Der Justizsprecher des Landgerichts Nürnberg gab den Termin für den nächsten Verhandlungstag im Fall Drachenlord bekannt.
Der Prozess um den YouTuber Drachenlord wird im März fortgesetzt. Das Landgericht Nürnberg hatte den 32-Jährigen unlängst zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Sie forderten eine Erhöhung der Strafe.
Auch Winkler selber ging in Berufung; sein Anwalt will eine weitere Bewährung erwirken. Die Verhandlung wurde auf den 23.03.2022 um 08:30 Uhr festgelegt. Stattfinden wird sie wieder im Strafjustizzentrum Nürnberg, wie der Vorsitzende der 4. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth mitteilt.
Drachenlord wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt
Seit Jahren bereits wird der Youtuber von seinen Hatern heimgesucht. Gegen diese wehrt er sich zumeist verbal, aber wurde immer wieder körperlich übergriffig. So bekam einer seiner unliebsamen Besucher eine Taschenlampe an den Kopf geschlagen, ein anderer wurde vom Drachenlord in den Schwitzkasten genommen und geschlagen. Des Weiteren verurteilte ihn das Gericht im jüngsten Fall wegen Beleidigungen gegen Polizisten.
Zwischenzeitliches Streamingverbot
Seine Hater erwirkten beispielsweise im November einige Copyright-Strikes bei YouTube. Diese hielten ihn immer wieder vom Streamen ab. In entsprechenden YouTube-Kommentaren beschwichtigte der Drachenlord seine Zuschauer. Auch empfahl er Mitgliedern mit einem kostenpflichtigen Abonnement, welches mit bis zu 1.000 € pro Monat zu Buche schlagen kann, dieses zu kündigen.
Wegen der Strikes war der Drachenlord immer wieder zu Streaming-Pausen gezwungen worden, was den Hatern in die Hände spielte. Allerdings fand er offenbar zwischenzeitlich eine Möglichkeit, durch einen Bug das von YouTube auferlegte Streamingverbot zu umgehen und konnte seine Zuschauer dennoch mit neuen Inhalten versorgen. Dieses Spiel wiederholte sich einige Male; manche Strikes wurden zurückgezogen, neue kamen hinzu.
Ist Winkler bald obdachlos?
Zu seinem Hausverkauf verlautete der Drachenlord, dass dieser nun rechtskräftig sei und er spätestens am 5. Januar 2022 ausgezogen sein müsse. Die Gemeinde Emskirchen wollte sich diesbezüglich nicht äußern; Grundstücksverkäufe seien grundsätzlich nicht öffentlich. Das völlig vermüllte Grundstück wird nach wie vor von seinen Hatern und Winkler selbst verunstaltet. Wohin der Drachenlord seinen Umzug antritt, ist noch unklar. Es ist aber davon auszugehen, dass seine Peiniger recht schnell herausfinden werden, wohin er gezogen ist.
Allerdings stellte der Justizsprecher des Landgerichts Nürnberg klar, dass der Drachenlord seine Haft antreten muss, wenn er nicht zu der Verhandlung im März 2022 erscheint – vermutlich auch mit Blick auf die bisherigen Versäumnisse bei der Erfüllung seiner Bewährungsauflagen. Als Grund führt der Sprecher an, dass die Berufung in diesem Fall automatisch zurückgezogen wird.