BGH-Urteil: Antrag der Oppositionsparteien auf eine Vernehmung Snowdens im NSA-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen

Kommentare zu folgendem Beitrag: BGH lehnt eine Vernehmung Snowdens in Deutschland ab

Kommentar von Seppl1:
Fazit: Die überwiegende Mehrheit des Bundestags ist nicht an einer parlamentarischen Aufarbeitung interessiert.

CDU/CSU und SPD verstecken sich hinter Formalien. Später -wenn sich keiner mehr an die Hintergründe erinnert - wird es dann in der einen oder anderen Talkshow heißen:

„Wir hätte ja gewollt, aber der BGH…was soll man machen.“

Was spricht denn eigentlich gegen eine Zeugenvernehmung per Liveschalte? Das sollte unter notarieller Aufsicht doch möglich sein.

Kommentar von Magaz:
Theorethisch ist eine Zeugenvernehmung per Liveschaltung möglich, jedoch rät der Anwalt von Snowden davon ab da dadurch der Aufenthaltsort von Snowden verraten werden könnte. Die Amis würde das sicherlich sehr interessieren.

Kommentar von Lutz Lippke:
Das Snowden nicht geladen wird, ist die eine Sache. Das der BGH per politischem Richterrecht den Wortlaut eines eindeutig formulierten Gesetzes zur parlamentarischen Arbeit der Opposition in Untersuchungsausschüssen durch eigene Gesetzesformulierung ersetzt und sich damit sich die Funktion einer übergeordneten Legislative anmaßt, ist die andere Sache. Leider wird dieser Angriff auf Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit übersehen.