Diverse Anwälte warnen vor YouNow. Wir erklären, warum durch die Nutzung von YouNow Abmahnungen drohen. Wie sollte man sich als Mutter bzw. Vater verhalten?
Manche zeigen wirklich alles bei YouNow
Eigentlich. Denn dann schneidet Rechtsanwalt Tobias Röttger von der Medienkanzlei ggr // gulden röttger einen Punkt an, der in der bisherigen Berichterstattung zu kurz gekommen ist. „Stellen Sie sich vor, jemand streamed mit YouNow von einer Party und zeigt alles, was es zu sehen gibt.“ Gemeint sind zum Beispiel alkoholisierte und deswegen leicht bekleidete Personen. In vielen Fällen wissen die Betroffen nicht einmal, dass sie gerade aufgenommen und ihre Bilder ins Internet übertragen werden. Röttger erzählt am Telefon von seinen eigenen Erfahrungen. In diversen Streams wurde auch der Lehrer live im Klassenzimmer gezeigt. Einer der Schüler hatte einfach das Smartphone in Richtung Tafel gedreht. Das ist auch der große Nachteil beim Thema Live-Stream. Im Gegensatz zu YouTube kann man aus dem Film nichts mehr nachträglich entfernen. Alles was raus ist, ist raus.
Eines der Probleme: In Deutschland gibt es das Recht am eigenen Bild. Niemand darf ohne meine Einwilligung ein Foto oder Video von mir anfertigen und dieses verbreiten. Erst recht nicht, sollte ich darauf betrunken sein, weil damit mein Ansehen beschädigt wird. Wer trotzdem Videos ins Internet überträgt und jemand fühlt sich deswegen gestört oder herabgesetzt, dann kann das Opfer einen Anwalt einschalten. Abmahnungen aufgrund von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts drohen. Auch die Dozentin oder der Dozent müssen vor den Aufnahmen um Erlaubnis gebeten werden. Doch welches Kind weiß das? Das Recht am eigenen Bild ist selbst den meisten Erwachsenen nicht bekannt. Viele Kinder erzählen vor laufender Kamera wo sie wohnen, wie sie heißen und wie man sie kontaktieren kann.
Musiker müssten vor jeder Aufführung gefragt werden
Problematisch ist auch das Abspielen von Musik während des Streams. Viele Jugendliche lassen das Radio oder ihre Musikanlage einfach im Hintergrund laufen. Dafür müsste man vorher den Urheber (Musiker bzw. das Plattenlabel) fragen, ob sie überhaupt mit einer öffentlichen Aufführung ihrer Werke einverstanden sind. Sofern die abgespielten Werke zum Repertoire der GEMA gehören, müssen die Urheber für die Vorführung entlohnt werden. Bei der Verwertungsgesellschaft gibt es einen hübschen Online-Kalkulator zur Berechnung der anfallenden Gebühren. Die Kosten sind vor allem abhängig von der Anzahl der Zuschauer. Umso beliebter man auf YouNow ist, umso höher würde die Rechnung der GEMA ausfallen. Der Tarif für eine Session beläuft sich bei weniger erfolgreichen Broadcasts auf etwas über 100 Euro. Wer wirklich jeden Tag broadcastet, müsste folglich pro Monat 3.000 Euro bezahlen. Bei über 20.000 Zuschauern pro Stream verdoppelt sich die GEMA-Gebühr. Noch ist die Verwertungsgesellschaft deswegen nicht eingeschritten. Sie hätte aber jedes Recht dazu.YouNow: Keine Nutzer unter 13 Jahren erlaubt!
Aufgrund des Medienechos haben die Betreiber von YouNow letzten Monat auf ihrem Blog reagiert. In der Nachricht an alle deutschen Anwender wird klargestellt, dass es niemandem unter 13 Jahren erlaubt ist, das Portal zu benutzen. Alle darüber müssen bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres eine Erlaubnis ihrer Eltern beibringen. Leider sind die „Terms of Use“ (AGB) noch nicht in Deutsch verfügbar. Der Hinweis auf dem firmeneigenen Blog geht völlig unter. Dieser müsste prominent auf der Hauptseite angezeigt werden. Doch dann würde man es dem eigenen Publikum schwer machen, diesen Online-Dienst zu nutzen. Wer möchte schon freiwillig auf mehr Nutzer, Videos oder Seitenzugriffe verzichten?
Auch der Datenschutz kommt zu kurz. Zwar ist der Zugang zur Webseite binnen weniger Sekunden per Facebook, Twitter oder Google Plus freigeschaltet. Doch die Befugnisse sind nicht von schlechten Eltern. Die Webseite will das Twitter-Profil aktualisieren und sogar stellvertretend Tweets für die Nutzer veröffentlichen. Das geht vielen Beobachtern einfach zu weit. Natürlich wäre es auch kein Problem, sich mit einem Fake-Account eines Netzwerks einzuloggen. Dann wäre am anderen Ende kein gleichaltriges Mädchen, sondern der 60-jährige Heiko, der gerade neue „Freundschaften“ schließen möchte.
















