworten, was die Länge des Videos erklärt. Leider hat Herr Solmecke all unsere Videos gesperrt, nachdem es vorher bei uns im Forum zu einer öffentlichen Auseinandersetzung kam. In der Folge haben wir ein neueres Video mit Karsten Gulden eingebunden.
Was muss man als Betroffener bei Hausdurchsuchungen mitmachen?
Als Zugabe kommt ein Video, das nach der Veröffentlichung viele Menschen dazu ermuntert hat, sich für ein Jurastudium zu entscheiden. Der Vortrag von Udo Vetter auf dem 23C3 ist ein absoluter Klassiker und extrem informativ, weswegen er nicht in diesem Beitrag fehlen darf:
23C3: Sie haben das Recht zu Schweigen. Anschauen!!!
Quelle des gemeinfreien Fotos: Robert Lischka, thx!
Tarnkappe.info