Videoüberwachung
Videoüberwachung

Berliner SPD: Forderung nach mehr Videoüberwachung in der Hauptstadt

Die Berliner SPD plant ein neues Sicherheitskonzept. Innensenator Andreas Geisel spricht sich darin für mehr Videoüberwachung in Berlin aus.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat bereits kurze Zeit nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt ein neues Sicherheitskonzept vorgestellt als Ergänzung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG). In dem „Präventions- und Sicherheitspaket“ spricht er sich unter anderem für mehr Videoüberwachung in Berlin aus, berichtete der Tagesspiegel.

Videoüberwachung als Allheilmittel?

Neben dem Terroranschlag an der Gedächtniskirche sorgten zwei weitere Vorfälle für Diskussionen über Videoüberwachung in der Hauptstadt. Zum einen, der Fall des „U-Bahn-Treters“ sowie einer Gruppe Jugendlicher, die einen Obdachlosen anzündeten.

Jedoch legte insbesondere der islamistische Anschlag auf dem Breitscheidplatz die Schwachstellen in der Sicherheitsinfrastruktur der Hauptstadt offen, es wurde vor allem die fehlende Videoüberwachung des Platzes an der Gedächtniskirche massiv kritisiert. So sollten primär an Orten mit viel Kriminalität sowie bei bestimmten Veranstaltungen zusätzliche Kameras aufgestellt werden, heißt es in dem fünfseitigen Papier, wobei die Kameras ein „zusätzliches nützliches Instrument für die Berliner Polizei zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben“ seien. Damit solle die „Leistungsfähigkeit der mit Terrorismusbekämpfung betrauten Behörden nicht nur erhalten, sondern zielgerichtet gestärkt“ werden.

Geisels Forderungen umfassen eine Anpassung der personellen Ressourcen genauso wie eine möglichst schnelle Ertüchtigung der Sicherheitsbehörden durch eine moderne Ausstattung. Dabei dürften die Grundsätze einer freiheitlich demokratischen und sozialen Sicherheitspolitik jedoch nicht verletzt werden, betont Geisel. „Wir lehnen jeden Generalverdacht auf das Schärfste ab.“ Eine Pauschalverurteilung einzelner Bevölkerungsgruppen sei „absolut unzulässig“. „Die spektakulären Fahndungserfolge durch Videoaufnahmen sind augenscheinlich. Deshalb diskutieren wir, an Plätzen mit hoher Kriminalitätsbelastung solche Anlagen anlassbezogen und temporär zu installieren“, sagt Geisel weiter.

Weitere Maßnahmen

Der Entwurf soll am Montag auf einer Klausurtagung des Senats diskutiert und beschlossen werden. Allerdings dürfte er bei den Koalitionspartnern Grüne und Linke Kritik hervorrufen. Beide lehnten noch mehr Videokameras auf öffentlichen Plätzen bisher ab. Im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag steht zwar nichts konkret zum Thema Videoüberwachung, doch heißt es dort wörtlich: „Der Schutz der Grundrechte steht für die Koalition an oberster Stelle“.

Neben der Videoüberwachung listet Andreas Geisel weitere Punkte auf, die jedoch auch weitgehend umstritten sind. Es umfasst die Themen:

  • Identität feststellen
  • Abschiebungen und Rückkehrhilfen
  • Umgang mit Gefährdern
  • Vereinsverbote
  • Videoüberwachung
  • Präventive Maßnahmen
  • Gegen Radikalisierung

Fazit

Die Bundesregierung hatte erst kürzlich eingeräumt, dass Videoüberwachung kein zuverlässiger Garant für die Verhinderung von Terroranschlägen ist.

Sowohl Juristen als auch Datenschützer betrachten mehr Videoüberwachung als sehr kritisch. Der Anwaltverein teilte mit, mehr Kameras führten in der Regel nicht zu mehr Sicherheit. Wohingegen der Richterbund warnte, die Überwachung könne die Freiheit von Bürgern einschränken, gegen Grundrechte verstoßen und Terroranschläge womöglich sogar begünstigen: Täter könnten dabei sogar gezielt videoüberwachte Plätze aufsuchen, „um ihre Taten für eine breite Öffentlichkeit besser sichtbar zu machen“.

Bildquelle: PublicDomainPictures, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.