zeezee no music no life Simon Noh
Beitragsbild Simon Noh, thx! (Unsplash Lizenz)

ZeeZee.de (Online-Radiorecorder) siegt vor dem Bundesgerichtshof

Der BGH hat zu Gunsten des Internet-Radiorecorders ZeeZee.de geurteilt. Doch das juristische Verfahren ist damit noch lange nicht beendet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu Gunsten des Internet-Radiorecorders ZeeZee.de geurteilt. Die Kunden seien laut dem BGH als die Hersteller der Vervielfältigungen anzusehen. Damit könnte die Nutzung künftig unter die Privatkopie fallen. Allerdings muss das Oberlandesgericht Hamburg nun prüfen, ob der Kopiervorgang nicht doch offensichtlich rechtswidrig ist.

ZeeZee: Wie funktioniert das?

ZeeZee.de

Bei ZeeZee.de kann man nach erfolgter Registrierung die Aufnahme von Musikstücken beantragen. Diese nimmt ZeeZee aus dem Programm der Webradios auf, sobald sie ausgestrahlt werden. Auf der Webseite des Anbieters werden einem aber auch komplette Musikalben zum Download angeboten. Auch hat man dort die Möglichkeit, einzelne Songs älterer Musikalben zu beziehen. Angeboten wird einem die Musik auch abhängig vom Genre, die Monats- und Jahres-Charts etc.

Tarife für jeden Bedarf?

Wer sich größere Mengen an Musikstücken herunterladen will, muss sich dafür zwischen einem der angebotenen kostenpflichtigen Accounts entscheiden. ZeeZee bezeichnet diese als Musikspeicher. Beim Tarif Easy stehen einem 50 Songs zur Verfügung, die man aufzeichnen lassen kann. Bei Express (4,49 € pro Monat) oder Star (monatlich ab 6,99 €) umfasst der Musikspeicher hingegen bis zu 250 Songs. Beim Prepaid Deal 300 können gegen Vorkasse 300 Musiktitel gewünscht und aufgenommen werden. Im hauseigenen Online-Store sind aber noch weitere Prepaid-Modelle verfügbar.

Verfahren gegen ZeeZee noch lange nicht ausgestanden

ZeeZee.de: Von der Suche bis zum Download.

Über eines sollte man sich im Klaren sein: Die höchstrichterliche Klarstellung (BGH, Urteil vom 5. 3. 2020 – I ZR 32/19) stellt nicht das Ende des jahrelangen Streits mit Universal Music dar. Es ist vielmehr der vorläufige Höhepunkt der juristischen Auseinandersetzung. Das Plattenlabel reichte wegen der nach ihrer Auffassung rechtswidrigen Vervielfältigung des Albums „Mit den Gezeiten“ der Band Santiano Klage ein. Vor dem OLG Hamburg verlor der Streamripping-Dienst mit Sitz in Bochum bzw. Weeze. Das OLG bestätigte damit das Urteil des LG Hamburg vom 06. Dezember 2016, wonach die beklagte Partei u.a. zur Unterlassung verurteilt wurde.

Doch das lang andauernde Verfahren ist damit noch nicht beendet. Das OLG Hamburg wird vom BGH damit beauftragt zu prüfen, ob die Vervielfältigung der Werke, um es laienhaft auszudrücken, legal ist oder eben nicht. Die Hamburger Richter sollen u.a. klarstellen, ob es sich bei den Downloads von ZeeZee.de tatsächlich um legale Privatkopien handelt. Man könnte jetzt laienhaft einwerfen, hinter dem Musikvermittlungsdienst steckt schließlich ein waschechtes Geschäftsmodell. Das heißt, eine Firma verdient mehr oder weniger direkt an der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Aufnahmen, obwohl sie dafür keine extra Gebühren an die Plattenlabels entrichtet hat. Sind die entrichteten Lizenzgebühren der Radiosender dafür wirklich ausreichend?

Aufnahmen wie mit dem Kassettenrekorder?

Nicht-Juristen könnten zudem einwerfen, eine Privatkopie kann man nur erstellen, nachdem man das Lied gekauft hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob als physische Audio-CD oder als digitalen Download. Doch ein Kauf findet doch gar nicht statt, oder? Von daher ist fraglich: Wie soll eine Kompensation der Rechteinhaber erfolgen? Gegenüber der Presse hatte der frühere ZeeZee-Geschäftsführer Christian Heinicke vor 10 Jahren erklärt, man erstelle ähnlich wie früher mit dem Kassettenrekorder „nichts anderes als analoge Aufnahmen. (…) Die Radiosender sind lizenziert und bezahlen Gebühren. Eine Kopie für den rein privaten Gebrauch ist erlaubt.“ Bleibt abzuwarten, ob das OLG Hamburg das exakt genauso sehen wird.

Fun Fact: BVMI schweigt sich aus

RichterhammerDer Bundesverband Musikindustrie (BVMI) als Dachverband der Major Labels, zu dem auch Universal Music gehört, hat sich zum BGH-Urteil noch nicht öffentlich geäußert. Gibt man die Urteile etwa nur dann bekannt, wenn sie zum eigenen Vorteil ausgefallen sind? Es scheint so, denn manche Urteile aus den vorherigen Instanzen hat der BVMI in Form von Pressemitteilungen angepriesen…

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.