julien, Juliens Blog, Bahnstreik
julien, Juliens Blog, Bahnstreik

YouTuber „Julien“ wegen Volksverhetzung verurteilt

Der populäre YouTuber Julien wurde aufgrund seiner Äußerungen über streikende Lokführer mit Bezug auf das Dritte Reich wegen Volksverhetzung verurteilt.

Ein Dreivierteljahr nach dem Eklat um die Äußerungen des populären YouTubers „Julien“ zum Streik der Lokführer-Gewerkschaft musste sich „Julien“ nun vor Gericht verantworten. Er wurde der Volksverhetzung für schuldig befunden.

Julien wollte Lokführer vergasen

Der 27-jährige YouTube-Star, Betreiber des Kanals „Juliens Blog“ – in dem es Berichten zufolge häufig kontrovers und provokant zugeht – hatte sich im Mai 2015 sehr über den Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL aufgeregt. Er produzierte daher ein Video, in dem er die Lokführer wüst beschimpfte und als faul und inkompetent hinstellte. Sein Rant gipfelte schließlich in der Bemerkung, die Lokführer sollten wie im Dritten Reich vergast werden – und er, Julien, würde sie dazu auch eigenhändig mit dem Zug ins KZ fahren.

Diese Äußerung ging so manchem Zuschauer zu weit und Julien wurde wegen Volksverhetzung angezeigt.

Wegen Volksverhetzung verurteilt

Nun ist der Prozess gegen den YouTube-Star abgeschlossen. Das Amtsgericht Tecklenburg verurteilte Julien am vergangenen Mittwoch wegen Volksverhetzung.

Vor Gericht versuchte sich Julien mit derselben Strategie zu verteidigen, wie zuvor bei Diskussionen im Netz und mit den Medien. Er betonte, er habe die Äußerungen nicht ernst gemeint, sondern es handle sich nur um Satire und schwarzen Humor. Zudem habe er nicht gewusst, dass seine Äußerungen mit Bezug auf die NS-Zeit verboten gewesen seien. Richter und Staatsanwalt überzeugte das allerdings nicht. Sie beriefen sich unter anderem auf die Gefühle überlebender Opfer oder Angehöriger von Opfern des Dritten Reichs.

„Ich mag´s mir nicht vorstellen, wie Juden, die Auschwitz entkommen sind, oder Angehörige von ermordeten Juden den Clip empfinden,” so der zuständige Richter. Auch die von der Verteidigung vorgebrachte Kunstfreiheit wollte die Staatsanwaltschaft nicht gelten lassen. Julien habe vielmehr bewusst provoziert, um damit sein erhebliches Einkommen aus den YouTube-Videos noch zu erhöhen.

Mangelnde Reue und Unrechtsbewusstsein

Juliens Verteidigungsstrategie sowie die Tatsache, dass er von sich aus keinerlei Anstrengungen unternahm, das umstrittene Video aus dem Netz zu nehmen, hat das Gericht ebenfalls gegen ihn ausgelegt. Mangelnde Reue und Unrechtsbewusstsein, so das Fazit. Julien wurde letztendlich wegen Volksverhetzung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt.

Tarnkappe.info