Berlin: BVG-Überwachungskameras können mithören

Kommentare zu folgendem Beitrag: BVG: Überwachungskameras können in Berlin mithören

Irgendwie erwarte ich sowas bei anständigen Überwachungskameras.
Auch bei den Überwachern erwarte ich irgendwie Tonmitschnitt.

Zitat von der Datenschutzbeauftragte:
Es ist merkwürdig, dass man ein Gerät kauft, das eine Funktion hat, die nicht genutzt wird, aber Geld kostet.“ ,

Das ist überhaupt nicht merkwürdig, so ein „Kohlenmikrofon“ in der Kamera kostet mal wenige Cents/Euro mehr, als ein Gerät ohne. Angeblich sich die "Mics"ja ausgeschaltet, wobei mein Misstrauen schon ein wenig anwächst… Also als deren „Chef“ hätte ich auch das „Deluxe“ Modell genommen.

Also „intime“ Beichten sollten man sich bei den „Berliner Verkehrsbetrieben“ man beachte das Wort „Verkehr“ nicht mehr ablassen. Nicht, das ich damit ein Problem hätte…, aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Wieso überrascht heutzutage einen solche Meldung nicht mehr?

George Orwell / 1984 lässt grüssen.

48 Stunden bis zur Löschung ist nicht viel Zeit, die den Polizisten verbleibt, ansonsten wird das Material automatisch gelöscht.

Aber wer soll das alles eigentlich kontrollieren? Und wer darf das überhaupt? Interessiert das da „oben“ überhaupt jemanden, ob alles korrekt gehandhabt wird? Was geht die BVG bzw. die Polizei meine privaten Gespräche an? Was ist mit meiner Privatsphäre? Aber solche Fragen darf man wahrscheinlich gar nicht stellen, sonst wird man schnell als paranoid, kriminell oder aufsässig angesehen, oder? Ich pack meinen Aluhut jetzt wieder ein und gehe lieber zu Fuß. :slight_smile:

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Darf nicht JEDER in der ÖFFENTLICHKEIT Aufzeichnungen machen?!?
Dann gilt nicht StGB 201, maximal Persönlichkeitsrecht. Das regelt aber nicht die Aufzeichnung an sich, nur die Veröffentlichung. Und da reicht es dann ja die Stimme zu verfremden, und in einem Video das Gesicht unkenntlich zu machen.
Wichtig könnte noch sein dass die aufzuzeichnenden Passanten Fremde in ihrer Hörweite haben, die sie auch bemerken können müssen.
Damit wird die wichtige „Öffentlichkeit“ hergestellt.
Z.B. bei Filmaktionen in der Öffentlichkeit.
Szenario: Geparktes Auto oder Fahrrad auf dem ein provokanter Spruch steht.
Werbung für eine provokante Abtreibungsseite oder ein Zitat von Dr. Brosa (Googlet: Polizei Sammelbecken) in Kombination mit einem Link zu AmnestyPolizei.de, etc…
Und die Reaktionen der Passanten darauf werden gefilmt.
Stellt das Team noch ganz „zufällig“ eigene Leute daneben, ist die Öffentlichkeit bekräftigt.

Gute Frage. Doch ist das Innere einer U-Bahn öffentlich? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Wie gut muss gekennzeichnet werden, dass Video- und Tonaufnahmen vorgenommen werden? Gibt es Hinweisschilder oder etwas in der Art? Das sind alles Fragen, die wahrscheinlich leider nur Juristen klären können.

Ja, es ist ein ÖFFENTLICHES Verkehrsmittel.
Auch einen Prozess aufzuzeichnen ist der Ansicht von Juristen nach kein Verstoß gegen StGB 201, da es ausdrücklich ein ÖFFENTLICHER Prozess ist.

Solche Schilder kann man noch kaufen:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/e/ed/Feind_hoert_mit.jpg/1200px-Feind_hoert_mit.jpg
Oder selbst drucken. Und dann in den U-Bahnen anbringen.

Das Video eines Prozesses öffentlich verfügbar machen, würde aber IMHO gegen das Persönlichkeitsrecht der Gefilmten verstoßen, die haben ja das Recht am eigenen Bild. Das wird nur dadurch beschränkt, wenn man z.B. in einer großen Gruppe auf einer öffentlichen Demo auf einem öffentlichen Platz gefilmt wird und man ist einer von vielen, dann kann man dagegen nichts tun.

Man denke nur an den Techno Viking von der Fuck Parade in Berlin, der erfolgreich die Verbreitung bzw. die kommerzielle Ausschlachtung seines Videos verhindert hat.

https://www.youtube.com/embed/UjCdB5p2v0Y?controls=0" frameborder=„0“ allow=„accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture“ allowfullscreen>

Das ist ja was ganz neues das die Kameras Ton aufnehmen können und das den Datenschutzbeauftragten nach Jahren mal auffällt.

Kleines Zitat aus einen Artikel 2013

Schon jetzt werden bei Aktivieren des Notknopfes Ton und Videobilder in die Leitstelle übertragen. Neu ist auch, dass künftig mögliche Angreifer über eine Lautsprecheranlage direkt aus der Leitstelle angesprochen werden könnten, etwa nach dem Motto: „Hören Sie auf, wir haben Sie hier auf dem Monitor, die Polizei ist unterwegs.“

Kommentar von insPirat » Berlin: BVG-Überwachungskameras können mithören:
[…] Quelle: https://tarnkappe.info/berlin-bvg-ueberwachungskameras-koennen-mithoeren/ […]