Mehr als 600 Leiter und Leiterinnen von Bibliotheken in Deutschland fordern eine rechtliche Nachbesserung beim E-Book-Verleih.
Anlässlich des geplanten Gesetzentwurfes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes unterzeichneten am Freitag über 600 Leiter und Leiterinnen von Bibliotheken in Deutschland einen offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten. Darin forderten sie eine rechtliche Nachbesserung beim Verleih von E-Books. Sie weisen darauf hin, dass eine entsprechende gesetzliche Regelung einer Gleichbehandlung von E-Books wie gedruckte Bücher unerlässlich sei.
Seitdem gedruckte Bücher außerdem in elektronischer Form, als E-Books erscheinen, veränderte sich gleichfalls die Bibliothekslandschaft. Was ihre Nutzer aktuell auch coronabedingt immer stärker nachfragen, können jedoch Öffentliche Bibliotheken bisher nur bedingt zur Verfügung stellen, nämlich die E-Book-Ausleihe (Onleihe).
Sie stehen dabei nicht nur vor finanziellen, sondern auch vor hohen rechtlichen Hürden. Öffentliche Bibliotheken können derzeit allerdings nur die E-Books zur Onleihe anbieten, bei denen der Verlag sein Einverständnis gegeben hat.
Das im offenen Brief angesprochene Beispiel verdeutlicht dabei die gegebene Situation.
„Das Beispiel der „Spiegel“-Bestsellerliste für Sachbücher zeigt dies: Derzeit verweigern die Verlage den Bibliotheken 70% der E-Book-Titel der Spiegel-Bestsellerliste (Belletristik und Sachbücher). Lizenzen für die Ausleihe werden häufig erst nach monatelanger Wartezeit, oftmals auch gar nicht eingeräumt.“
Rahmenbedingungen verhindern umfassendes Bibliotheken-Angebot
Somit verhindern die gegebenen Rahmenbedingungen, dass Bibliotheken ihren Auftrag als Verwirklichung des Grundrechts auf „freien Zugang zu Wissen und Information, unabhängig von Bezahlschranken, gerecht werden können“. Eigentlich garantieren sie „die Teilhabe aller Bürger*innen an Bildung, Kultur und Wissen unserer Gesellschaft“. Demgemäß fordert der Verbandsvorsitzende Andreas Degkwitz beim aktuell vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes eine entsprechende gesetzliche Gleichstellungs-Regelung aufzunehmen. Er bemängelt: „Doch das seit Jahren fehlende Verleihrecht für E-Books im Urheberrecht höhlt die Kultur- und Bildungsinfrastruktur der Öffentlichen Bibliotheken aus.“
Der dbv fordert deshalb zum Schutz der Bibliotheken:
- Die völlige rechtliche Gleichstellung des E-Books mit dem gedruckten Buch. Diese Gleichstellung ist in den letzten Jahren bei der Buchpreisbindung und der ermäßigten Mehrwertsteuer bereits vollzogen worden. Jetzt fehlt noch die Gleichstellung beim Verleih von E-Books mit gedruckten Büchern, um eine eindeutige gesetzlich geregelte Grundlage für faire Lizenzmodelle zu schaffen. Dafür ist eine Aktualisierung des Urheberrechts nötig.
- Die Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Werke, damit Autor*innen auch für die e-Ausleihe – wie bei gedruckten Büchern – entschädigt werden. Im Gegenzug dazu müssen die gleichen Nutzungsrechte für elektronische, wie für gedruckte Werke eingeräumt werden.
Appell für rechtliche Gleichstellung der E-Books als Zugangsgarant zu Kultur und Bildung
„Der geplante Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes macht die Bibliotheksnutzer*innen unter der Bevölkerung Ihrer Wahlkreise zu Leser*innen „Zweiter Klasse“. Zugleich wird die kommunale Kultur- und Bildungsinfrastruktur der Öffentlichen Bibliotheken ausgehöhlt.
Sorgen Sie durch die dringend erforderliche Korrektur im Gesetzgebungsverfahren für einen ungehinderten Zugang Ihrer Wähler*innen zu Wissen und Information und setzen Sie sich für das verbriefte Recht der Bibliotheken ein, ihren umfassenden Auftrag auch durch die Ausleihe von E-Books genauso wie für gedruckte Bücher zu erfüllen! Die Bibliotheksnutzer*innen Ihrer Wahlkreise werden es Ihnen danken.“
Tarnkappe.info
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