Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) räumen ein, dass ihre neuen Kameras dazu in der Lage sind, auch den Ton der Fahrgäste zu übertragen.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) räumen ein, dass ihre neuen Kameras dazu in der Lage sind, auch den Ton der Fahrgäste zu übertragen. Die Polizei bemängelt mitunter, dass zu den angeforderten Videos von Straftaten (alleine im Jahr 201.861.130 Stunden Videomaterial) der Ton gefehlt hat, weshalb der Tathergang nur schwer rekonstruierbar war. Kritiker befürchten, dass die Polizei fordern könnte, das technisch Mögliche in absehbarer Zeit in die Praxis umzusetzen.
Kameras der BVG belauschen die Fahrgäste
Gemäß einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage der FDP, gab die BVG bekannt: „Kameras der neueren Generation sind in der Lage, Audiodaten zu übertragen“, wie die Berliner Zeitung berichtet.. Allein im Jahr 2018 wurden Fahrgäste durch 10.853 Kameras beobachtet, das sind tausend mehr, als noch im Jahr 2017. Wie die BVG jedoch beruhigend mitteilt, wurde die Tonfunktion der Überwachungsobjekte deaktiviert.
Petra Nelken, BVG-Unternehmenssprecherin, informiert, dass die Geräte bereits mit Mikrofon ab Werk geliefert werden. „Unser Datenschutzbeauftragter hat genau festgelegt, wer darauf Zugriff hat und wer nicht. Die Mitarbeiter in der Sicherheitszentrale haben nur die Bilder und keinen Ton.“ Die Aufnahmen speichert man für 48 Stunden. Man überschreibt sie anschließend automatisch. Innerhalb dieses Zeitraumes ist es der Polizei möglich, tatrelevante Aufnahmen anzufordern. 2018 hat man so 633 Verdächtige ermittelt. „Klar auf die Videoüberwachung zurückzuführen ist sicher der deutliche Rückgang bei den Taschendiebstählen“, ist sich Nelken sicher. „Auf diese Täter wirken die Kameras abschreckend.“ Bei allen Beobachteten führt die Überwachung zu einer Verhaltensänderung, weiß Kriminologe Claudius der von der Hochschule für Wirtschaft und Recht.
Anlasslose Totalüberwachung der Bürger?
FDP-Politiker Marcel Luthe äußert sich besorgt darüber: „Die BVG legt mit ihren neuen Kameras die technische Grundlage für eine anlasslose Totalüberwachung der Bürger. Jede vorhandene Technik wird früher oder später eingesetzt und sodann auch das gesprochene Wort von einem Staatsunternehmen überwacht – das wäre dann der größtmögliche Lauschangriff. Davon konnte die Stasi nur träumen.“ Er hält es nicht für ausgeschlossen, dass eine reguläre Nutzung bereits in Aussicht stehe „für die Freunde der anlasslosen Bespitzelung“. Prof. Dr. Claudius Ohder stimmt dem zu: „Seitens der Ermittlungsbehörden kann da richtiger Argumentationsdruck entstehen, Audioaufnahmen als Beweismittel mit einzubeziehen. Was man tun kann, wird man auch irgendwann tun“, weil mitunter der Tathergang nur mit Bildmaterial schwer zu rekonstruieren wäre.
Experten äußern Sicherheitsbedenken
Eine Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten gab sich wegen der BVG weniger skeptisch. „Soweit technisch und organisatorisch sichergestellt ist, dass die Mikrofone nicht aktiviert sind, sehen wir das aber unkritisch“, meinte sie. Ulrich Battis, Professor für Verwaltungsrecht, argumentiert, die Benutzung der Überwachungskameras wäre dann rechtlich unbedenklich, wenn eine räumliche und organisatorische Trennung der Überwachung und IT-Administration gegeben sei. „Ich würde da vor allem eine wirtschaftliche Frage sehen. Es ist merkwürdig, dass man ein Gerät kauft, das eine Funktion hat, die man nicht nutzt, aber Geld kostet.“, gibt Battis zu bedenken, zumal man nicht ausschließen könne, dass sich Hacker Zugang verschaffen und die Audiofunktion der Kameras für kriminelle Zwecke verwendet werden könnten.
Foto Roland Moriz, thx! (CC BY 2.0)
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