Das Oberlandesgericht Rostock hat verkündet, dass die Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern rechtswidrig war.
Das Oberlandesgericht Rostock hat am 11. November 2021 verkündet, dass die Direktvergabe der Kontaktverfolgungs-App Luca durch das Land Mecklenburg-Vorpommern rechtswidrig war. Damit ist der am 08. März 2021 geschlossene Vertrag zwischen dem Land und der Firma Culture4life GmbH rechtswidrig. Auch ein Antrag auf Fortführung des Vertrages wurde abgewiesen.
Konkurrenz sah im Vergabeverfahren einen Wettbewerbsverstoß
Die Betreiber der Konkurenzapp VIDA hatte das Vergabeverfahren der Kontaktverfolgslösung für das Land Mecklenburg-Vorpommern als rechtswidrig angesehen. Vidavelopment aus Wallenhorst sah den Zuschlag für Luca als Wettbewerbsverstoß, was das OLG Rostock nun auch so bestätigt hat.
Dringlichkeit zwar gegeben, Prüfung anderer Lösungen aber zumutbar
Das Gericht sah zwar wegen der Pandemie eine unvorhersehbare Dringlichkeit zur Beschaffung einer Kontakte-App. Aber es wäre trotzdem zumutbar gewesen, mehrere Angebote einzuholen. Mit der App VIDA war beispielsweise schon im Oktober eine Alternativlösung zu prüfen gewesen.
Vidadevelopment hatte bereits im Oktober 2020 ein Angebot an die Staatskanzlei geschickt. Zusätzlich hatte die Firma hinter der VIDA-App, kurz vor dem Kauf der Luca-App, auch noch ein weiteres Angebot per E-Mail an die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig geschickt. Daher hätte auch die Alternative mit in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden müssen.
Die VIDA-App bot alle geforderten Funktionen, wie beispielsweise eine Anbindung an die Fachanwendung SORMAS für die elektronische Datenerfassung durch die Gesundheitsämter.
Luca-App Vertrag mit Land MV nun unwirksam
Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock ist der Vertrag zwischen der Culture4life GmbH unwirksam. Nun ist zu klären, was für Konsequenzen daraus gezogen werden.
Der schlechte Open-Source-Versuch der Luca-App
Bereits im April ließ unser Tarnkappe-Foren Moderator VIP kein gutes Haar am Open-Source Vorgehen der Culture4life GmbH. Der Hersteller der Luca-App versuchte zunächst den Quellcode der App unter einer selbstgestrickten Pseodo-Open-Source-Lizenz zu veröffentlichen. Mehr als „nur gucken“ für ausschließlich „persönliche, nicht kommerzielle Zwecke“ war aufgrund der sehr restriktiven Bestimmungen nicht erlaubt. Später wurde die App dann doch unter der GPLv3 veröffentlicht.
Auch aus anderen Richtungen hagelte es immer wieder Kritik an der Luca-App. Beispielsweise prangert das Schwarzbuch Kosten der App von knapp einer Million Euro pro Jahr an – für Sachsen-Anhalt. Für Luca-App-Lizenzen in ganz Deutschland wurden rund 21 Millionen Euro ausgegeben. Auch gab es immer wieder Probleme mit der Sicherheit der App.