kinozeit.net, abzocke
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Abofalle: Kinozeit.net – Abzocke statt Streamgenuss

Nach 5 Tagen der Gratisnutzung, versendet der Streamingdienst für Kinofilme Kinozeit.net, zweifelhafte Rechnungen. Man gerät so in eine Abofalle.

Die Website kinozeit.net verlangt von Usern eine Registrierung, die nach fünf Tagen zu einem kostenpflichtigen Premium-Abo führt. Allerdings müssen Nutzer die Rechnung nicht bezahlen und können jede Zahlungsaufforderung ignorieren, berichtet checked4you.

Kinozeit.net zockt die Besucher ab

Bereits auf der Startseite von Kinozeit.net wird man getäuscht. Die Betreiber werben damit, dass ihre Streaming-Dienste für die User „völlig legal“ wären. Ein gültiges Impressum sucht man auf deren Seite auch vergebens. Wen wundert es, verstößt doch, wer streamt, seit dem EuGH-Urteil vom 26.04.2017 gegen das Urheberrecht. Dort angeboten werden Kinofilme aus aller Welt in deutscher Sprache und in HD-Qualität. Das Streaming würde auf allen Geräten funktionieren, auf Desktop-PCs genauso, wie auf Mobiltelefonen oder Tablets – auch mit einem durchschnittlichen Mobilinternet.

Betreiber kassieren 143,88 Euro für nichts

Jedoch schon nach einer erfolgten Registrierung auf kinozeit.net läuft die Zeit. Denn in den Terms of Use – den Nutzungsbedingungen – steht unter Payment: „The registration should always begin with a free trial period of 5 days“. Folglich hat man also zunächst nur fünf Tage kostenloses Nutzungsrecht, danach wird der Dienst berechnet und kostet satte 11,99 Euro pro Monat. Man schließt automatisch und ungefragt ein Abo für ein ganzes Jahr ab; die von kinozeit.net präsentierte Jahresgesamtrechnung beläuft sich dann auf 143,88 Euro. Während der Registrierung wird man allerdings nicht auf die Kosten hingewiesen.

Für die Registrierung muss man seine persönlichen Daten preisgeben. So sind neben dem Namen, der E-Mailadresse und dem persönlich gewähltem Passwort auch die Anschrift und die Telefonnunmmer gefragt. Dass der Dienst Geld kostet, erfährt man an dieser Stelle noch nicht, erst nachdem 5 Tage vergangen sind, versendet der Anbieter eine Rechnung über 143,88 Euro. Direkt verbunden mit einer Drohung, dass bei Nichtbegleichung ein Anwalt und ein Inkassobüro eingeschaltet werden würde. Einen Screenshot über die getätigte Überweisung solle man an die in der Rechnung angegebene Adresse mailen.

Kein Vertrag zustande gekommen

Es besteht allerdings keinerlei Verpflichtung, diese Rechnung zu bezahlen, da kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Der Vertrag setzt voraus, dass sich zwei Parteien auf den Preis und die Dienstleistung einigen. Im Rahmen der Registrierung auf kinozeit.net ist kein ordnungsgemäßer und offensichtlicher Kostenhinweis zu finden.

Das steht einem wirksamen Vertrag entgegen. Auch das Fehlen eines „Kaufen-Button“ ist als Hinweis darauf zu verstehen und zudem ist eine Zustimmung zu ungültigen Nutzungsbedingungen kein Argument dafür, dass man einen wirksamen Vertrag abgeschlossen hat. Dennoch sollte man jetzt aktiv werden und dieser kostenpflichtigen Mitgliedschaft widersprechen und sie „wegen arglistiger Täuschung“ anfechten. Das geht auch per E-Mail. Entsprechende Musterbriefe gibt es bei der Verbraucherzentrale. Diese Masche bedienen die Cyberkriminellen immer wieder, es klappt offenbar einfach zu oft.

Foto geralt, thx! (CC0 1.0 PD)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.