Horst Seehofer
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Horst Seehofer fordert längere Vorratsdatenspeicherung

Horst Seehofer will gemäß Informationen der Bild am Sonntag (BamS) Computer-IP-Adressen sechs Monate ohne Anlass auf Vorrat speichern lassen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer will gemäß Informationen der Bild am Sonntag (BamS) Computer-IP-Adressen sechs Monate ohne Anlass auf Vorrat speichern lassen. Den Grund sieht er im Kampf gegen Kindesmissbrauch. Derzeit ist die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt.

Ende September letzten Jahres hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Geklärt werden soll, ob sich die deutsche Vorratsdatenspeicherungs-Regelung mit dem EU-Recht vereinbaren lässt. Derzeit ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorerst auf Eis gelegt. Aus Datenschutzgründen lässt sie sich nicht mit EU-Recht vereinbaren.

Vorratsdatenspeicherung bis zur Klärung durch EuGH ausgesetzt

Eigentlich wären die Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste genötigt gewesen, spätestens ab dem 01.07.2017 die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) nach §§113a-g des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu erfüllen und umzusetzen. Dies würde eine Speicherpflicht der Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger für zehn Wochen und der Standortdaten für einen Monat beinhalten. Diese Daten hätten sie bereithalten müssen, falls Behörden darauf zugreifen wollten. Jedoch ist es dem Münchener Provider Spacenet gelungen, dies gerichtlich anzufechten. Mit Unterstützung des IT-Branchenverbands Eco hat das Unternehmen erfolgreich gegen die Vorgaben der Bundesnetzagentur geklagt. Die Bundesnetzagentur legte dagegen Sprungrevision ein, über die nun in Leipzig verhandelt wird.

Horst Seehofer plädiert für VDS

Am 20.04.2018 hat auch das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschieden, dass die Deutsche Telekom nicht verpflichtet ist, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung die Telekommunikationsverbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern. Mit dieser Entscheidung gab das VG einer Klage des Bonner Konzerns statt. Laut dem Gericht verstößt der entsprechende Paragraf (§ 113a und b) im deutschen Telekommunikationsgesetz gegen das Europarecht. Bis zur endgültigen Klärung ist der Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur und der Telekom sowie dem Internetprovider SpaceNet ausgesetzt.

Ist deutsche Vorratsdatenspeicherung mit europäischen Grundrechten vereinbar?

Trotz des EuGH-Urteils vom Dezember 2016, indem das Gericht feststellte, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte verstößt und man das Vorhaben daraufhin stoppte, sieht die Bundesregierung darin keine offensichtliche Rechtslage: Die EuGH-Entscheidung von 2016 bezog sich auf die Praxis in Schweden und Großbritannien. Die deutschen Regelungen wären im Vergleich dazu reduziert, erklärte das Bundesverwaltungsgericht.

In Deutschland sei sowohl die vorgeschriebene Speicherdauer kürzer, als auch der Schutz der gespeicherten Daten sowie der Zugang zu ihnen strenger geregelt. Der EuGH soll demnach vor diesem Hintergrund endgültig klären, ob die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstößt und damit auch von den EuGH-Grundsatzentscheidungen betroffen ist.

Wird Anpassung noch vor neuem EuGH-Urteil erfolgen?

Vor diesem Hintergrund drängt nun Horst Seehofer in einem Schreiben vom 14. Juli an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) darauf, noch vor dem EuGH-Entscheid bezüglich der Vorratsdatenspeicherung „dringend erforderliche Anpassungen im Gesetz bereits jetzt vorzunehmen“. Immerhin stünde dann, nach einem positiven EuGH-Urteil, einer sofortigen Anwendung nichts mehr im Wege.

Horst Seehofer nutzt KiPos als Vorwand

Den Anstoß zu diesem Schritt gab der Kampf gegen Kindesmissbrauch, wie erst jüngst wieder in Münster aufgetreten. Bereits im Juni, im Anschluss an die Innenministerkonferenz in Erfurt, äußerte sich Seehofer entsprechend.

„Unerlässlich im Kampf gegen Kinderpornografie ist auch die derzeit faktisch ausgesetzte Regelung zu Mindestspeicherfristen, um Täter identifizieren, verfolgen und weitere schreckliche Taten verhindern zu können“.

Entgegen dieser drängenden Forderung teilte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums mit:

„Ein gesetzlicher Anpassungsbedarf kann sinnvoll erst geprüft werden, wenn die Gerichte entschieden haben.“

Tarnkappe.info

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Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.