Hausdurchsuchung: Was darf die Polizei, was darf sie nicht? (Video)

Kommentare zu folgendem Beitrag: Hausdurchsuchung: Was darf die Polizei, was darf sie nicht? (Video)

Kommentar von John doh:
Lars tu uns bitte alle einen gefallen! So interessant deine Seite auch ist. Wäre ich Bulle würd ich hier dutzendfach Hilfestellung zur Kriminalität sehen. Schreibe einfach den selben Sinn „unabhängig“ dazu gehören keine Wörter in yt Videos wie " Kontaktperson"

Kommentar von Videonutzer:
Danke für das wie immer informative Video.
Eine Frage hätte ich noch.
Hier gewinnt man den Eindruck das Hausdurchsuchungen inflationär zugenommen haben.
Ist das so oder ist das nur ein Wahrnehmungsproblem?

Kommentar von MoMo:
Wenn Lars hier aber etwas schreiben würde was einer Straftat seeeehr nahe kommen würde, würde sein Anwalt ihm schon auf die Finger hauen. Lars weiß, denke ich, genau was er schreiben darf und was nicht. Er hatte bei Gulli doch genug Zeit genau das zu lernen. Also keine Sorge.

Kommentar von jojoba:
Hi

Es gibt so viele tolle Informationen zu diesem Thema FÜR DEUTSCHLAND. Könnte man da auch etwas für ÖSTERREICH schreiben oder zumindest die Unterschiede zwischen den Ländern nennen?

lg

Kommentar von Hardy:
Ja,
Jörg Vetter, Sie haben das Recht zu Schweigen. Aber besser für die
Gesellschaft wäre es, wenn wir mehr reden und weniger schweigen würden.
Diese ganzen Geheimkrämerei ist irgendwie paranoid.

Und
je schwerer wir den durchsuchenden Beamten das Leben machen, desto
teurer wird es für den Steuerzahler, also für uns alle. Also ich
würde im Falle eines Falles mit den Beamten umfassend kooperieren

Kommentar von Esther:
MoMo hat recht. Hinzu kommt, dass sich niemand selbst belasten muss.

Kommentar von Martin Franz:
…geht auch ohne richterliche Genehmigung…auch wenn „Gefahr im Verzug“ sich nicht (mehr) „anführen“ lässt!!!..„wegen“ von „Langer Hand“-Planung…im „Hinterzimmer am Grünen Tisch“!!!..„DA“ hilft „nur“ ein (vorher verfasstes) „Schutz-Schreiben“…damit man die Dinge nicht „finden“ kann, die man „sucht“!!!..gilt allerdings ALLES „nur“ bei ganz ganz gefährlichen Staats-(„System“)-Feinden…„denen“ die sich (endlich MAL) „nur“ „SO“ verhalten, wie sie „ES“ offiziell eigentlich, gar gesetzlich gezwungen!!!..MÜSSEN!!!..und „dann“ kommt „nur“ die WAHRE/WIRKLICHE „Fratze“ unseres (sog.) „Rechtsstaates“ zum Vor-„Schein“…zur GELTUNG!!!..

Kommentar von pAt:
Was die polizei alles darf?
Sich ficken!
Wer mich kennt, der kennt auch einen grossen teil meiner zwielichtigen karriere.
HDs hin oder her, haft hin oder her. An meine kohle kamen sie nie :relaxed:
Die meisten tricks kennen die Polizisten auch… jedoch wer sein kopf einschaltet… findet andere wege.
Aber egal was und wie man krumme sachen macht ein restrisiko bleibt immer

Kommentar von Esther:
Wenn Gefahr in Verzug ist, darf die Polizei auch ohne Genehmigung in eine Wohnung eindringen. Aber im Zusammenhang mit Internetpiraterie ist eine Situation dieser Art nur sehr schwer vorstellbar.

Ich weiß auch nicht, ob Haussuchungen wirklich so stark zugenommen haben oder ob das Thema im Zusammenhang mit dem ebookspender einfach näher liegt.

Esther

Kommentar von Lars Sobiraj:
Geht das bitte auch ohne Kraftausdrücke? Ich habe ein paar *** (Sternchen) daraus gemacht… Euch versteht auch so jeder.

Kommentar von Lars Sobiraj:
Da fehlt mir persönlich das Fachwissen, das musst Du Solmecke fragen. Aber der wird sich auch primär mit dem deutschen Recht auskennen.

Kommentar von blahblubb:
Boar, du bist ja ein ganz krasser Checker. Wenn ich mal groß bin will ich so werden wie du!

Kommentar von Tarnkappe_Mysterion:
§ 31?

Kommentar von Tarnkappe_Mysterion:
Denke fast wie in Deutschland nur mit einer Ausnahme. Du musst vorher vernommen werden. In Deutschland musst du nicht zwingend vorher von der Polizei vorgeladen werden. Also als Österreicher hast du zumindest noch vorher die Gelegenheit, deine PCs zu formatieren oder irgendwo Beweismittel verschwinden zu lassen.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/5/Seite.2460402.html

Kommentar von Tarnkappe_Mysterion:
Frank Lüngen ist Kult.
https://www.youtube.com/watch?v=-7_jYNvrvxw

Kommentar von MoMo:
Jepp dich kenn ich noch auch wenn ich nicht mehr weiß wieso du mir damals so richtig auf den Piss gegangen bist.

Kommentar von HKL:
Ich hätte dieselbe Frage.
Beim googeln hab ich nichts gefunden.
Sollte es, sagen wir, nur 10000 Hausdurchsuchungen pro Jahr geben besteht eigentlich kein Grund zur Klage.
Wären es zum Beispiel zwei Millionen, muss man sich ernsthaft Sorgen machen.
Lustig ist aber, das die Staatsanwaltschaften rumjammern, das sie die Arbeit nicht mehr schaffen würden.

Kommentar von DanielE:
Vielen Dank für das Aufgreifen des sehr interessanten Themas,
Ich habe mir einige Videos/Vorträge von Udo Vetter zu dem Thema angeschaut und da wurde mehrfach gesagt, dass die Polizei sich auch für Ebookreader und USB-Sticks interessiert. Dazu habe ich eine Frage: Abgesehen vom strafbarem Besitz von KiPo, verstehe ich nicht was bei einer Hausdurchsuchung auf den genannten Geräten zu finden gehofft wird. Also wenn ich Ebooks auf dem Ebookreader und MP3s auf dem USB-Stick im Auto habe, bei denen die Quellen nicht geklärt sind - ist das dann ein Problem? (Ich wüsste auch nicht, wie ich die Quellen klären sollte, wenn ich mich doch garnicht äußern muss/will.)
Oder anders gefragt: Was wäre denn ein Problem?

Kommentar von Tacitum:
Der „Steuerzahler“, das muss einfach Satire sein, das kann einfach nicht ernst gemeint sein.
Und wenn Hardy in den USA wegen Mordverdacht verhaftet wir, auch einfach zugeben (auch wenn man es nicht war), das spart den Steuerzahlern Geld…

Das kann einfaach nicht ernst gemeint sein…