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Bildquelle: Ben_Kerckx

Verlage nehmen Stellung zur E-Book-Leihe in Öffentlichen Bibliotheken

Verlage schätzen die Forderung des dbv hinsichtlich einer Gleichstellung von E-Books und Büchern als nicht umsetzbar ein.

Als nicht umsetzbar bezeichnen die im Börsenverein des Deutschen Buchhandels organisierten Verlage einen Vorschlag des Deutsche Bibliotheksverbands (dbv). Dieser forderte in einem offenen Brief am 22.01.2021 eine Gleichstellung von E-Books mit gedruckten Werken.

Anlässlich des geplanten Gesetzentwurfes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes unterzeichneten über 600 Bibliotheks-Leiterinnen und Leiter in Deutschland einen offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten. Darin forderten sie eine rechtliche Nachbesserung beim Verleih von E-Books. Sie wiesen darauf hin, dass eine entsprechende gesetzliche Regelung einer Gleichbehandlung von E-Books wie gedruckte Bücher unerlässlich sei.

Rechtliche Gleichstellung der E-Books als Zugangsgarant zu Kultur und Bildung

Derzeit können die Öffentlichen Bibliotheken nur die E-Books zur Onleihe anbieten, bei denen Verlage dazu ihr Einverständnis gegeben haben. Solche Rahmenbedingungen verhindern, dass Bibliotheken ihren Auftrag auf „freien Zugang zu Wissen und Information, unabhängig von Bezahlschranken, erfüllen können“. Demgemäß forderte der Verbandsvorsitzende Andreas Degkwitz beim aktuell vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes eine entsprechende gesetzliche Gleichstellungs-Regelung aufzunehmen. Er bemängelte

„Das seit Jahren fehlende Verleihrecht für E-Books im Urheberrecht höhlt die Kultur- und Bildungsinfrastruktur der Öffentlichen Bibliotheken aus.

Stellungnahme der Verlage

Nadja Kneissler, Vorsitzende des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, erwidert

Lesetipps, September, Tarnkappe.info

„Die Forderungen des dbv schaden Autor*innen und Verlagen, denn sie zielen auf eine deutliche Einschränkung ihrer Rechte hin. Der vorgeschlagene Eingriff ins Urheberrecht hebelt infolge die Vertragsfreiheit der Verlage aus. Er hätte massive Umsatzverluste bei Verlagen, Autor*innen und im Buchhandel zur Folge. Letztlich würden die Bibliotheken einen kostenlosen Parallelmarkt aufbauen. Dieser würde schnell den bestehenden Markt angreifen und die Existenz von Verlagen und Buchhandlungen gefährden. Es stellt sich die Frage, ob die Öffentlichen Bibliotheken noch gemäß ihres Kultur- und Bildungsauftrags handeln, wenn sie sich von einer öffentlich geförderten Institution zu einem konkurrierenden Marktteilnehmer entwickeln.“

Argumente von Verlagen, die zu der Stellungnahme führen

  • Das derzeitige E-Book-Leihsystem „Onleihe“ funktioniert einwandfrei. Es basiert auf Lizenzvereinbarungen mit Verlagen und ist mit über 45 Millionen Ausleihen 2020 ein etabliertes und erfolgreiches Modell. Es sichert Bibliotheksnutzer*innen ein breites Angebot an Titeln und regelt gleichzeitig die Vergütung von Autor*innen und Verlagen.

  • Die Möglichkeit, manche Neuerscheinungen mit einigen Monaten Verzögerung für die Ausleihe bereitzustellen, ist für Verlage und Autor*innen von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Denn in den ersten Monaten nach der Veröffentlichung ist die Nachfrage nach einem Titel am größten – im Buchhandel wie bei der Onleihe.

    Onleihe-Erlös zu gering

  • Im Falle von Bestsellern mit sehr hoher Nachfrage beträgt die Vergütung von Urheber*innen und Verlagen im Vergleich zu verkauften E-Books schon jetzt teilweise nur ca. 3 Prozent. Autor*innen und Verlage erhalten in diesen Fällen also erst nach 33 Ausleihen eines E-Books die Erlöse, die sie mit einem einzigen Verkauf erzielen würden.

  • Lesetipps

    Bei gleichzeitiger Verfügbarkeit von Leih- und Kaufexemplar bleiben bei E-Books nachweislich deutlich mehr Käufe aus als bei gedruckten Büchern. Denn Onleihe bedeutet perfektes Lesevergnügen zum Nulltarif. E-Books nutzen sich im Gegensatz zu gedruckten Büchern in der Ausleihe nicht ab. Deshalb müssen sie von Bibliotheken auch niemals erneuert werden.

  • Die vom dbv gewünschte Gleichstellung von E-Book und Buch und eine damit einhergehende verpflichtende sofortige Zurverfügungstellung von E-Books zur kostenlosen Ausleihe würden infolge zu hohen Umsatzausfällen bei Verlagen, Autor*innen und im Buchhandel führen. Auch die vorgeschlagene Ausweitung der sogenannten Bibliothekstantieme auf E-Books würde daran nichts ändern.

  • Unter dem Strich würden die vom dbv geforderten Änderungen die Vertragsfreiheit der Verlage einschränken. Zudem würden sie ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot an E-Books gefährden.

Tarnkappe.info

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.