Drachenlord Rainer Winklers Haus
Drachenlord Rainer Winklers Haus

Drachenlord: Zwangsvollstreckung der BLM von Rainer Winkler

Rainer Winkler aka Drachenlord darf seit dem 28.03.2019 nicht mehr streamen, doch er widersetzte sich dem Streamverbot und muss nun zahlen.

Rainer Winkler, der sich unter dem Pseudonym „Drachenlord“ im Internet einen Namen gemacht. Winkler darf seit dem 28.03.2019 nicht mehr live streamen, weil er keine Rundfunkzulassung besitzt. Doch er sieht das anders. Der Drachenlord hat seit Verhängung des Verbots über 200 Mal bei YouNow seinen Live-Stream durchgeführt.

Drachenlords Zwangsgelder sind überfällig

Drachenlord erhielt bereits Anfang September ein Schreiben der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Bei Zuwiderhandlung drohte ihm die BLM mit einem Zwangsgeld. Das Zwangsgeld sollte Herrn Winkler dazu bringen, seine Verhaltensweise zu ändern. Doch der Drachenlord sah dies nicht ein. Er vertritt die Meinung, er brauche keine Rundfunkzulassung. Dazu kommt: Die Live-Streams bei You Now sind auch Teil seiner Einnahmen. Am 01.10 war es dann soweit. In einem Stream öffnete Drachenlord einen Brief der BLM und las darin vor, dass er jetzt zuzüglich zu den ersten 1.000 Euro weitere 2.500€ zahlen müsse.

„Wenn ich schon wegen der BLM untergehe, dann wenigstens mit Pauken und Trompeten.“ – Rainer Winkler

Drachenlord hat bis heute das Zwangsgeld nicht bezahlt

Der Drachenlord hat bis heute das Zwangsgeld nicht bezahlt. In dem Video, in dem er den Brief öffnete, hieß es, dass er das Geld nicht zahlen könne, weil er kein Geld habe. Im Brief wurde ihm ebenfalls eine Zwangshaft angedroht, wenn er dieser Zahlung nicht nachkomme. Die BLM begreife laut Drachenlord nicht, dass obwohl er im Stream auf die Anfragen im Live-Chat eingehe, dies kein journalistisch redaktioneller Inhalt sei. Des Weiteren behauptet er, dass er es in den letzten Monaten „Hundert Mal“ versucht hätte mit ihnen zu reden. Doch Winkler habe nie eine Rückmeldung erhalten. Ihre Einladung in ihre Geschäftsstelle in München hat er abgesagt, weil ihm der Weg „quer durch Bayern“ offenbar zu weit war.

„Spendenstream wird nicht passieren, weil ich Euch nicht dafür bluten lasse, dass die BLM zu dumm ist es zu begreifen. (…) Ersatzzwangshaft. Bringt mich in den Knast dafür, dass ihr Unrecht habt, wenn ihr unbedingt meint. Ihr baut Scheiße auf der ganzen Linie… “

Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher in absehbarer Zeit

Drachenlord Screenshot YouTubeAm Montag den 21.10.2019 verkündete die Bayerische Landeszentrale für neue Medien, dass eine Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher eingeleitet wurde.

„Es wird sich zeigen, ob die Vollstreckung der Zwangsgelder durch den Gerichtsvollzieher erfolgreich sein wird, da Winkler die Öffentlichkeit abwechselnd über nennenswerte Einnahmen und seine Vermögenslosigkeit informiert.“ – Bayerische Landeszentrale für neue Medien

Die BLM hat außerdem weitere Beschwerden darüber erhalten, dass der Drachenlord in seinen Streams beleidigende Äußerungen getätigt haben soll. Sie fordert daher die angegriffenen Personen auf, diese Straftat anzuzeigen. Die bayerische Landeszentrale informierte YouNow über die anstößigen Aussagen. Die Streaming-Plattform antwortete, dass sie je nach Schwere des Delikts direkte Warnungen, Suspendierungen und Konto-Sperren einleiten würden. YouNow verkündete ebenfalls, dass aktuell eine Limitierung der Streams auf 500 Zuschauer nicht möglich sei. Genau das ist aber ein strittiger Punkt, denn ab 500 Zuschauern aufwärts muss der Streamer die Rundfunkzulassung beantragen.

Aktuell bleibt abzuwarten, wie es im Fall Drachenlord weitergehen wird. Herr Winkler widersetzte sich bereits 201 Mal dem Streamingverbot der BLM. Nach eigener Aussage auch, weil er keine anderen Einnahmen habe. Es ist eher fraglich, wie es mit seiner Streaming-Karriere weitergehen wird. Und auch, ob er seine eigenen Fehler einsieht, anstatt immer nur Dritten die Schuld an seiner Situation zu geben.

 

Quelle: https://altschauerberganzeiger.com – Gezählte Verstöße gegen das vom BLM verhängte Streamingverbot.

Tarnkappe.info