Mit einer Mehrwertsteuer von 7 % auch auf E-Books,beschloss das Bundeskabinett eine einheitliche Besteuerung von E-Books und Druckerzeugnissen
Entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) noch im März 2017, dass der Umsatzsteuersatz für E-Books in der EU weiterhin auf 19 Prozent bleiben sollte und wies damit die Klage Polens (ob die unterschiedliche Besteuerung von gedruckten Büchern und E-Books mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist) gegen die EU-Regelung ab, so machte bereits Ende 2018 der Rat der Europäischen Union den Weg frei für einheitliche Steuersätze, wie auch von der Bundesregierung lange gefordert. Nun soll gemäß Bundeskabinetts-Beschluss auch für E-Books eine ermäßigte Mehrwertsteuer von 7 Prozent gelten.
E-Books sollen steuerlich wie Bücher behandelt werden
Für Print- und gedruckte Presseerzeugnisse kommt bisher der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent zur Anwendung. Für die digitale Entsprechung jedoch waren noch die vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Das soll sich nun per Beschluss des Bundeskabinettes vom Mittwoch mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes ändern.
Demnach gilt auch für digital publizierte Bücher und Zeitungen künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Diesen hat man adäquat angepasst an die gedruckten Ausgaben. Die für Medien zuständige Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) führt zu dem Schritt aus: „Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind auch steuerlich gleich zu behandeln – unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen“ […] Eine vielfältige Presse sei „für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbar – ganz gleich, ob die Inhalte online oder gedruckt vermittelt werden“. Der kulturelle Wert eines Buches erschöpfe sich nicht in seiner gedruckten Form.
Mehrwertsteuer sinkt nicht in allen Fällen
Die Organisationen Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Deutscher Bibliotheksverband, Verband Bildungsmedien und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger heißen den Beschluss willkommen, sehen aber noch erhebliche Mängel. In einer gemeinsamen Mitteilung bringen sie das zum Ausdruck.
„Die Verbände der Verleger, des Handels und der Bibliotheken begrüßen es, dass die Bundesregierung die reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Angebote einzelner Bücher, Zeitschriften und Zeitungen auf den Weg bringt und dabei auch Online-Publikationen ‚in der Form von Websites, Apps oder anderen Anwendungen, mit oder ohne Downloadmöglichkeiten, auch als Einzelabruf aus einer Datenbank‘ etc. berücksichtigt. Unhaltbar ist es nach Ansicht der Organisationen jedoch, dass die reduzierte Mehrwertsteuer dann nicht gelten soll, wenn dieselbe Publikation nicht einzeln, sondern gemeinsam mit weiteren Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten wird.“, wie bei elektronischen Kiosken, Fachdatenbanken oder digitalen Bibliotheksangeboten.
Verbände fordern Nachbesserung
In einem Appell fordern sie, dass der Bundestag die geplanten neuen Regeln nach der Sommerpause nachbessern solle. Man solle die reduzierte Mehrwertsteuer auf alle gangbaren Vertriebswege digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften ausdehnen. Bisher werde medienpolitisch der falsche Weg beschritten, bringen die Verbände zum Ausdruck. Zumal die beigefügte Erklärung, das EU- Recht erlaube keine Begünstigung gebündelter Publikationen, auch rein rechtlich nicht überzeuge.
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