Edward Snowden, BGH
Grafik Elsamuko, thx! (CC BY-SA 2.0)

BGH lehnt eine Vernehmung Snowdens in Deutschland ab

Der BGH lehnte den Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bezüglich einer Vernehmung von Edward Snowden im NSA-Ausschuss nun endgültig ab

Der BGH lehnte den Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bezüglich einer Vernehmung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss ab. Die beiden Vertreter von Linken und Grünen repräsentierten nicht die dafür erforderliche Mindestzahl von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten, heißt es in einem heute veröffentlichen Beschluss vom 23. Februar.

BGH: keine zwingende Vernehmung von Snowden in Deutschland

Der NSA-Untersuchungsausschuss hatte bereits im Mai 2014 grundsätzlich beschlossen, den im russischen Exil lebenden Snowden als wichtigsten Zeugen zu vernehmen. Er sollte klären, ob auch Deutschland von dem Abhörskandal betroffen war. Im Februar wurde dazu Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vernommen. Von einer geplanten Videovernehmung riet allerdings Snowdens deutscher Anwalt aus Sicherheitsgründen ab. Von Moskau aus könne er sich nicht umfassend äußern ohne seinen Aufenthaltsstatus in Russland zu gefährden. Über seinen Anwalt ließ er erklären, dass er zu einer Aussage bereit wäre. Aber eben nur, wenn er nach Berlin kommen könne.

Die Fraktionen der Linkspartei und von Bündnis 90/Die Grünen forderten demnach, dass die Bundesregierung Rahmenbedingungen dafür schaffen müsse. Man müsse Snowden eine Aussage in Deutschland ermöglichen und gleichzeitig dafür sorgen, dass er nicht verhaftet werden kann. Die Bundesregierung hätte also dem Whistleblower freies Geleit und somit Schutz vor einer Auslieferung an die USA gewährleisten müssen.

Mit den Stimmen der Union und der SPD war die Forderung auf eine persönliche Vernehmung Snowdens im NSA-Untersuchungsausschuss bereits abgelehnt worden. Man äußerte außenpolitische Bedenken der Bundesregierung. Allerdings legten die Oppositionsvertreter dagegen Beschwerde beim BGH ein. Sie hatten damit im November 2016 bei der zuständigen Ermittlungsrichterin zunächst Erfolg. Auf Antrag von Mitgliedern der Großen Koalition nahm der Bundesgerichtshof (BGH) nun diese frühere Entscheidung zurück. Damit lehnte der 3. Strafsenat den Antrag der Opposition nun endgültig ab. Er scheiterte daran, dass die Opposition über zu wenig Stimmen verfüge, um das notwendige Quorum im Ausschuss zu erreichen (Az.: 3 ARs 20/16).

Das Untersuchungsausschussgesetz sieht dafür zwar Minderheitenrechte vor und benennt sogar eindeutig eine Anzahl von einem „Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses“, allerdings wurde es vom BGH in diesem Fall anders ausgelegt: Diese Regelung sei so zu verstehen, dass die Ausschussminderheit „mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestags repräsentieren muss“.

Antrag der Opposition abgelehnt

Linke und Grüne stellen insgesamt nur rund 20 Prozent der Abgeordneten. Dass sie ein Viertel der acht Mitglieder des Ausschusses stellen, reiche demnach nicht aus, um Beweise erheben zu lassen. Das von ihnen angestrengte Verfahren vor dem Bundesgerichtshof sei folglich unzulässig.

Christian Fliesek, SPD-Bundestagsabgeordnete und Obmann seiner Fraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, befürwortet das Urteil. Er meinte auf Nachfrage gegenüber Golem.de: „Ich begrüße die Entscheidung des BGH, weil damit die aus meiner Sicht in vielfacher Hinsicht abwegige Entscheidung der Ermittlungsrichterin aufgehoben wurde. Der BGH hat klargestellt, dass die Koalition in Sachen Edward Snowden keineswegs willkürlich, sondern in sachlich vertretbarer und rechtlich nicht zu beanstandender Weise vorgegangen ist. Ich hätte mir zwar gewünscht, dass der BGH sich intensiver mit den vielen rechtsirrigen Darlegungen in der Entscheidung der Ermittlungsrichterin auseinandergesetzt hätte, aber dies war aufgrund der formalen Weichenstellung des Gerichts, schon die Antragsbefugnis der Opposition zu verneinen, nicht mehr notwendig.“

Kritik hingegen kam von Martina Renner, Linken-Obfrau im Untersuchungsausschuss: „Der BGH hebt damit auf Antrag der Koalition die eigene mutige Entscheidung auf. Noch im November entschied die Ermittlungsrichterin, dass die Bundesregierung die Bedingungen für eine Vernehmung Snowdens schaffen muss.“

Auch Konstantin von Notz missbilligt das Urteil gleichermaßen: „Der BGH umgeht die eigentliche Frage, wie Beweisbeschlüsse umgesetzt werden müssen. Stattdessen beseitigt er die Minderheitenrechte von Grünen und Linken – der kompletten Opposition – bei der Beweiserhebung im Untersuchungsausschuss mit einem Federstreich. Mit dieser Auslegung wird die parlamentarische Kontrolle verunmöglicht.“

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.