Anfang des Jahres scheiterte in Japan ein Gesetzesentwurf, der Raubkopierern zwei Jahre Haft beschert. Doch die japanische Regierung gibt ...
Anfang des Jahres scheiterte in Japan ein Gesetzesentwurf, der Raubkopierern zwei Jahre Haft beschert. Doch die japanische Regierung hat den Kampf gegen die Piraterie nie aufgegeben. Sie geht sogar einen Schritt weiter: Pop-Up-Warnungen sollen auf Filesharing-Seiten angezeigt werden. Datenschützer warnen nun vor dem Vorhaben.
Japans Vorgehen könnte gegen die dortigen Datenschutzregelungen verstoßen, laut eines Berichts des japanischen Kommunikationsministeriums. Trotz der vielen Protestmails wollen einige Internet-Provider einen Versuch mit den Pop-Up-Warnungen starten. Damit die Internet-Provider dies dürfen, müssen sie erstmal die Einwilligungen der Nutzer einholen.
Piraterie ist in Japan verpönt
Laut einer Studie aus dem Jahr 2018 haben sechs Prozent der Internetnutzer Raubkopien heruntergeladen oder gestreamt. Die japanische Regierung will nun schärfer gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Dabei liegt Japan nicht an der Spitze. Beispielsweise haben in Deutschland 12% der Internetnutzer Raubkopien heruntergeladen oder gestreamt.
DNS-Sperren gegen Online-Piraten schlugen fehl
So wie in Deutschland Piraterie-Seiten gesperrt werden, wollte Japan im Frühjahr 2018 auch damit beginnen. Doch die Japaner standen vor einem großen Problem: Das reine Verlinken illegaler Inhalte ist in Japan legal. Und die Server, auf denen die Urheberrechtsverletzungen begangen werden, stehen im Ausland. Die dortigen Regierungen gehen gegen derartige Delikte schlichtweg nicht vor. Die reinen Links hingegen waren und sind in Japan legal, weswegen keine DNS-Sperren eingerichtet werden durften. Somit scheiterte das Vorgehen der japanischen Regierung.
Zensur ist in Japan verboten
Da die Zensur in Japan verboten ist, könnte das Sperren der Piraterie-Seiten gegen die Verfassung verstoßen. Dort steht, wie auch in der deutschen Verfassung, dass die Zensur verboten ist zum Schutze der Meinungsfreiheit.
Doch die japanische Regierung verwies auf ein Gesetz im Strafrecht, das zum Abwenden der unmittelbaren Gefahr dient. Dieser Artikel erlaubt das Einschränken von Rechten. Dies gilt aber nur, wenn man dadurch einen größeren Schaden verhindern kann.
Fünf Jahre Haft für Links auf illegale Inhalte
Japans Regierung stellte letztes Jahr einen neuen Gesetzesentwurf vor. Indem ist vorgesehen, dass das Verlinken auf Raubkopien mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet wird. Des Weiteren sieht es vor, dass das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Bildern mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet wird. Der Gesetzesentwurf sollte am 8. März im japanischen Parlament besprochen werden, doch die Regierung vertagte die Gespräche.
Ein paar Tage später ruderte die japanische Regierung ganz zurück mit der Begründung: „Wir sollten erneut daran arbeiten.“
Beitragsbild Miika Laaksonen, thx! (unsplash licence)
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